Versandkosten - Haftung

25. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sascha_1975
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 2x hilfreich)
Versandkosten - Haftung

Juten Tach,

mich beschäftigt gerade eine Frage:

Stellen wir uns vor, man kauft bei einem Auktionshaus von einem gewerblichen Verkäufer einen gebrauchten Artikel. In der beschreibung befindet sich folgender Hinweis:

Standardversand: EUR 5,- Versand als versichertes Packet.
verbilligter Versand: EUR 3,- Versand als Briefsendung.
Der Käufer übenimmt hierbei das Versandrisiko.

Jetzt wird der Artikel zuzüglich den 3,- EUR Versandkosten bezahlt. Wer kommt in diesem Fall für einen Verlust des Artikels während des Transportweges oder Beschädigung auf?
Ist es nicht so, dass der Verkäufer auf jeden Fall haftet oder kann er die Haftung einfach auf den Käufer abwälzen in dem er zusätzlich einen "verbilligten" Versand anbietet und die oben angegebene Klausel drunterschreibt?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Ist es nicht so, dass der Verkäufer auf jeden Fall haftet*

Ja! Und damit haben sich alle anderen Ausführungen erledigt.

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#2
 Von 
Sascha_1975
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 2x hilfreich)

Brilliant! Das dachte ich mir. Stellt sich die Frage warum manche Verkäufer ernsthaft solche Dinge wie "auf eigenes Risiko" in Ihre Auktionen schreiben? halten die den Kunden für Blöd oder haben die vor die Ware dann gar nicht zu versenden, nach dem Motto:

Sie haben doch den "unversicherten" Versand gewünscht - also ist es Ihre Schuld !

*rofl* Also manche sind echt blöde und haben scheinbar keine Ahnung von Gesetzen sowie Rechte und Pflichten...

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#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Das was du schilderst, ist kein Einzelfall. So etwas findet man zumindest bei ebay täglich. Aus Erfahrung kann ich sagen, daß die meisten Händler darauf hoffen, daß der K es nicht besser weiß oder nicht wegen eines geringen Betrages einen Rechtsstreit anzettelt. Auch in diesem Forum gibt es solche Exemplare.

Letztendlich kann sich so etwas rechnen. Wenn eine Sendung verloren geht, dann muß der Kunde erst juristische Schritte einleiten. Bei den wenigen, die dies tun, wird, wenn es ernst wird, erstattet. Das Geld der anderen Kunden kann man kassieren.

Da kann ich ein Lied von singen, nur daß wir das Glück haben, eine RSV zu besitzen.

Auf der anderen Seite gibt es genügend seriöse Händler im Web, da kann man solche gerne beim Kauf übergehen.

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#4
 Von 
Sascha_1975
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, so einen fall habe ich derzeit auch am Laufen bei einem gekauften USB-Stick:

Auktionswortlaut "versicherter Versand über DHL", aber keine Ware bekommen. Paketnummer wird nicht genannt und ich sollte eine EV oder rechtsverbindliche Erklärung abgeben, eher würde der Schaden nicht geregelt. ist aber absoluter Blödsinn, da der VK ja über DHL diese Erklärung über Verlust oder Falschzustellung bekommt. Da muss ich als Käufer nicht noch sowas verfassen und auf eigene Kosten senden.

Da sich der VK geweigert hat bin ich zum Anwalt gegangen. Nun wehrt sich der VK vergeblich, da ich vom Kaufvertrag nach 3 Monaten Wartezeit auf den Stick zurücktrete und Schadensersatz geletend mache (Kauf eines anderen gebrauchten Sticks, Mahnugskosten per Einschreiben ect.). Zusätzlich kommen natürlich noch die Anwaltsgebühren hinzu. Mal sehen wie lange das noch dauert. Letzes Schreiben meines Anwalts an den VK war: "Übersenden Sie uns einen Nachweis über den Versand der Ware (also Paketschein oder ähnliches)". Stichtag war der 20.06. zum Einreichen der Unterlagen. Kann der VK aber sicherlich nicht weil vermutlich auch nur als Brief versendet wurde, denn dann kann man ja nochmal 5 EUR kassieren....

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#5
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Wegen 2 Euro so ein Risiko eingehen? Naja, ich habe bisher einmal etwas unversichert abgeschickt, was natürlich angeblich nicht ankam. Seitdem nur noch versichert, auch wenn es nur um 3 Euro geht.

Der gewerbliche Verkäufer weiß sehr wohl, dass er das Versandrisiko trägt, nur hofft er, dass der Käufer nicht schlau genug ist...

Auch als Käufer würde ich lieber einige Euro mehr zahlen, als mich danach mit Anwälten und Verkäufern zu streiten.

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#6
 Von 
Sascha_1975
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo keinearme123.

Gebe Dir vollkommen recht! Auch ich zahlte eigentlich lieber etwas mehr für den Versand, damit man dann keinen Stress hat. Nun kommt das große ABER nach einigen Erfahrungen:

Wenn ich einen USB-Stick für 8,99 EUR Versand kaufe und dick und fett mit DHL und versichertes Paket geworben wird und mir beim Nichterhalt der Ware die Sendungsnummer nicht genannt wird und ich eine EV abgeben muss, dann ist das sehr sehr komisch.

Dann gehe ich doch davon aus, dass der VK sich die 8,99 EUR nimmt, den USB-Stick in ein Luftpolstertäschchen packt und für 1,45 als Brief versendet. DAS macht mich dann sehr ärgerlich (vor allem wenn die Ware nicht ankommt)

Wenn der VK 8,99 für ein Paket haben will, dann erwarte ich natürlich auch, dass ein Paket kommt und nicht ein Brief, den ich dann auch für 2,50 Versandkosten haben könnte.

Es kann ja nicht sein, dass nur der Preisunterschied dafür sorge trägt ob ich dann der Dumme bin oder nicht und an der Versandart sich eigentlich nichts ändert.

Aus diesem Grund bin ich dazu übergegangen immer die günstigste Alternative zu wählen, da ja eh als billigste Variante versendet wird - wenns irgendwie geht. Denn wenn die Ware als Brief versendet wurde und ankommt ist ja erstmal alles in Ordnung. Mich ärgert dann aber, dass ich nicht 2,50 EUR anstelle von 8,99 EUR gezahlt habe und der VK lacht sich ins Fäustchen.

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#7
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Ich bin auch über die Versandkosten für die USB-Sticks, MP3-Player etc. etwas verwundert.

Die meisten kosten sowieso unter 25 Euro. Die können für max. 5,50 Euro inkl. MWSt, Verpackung etc. per Einschreiben gesendet werden.

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