Hi, ich habe ein Ticket gekauft und geschickt bekommen. Im Preis mitinbegriffen waren 5,90 versand. Habe den Brief bekommen und da ist ne Briefmarke für 0,85 cent drauf..
Was würdet ihr jetzt tun?
Versandkosten gelogen
23. August 2023
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Frage vom 23. August 2023 | 00:01
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 1x hilfreich)
Versandkosten gelogen
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 23. August 2023 | 00:20
Von
Status: Schlichter (7897 Beiträge, 1623x hilfreich)
ZitatIm Preis mitinbegriffen waren 5,90 versand :
Dann hat man zu diesem Preis gekauft, den Preis akzeptiert
ZitatWas würdet ihr jetzt tun? :
beim nächsten mal dort keine Tickets per Post bestellen
#2
Antwort vom 23. August 2023 | 00:25
Von
Status: Unbeschreiblich (124137 Beiträge, 40326x hilfreich)
ZitatWas würdet ihr jetzt tun? :
Ich würde die Bildunglücke schließen wollen und realisieren, dass Versandkosten eben nicht nur aus Portokosten bestehen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. August 2023 | 01:13
Von
Status: Richter (8531 Beiträge, 4067x hilfreich)
Hallo
Stand da nur einfach Versand 5,90Euro, oder wurde auch eine bestimmte Versandart genannt?Zitat:Im Preis mitinbegriffen waren 5,90 versand.
#4
Antwort vom 23. August 2023 | 08:50
Von
Status: Lehrling (1039 Beiträge, 176x hilfreich)
Bei diesem Preis wäre wohl der Versand als versichertes Paket zu erwarten (5,49 Euro bis 2 kg). Wäre das Teil verloren gegangen, hätte der Verkäufer ein Problem.
#5
Antwort vom 23. August 2023 | 10:10
Von
Status: Weiser (17364 Beiträge, 5945x hilfreich)
Ich gehe bei meiner Antwort davon aus, dass der Verkäufer ein gewerblicher Anbieter war:
Nichts, warum denn auch?ZitatWas würdet ihr jetzt tun? :
Ja und? Denkst du, dass Mitarbeiter des Verkäufers auf deren Gehalt verzichten? Auch deren Gehalt ist Bestandteil der Versandkosten. Genauso wie auch der Briefumschlag und der Transport zum, bzw. die Mehrkosten durch die Abholung des Versanddienstleisters.ZitatHabe den Brief bekommen und da ist ne Briefmarke für 0,85 cent drauf.. :
Glaubst du wirklich, dass Versandkosten nur aus dem Wert einer Briefmarke bestehen???
Der Verkäufer kann einen Preis für den Versand selbst bestimmen, denn auch daran verdient er. Der Preis für den Versand bei einem gewerblichen Verkäufer hat nur sehr wenig mit dem Preis zu tun den der Verkäufer beim Transportunternehmen zahlt.
Außerdem solltest du bedenken, dass die Briefmarke Mehrwertsteuerfrei ist.
in den verlangten 5,90€ sind allerdings 19% Mehrwertsteuer enthalten. 94 Cent davon gehen schon mal an Vater Staat und 89 Cent gehen an den Briefmarkenverkäufer. Es bleiben dann noch 4,07€ übrig. Davon muss der Umschlag, die Mitarbeiter und evtl. Rahmenverträge mit dem Versanddienstleister bezahlt werden. Evtl. auch noch Gebäudemiete, Versicherungen.................. usw. Was dann noch übrig bleibt muss letztlich auch noch versteuert werden.
Niemand hat bei den Versandkosten gelogen. Der Käufer hat einfach nur eine Wissenslücke und völlig falsche Vorstellungen von unserem Wirtschaftssystem.
Es wurde eine Dienstleistung zu einem gewissen Preis angeboten und der Käufer hat dieses Angebot angenommen. Ende.
-- Editiert von User am 23. August 2023 10:13
#6
Antwort vom 23. August 2023 | 12:48
Von
Status: Unbeschreiblich (34052 Beiträge, 5882x hilfreich)
Nichts, außer dir erklären, dass Porto für Briefe etwas anderes ist als Versandkosten.ZitatWas würdet ihr jetzt tun? :
#7
Antwort vom 23. August 2023 | 13:12
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 931x hilfreich)
Brief öffnen, Ticket entnehmen, Briefumschlag ins Altpapier entsorgen. Was sonst?ZitatHabe den Brief bekommen und da ist ne Briefmarke für 0,85 cent drauf.. :
Was würdet ihr jetzt tun?
#8
Antwort vom 23. August 2023 | 13:29
Von
Status: Weiser (17364 Beiträge, 5945x hilfreich)
P.S.: Versandkosten sind generell nicht diejenigen Kosten die der Versender hat sondern der Preis den der Versender vom Käufer verlangt.ZitatVersandkosten gelogen :
#9
Antwort vom 23. August 2023 | 16:39
Von
Status: Richter (8428 Beiträge, 3782x hilfreich)
Versandkosten umfassen viel mehr, als nur das Porto. Dazu gehören neben dem Porto auch die Kosten für das Verpackungsmaterial, Arbeitszeiten ....
#10
Antwort vom 26. August 2023 | 10:27
Von
Status: Lehrling (1614 Beiträge, 682x hilfreich)
ZitatHi, ich habe ein Ticket gekauft und geschickt bekommen. Im Preis mitinbegriffen waren 5,90 versand. :
1. War ausdrücklich vereinbart, dass der Verkäufer ein Versandunternehmen mit einer für 5.90€ angebotenen Versendungs-Dienstleistung beauftragen wird, dass der Käufer diese Kosten zu tragen bzw. zu erstatten haben soll? Dann "schuldet" er die Differenz von 5.05€.
2. Hat ein gewerblicher Verkäufer darüber irregeführt, dass ihm für den Versendungs-Auftrag von einem Versandunternehmen 5,90€ in Rechnung gestellt würden, als er mit dem Käufer vereinbart hat, dass Versendungskosten vom Käufer zu tragen sein sollen? Dann geht der geneppte Käufer leer aus, und der Verkäufer muß sich nur wegen wettbewerbsrechtlich unlauterer Irreführung verantworten.
3. Ansonsten wäre der genaue Wortlaut der Vereinbarung zu untersuchen.
§ 488 BGB
"Der ... Käufer [ trägt ] die Kosten ... der Versendung der Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort.
§ 269 BGB
"Aus dem Umstand allein, dass der Schuldner die Kosten der Versendung übernommen hat, ist nicht zu entnehmen, dass der Ort, nach welchem die Versendung zu erfolgen hat, der Leistungsort sein soll."
---> Wenn sich aus dem Vertrag ergeben sollte, dass der "eigentliche" Ort für die Vertragserfüllung der Sitz des Käufers sein sollte, dann ergibt sich die Pflicht zur Tragung der (gesamten) Kosten der Versendung nicht schon aus dem Gesetz ( § 448 BGB ). Allerdings genügt allein der Umstand, dass der Käufer die Versendungskosten übernommen hat, noch nicht für die Annahme, dass am Käufersitz zu erfüllen sein soll.
RK
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