Versandkosten bei Garantie Reparatur

18. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Gele
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Versandkosten bei Garantie Reparatur

Hallo.
Ich habe ein Smartbook welches ich zur Reparatur einschicken muss. Die Servicehotline teilte mir mit, dass ich die Versandkosten zur Werkstatt übernehmen müsse. Meines Wissens nach muss aber innerhalb der Garantiezeit eine komplett kostenlose Reparatur durchgeführt werden, also müssten demnach auch die Versandkosten übernommen werden. Ich habe dem Servicemitarbeiter gesagt, dass ich nicht bereit sei die Kosten zu tragen. Zumal es sich schon um die zweite Rücksendung innerhalb von drei Monaten handelt. Er hat mich jedoch vorab darüber in Kenntnis gesetzt, dass Sie die Ware nichzt annehmen würden, wenn ich sie unfrei einschicken würde. Hierdurch müsse ich dann 15,-€ bezahlen. Wie genau ist denn nun die Rechtslage und was soll/kann ich Eurer Meinung nach tun? Das Gerät ist übrigens genaui drei Monate alt.
Schöne Grüße
Marc

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Meines Wissens nach muss aber innerhalb der Garantiezeit eine komplett kostenlose Reparatur durchgeführt werden, also müssten demnach auch die Versandkosten übernommen werden.


Auf Ihr Wissen kommt es nicht vorrangig an. Was steht denn dazu in den Garantiebedingungen?

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Garantie ist eine freiwillige Leistung und die Bedingungen kann der Garatiegeber festlegen. Ist es denn eine Garantiereparatur oder eine Gewährleistungsreparatur?
An wen geht die Sendung? an den VK oder an den Garantiegeber? Der VK darf die Annahme einer unfreien Sendung nicht verweigern. Die erhöhten Versandkosten gehen aber in jedem Fall zu Lasten des K. Ob der K alle Versandkosten übernehmen muß hängt von den Garantiebedingungen ab und davon, ob es nicht doch eine Gewährleistungsreparatur ist.

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#3
 Von 
Gele
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.
Einen Verkäufer gibt es in dem Sinne nicht. Das Smartbook war eine Zugabe zu einem Handyvertrag. Der Provider sagte mir, dass ich mich im Garantiefall nach 14 tagen direkt an den Hersteller wenden müsse. Wie ich erfahren habe ist der Serviceanbieter aber nicht direkt der Hersteller, obwohl die Adresse der Servicewerkstatt auf der Homepage des Hesrtellers angegeben ist.
Laut AGBs handelt es sich um eine 24 monatige Gewährleistung, wobei mir der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie immer noch nicht 100%ig einleuchtet. Laut AGBs mus der Kunde die Versandkosten tragen. Nun gibt es jedoch häufig Klauseln in den AGBs, die geltendem Recht wiedersprechen und daher auch meine Frage, ob dies auch rechtens ist.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Wie lange ist der "Kauf" denn her?

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#5
 Von 
Gele
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der "Kauf" war am 06.08.2010

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
Gewährleistung und Garantie immer noch nicht 100%ig einleuchtet.

Gewährleistung: Pflicht für jeden Verkaufer, es besteht ein Rechtanspruch, gesetzlich reglementiert, sehr enge Vorgaben, hohe Verbraucherfeundlichkeit
Garantie: eine freiwillige Leistung, es besteht ein Rechtanspruch auf Garantie, die Bedingungen kann der Garantiegeber recht frei festlegen.



quote:
Wie lange ist der "Kauf" denn her?

War es denn ein Kauf?
Oder eher eine Schenkung?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

quote:
es besteht ein Rechtanspruch auf Garantie,

Hab ich was verpasst?
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Garantie, das ist, wie du bereits geschrieben hast, eine freiwillige Leistung.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Das habe ich eventuell etwas unglücklich formuliert.

Wenn ich eine Garantie gebe, dann hat der Käufer auch einen Rechtanspruch auf Erfüllung dieser Garantie.


Garantie: eine freiwillige Leistung, es besteht ein Rechtanspruch auf Garantie sofern diese gegeben wurde und die Garantiebedingungen erfüllt wurden, die Bedingungen kann der Garantiegeber recht frei festlegen.




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