Hallo,
Ich habe folgendes Problem und dazu bisher keinen Beitrag gefunden:
Ich habe einen Artikel bei einem E-Bay-Shop erstanden und diesen zugeschickt bekommen. Die Ware weist einen Mangel auf, der die Funktion zwar beeinträchtigt nicht aber die Ware komplett funktionsuntüchtig macht. Ich wollte die Ware zurückschicken und vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer meinte, da der Warenwert geringer ist als 40EUR (34EUR Ware + 8 EUR Versand) und die Funktion "nur" eingeschränkt ist müsste ich die Verstandkosten für den Hin- und Rücktransport übernehmen. Stimmt das?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Gruß BMen
Versandkostenerstattung, Warenwert<40EUR
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Guten Tag,
bitte schildern Sie die Art des Mangels, die Art der Kaufware und den Zeitpunkt der Monierung des Mangels.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Hallo,
erst einmal danke für die schnelle Antwort.
Die Reklamation erfolgte unmittelbar nach dem Erhalt und der optischen Begutachtung der Ware, also mit Sicherheit innerhalb der 14 tägigen Frist des Fernabsatzgesetzes (§ 312b BGB
bis 312f BGB
).
Bei der Ware handelt es sich um eine orientalische Wasserpfeife, die im Wesentlichen aus einem Glasgefäß (Bowl) einer ca. 50cm langen Rauchsäule und einem Schlauch besteht.
Bei der Rauchsäule ist mir aufgefallen, dass diese im mittleren Bereich einen ca. 2 cm langen Riss aufwies, der teilweise geflickt (gelötet) war. Durch den Riss kann Luft von Außen direkt in die Bowl (Glasgefäß) gelangen, wodurch der zum Rauchen benötigte Druck, wenn überhaupt, nur mit erhöhtem Aufwand erzeugt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
BMen
-- Editiert von bmen am 25.11.2005 18:23:33
-- Editiert von bmen am 25.11.2005 18:25:08
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Haben Sie die Ware als Privatperson gekauft? Ist der Verkäufer Händler oder Privatperson? Wie wurde die Gewährleistung geregelt im Fall, dass es sich beim Verkäufer um eine Privatperson handelt?
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Ich habe die Ware als Privatperson gekauft.
Der Verkäufer ist ein Händler (Ebay-Shop, falls das eine Rolle spielt).
Der Verkäufer gab für den Widerruf folgendes an:
Rücknahme - Weitere Angaben: Widerrufsbelehrung nach dem
Fernabsatzgesetz. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Vor dem Zurücksenden der Ware bitte per E-mail benachrichtigen. Der Widerruf ist zu richten an: ... . Einmal benutzte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Die Ware ist bei der Rückgabe frei zu versenden.
Mit freundlichen Grüßen
BMen
-- Editiert von bmen am 25.11.2005 19:05:54
-- Editiert von bmen am 25.11.2005 19:06:37
Auf die Versandkosten bis 40 Euros ist nciht hingewiesen?
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"
Nein auf den Versand bis 40EUR hat er nicht explizit hingewiesen. Er hat allerdings wie oben zitiert auf das Fernabsatzgesetz verwiesen, wo das für den Widerruf geregelt ist.
Gruß BMen
[qoute]Nein auf den Versand bis 40EUR hat er nicht explizit hingewiesen.
Dann findet hier wohl 357 (2) BGB Anwendung:
quote:
(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Wenn nicht darauf hingewiesen wurde, dass der K bis 40 Euro die Rücksendekosten zu tragen hat, ist es nicht vertraglich vereinbart. Eine einseitige Willenserklärung des VK reicht nicht aus.
Somit hat der K die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
Wie es mit dem Hinversand aussieht?
Keine Ahnung. Hier haben wir noch keine klare Rechtssprechung.
Weiterhin sehe ich den Rücknahmeausschluss für benutzte Ware etwas kritisch. Glaube nicht, dass das haltbar ist.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"
Hallo,
Danke, ihr habe mir sehr geholfen.
Ich habe noch einmal mit dem Verkäufer gesprochen und Ihn freundlich daraufhingewiesen. Er hat dann eigewilligt die Kosten zu übernehmen.
Gruß BMen
Guten Tag,
ich schließe mich den Ausführungen meines Kollegen an. Diese sind zutreffend. Ein alternativer Weg wäre die Geltendmachung der Ansprüche über das Gewährleistungsrecht.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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