Versandkostenfreie Lieferung

24. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
o11i
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Versandkostenfreie Lieferung

Hallo,
ich wollte bei einem Onlineshop etwas bestellen.
Ab 30 Euro liefert der Shop versandkostenfrei.
Da ich nicht auf 30 Euro gekommen bin, habe ich noch ein Kleinteil dazugekauft damit ich einen Gesamtpreis von ca 31 Euro hatte.
Dann bekomme ich von denen eine Mail und sie sagen mir, ich müsste die vollen 6,99€ Versandkosten trotzdem bezahlen!!
Was kann man da machen? Ist dies erlaubt? Am besten einfach den Auftrag stornieren lassen und wo anders kaufen?

Danke, Gruß Oliver.

Probleme nach Kauf?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Ist dies erlaubt? Am besten einfach den Auftrag stornieren lassen und wo anders kaufen?*

Erlaubt ist dies schon. Wenn dies häufiger vorkommt, könnte man allenfalls darüber nachdenken, ob es wettbewerbstechnisch aufgrund falscher Werbung Probleme gibt. Kunden wird er damit aber nicht fangen.

Dann Kauf doch woanders. Wo ist das Problem?

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#2
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Der Vertrag muss so erfüllt werdern, wie angeboten und beschrieben. Wenn der VK meint, tricksen zu können, dann einfach vom Kaufvertrag zurücktreten.

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#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Wenn der VK meint, tricksen zu können, dann einfach vom Kaufvertrag zurücktreten.*

Ein Kaufvertrag ist ja hier wohl noch gar nicht geschlossen worden. Es fehlt nämlich an den übereinstimmenden Willenserklärungen.

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#4
 Von 
o11i
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe dem Shop mal eine Mail geschickt... entweder den Auftrag stornieren oder er soll mir das schicken was ich bestellt habe...

Hauptsache der antwortet mal.

Gruß Oliver

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#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
...oder er soll mir das schicken was ich bestellt habe...


Das wird er sicher gerne machen; hat er ja auch nie abgelehnt. Die Frage ist, zu welchem Gesamtpreis.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#6
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)

@normi: ich verstehe den SV so, dass sehrwohl ein KV zustandegekommen ist und der verkäufer das angebot angenommen hat, es sich NACH annahme aber 'anders' überlegt hat. oder habe ich was überlesen?

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#7
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@justus

Wäre generell auch möglich. Aus den Schilderungen des TE wird nicht ganz ersichtlich, ob der VK den Kauf bereits bestätigt hat.

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#8
 Von 
o11i
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat geantwortet
"...Ok, wir machen eine Ausnahme bei Ihnen und liefern versandkostenfrei!..."

:)

Gruß

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