Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Versandkosten im Onlinehandel.
1) Wenn ein Kunde ein Ware zurückschickt (Warenwert > 40 Euro) und ein Umtausch wünscht, ist der Verkäufer verpflichtet die Rückportokosten der umzutauschenden Ware zu übernehmen? Und gibt es eine Regelung wer dann die erneuten Portokosten (der neuen Ware) zu übernehmen hat?
Gibt es beim Umtausch eine allgemeine Regelung?
2) Wenn eine Kunde Ware reklamiert, weil Sie defekt ist. Ist der Verkäufer hier verpflichtet die Rückportokosten und die neuen Versandkosten zu übernehmen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
NiBa
Versandkosten beim Umtausch u. Reklamation
5. Oktober 2007
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Frage vom 5. Oktober 2007 | 13:53
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 3x hilfreich)
Versandkosten beim Umtausch u. Reklamation
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 5. Oktober 2007 | 17:03
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
1) Nein, der VK muß die Kosten nicht übernehmen.
2) Ja
Zu 1) Wer ist denn als K so dumm und wünscht einen Umtausch? Jeder K sollte einfach den Kauf widerrufen und eine neue Bestellung aufgeben. DANN gehen die Kosten nämlich zu Lasten des VK.
Jeder VK freut sich natürlich, wenn der K nur umtauschen möchte.
Viele Grüße, Michael
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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