Versandschäden

31. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
fragender1234recht.net
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Versandschäden

A und B haben einen Kaufvertrag über eine Internetplatform abgeschlossen. A gibt an per Hermes zu versenden(versicherter Versand) nun versendet A jedoch per GLS da dies einen vorteil für B ergibt da dieser seine ware schneller bekommen würde, B wird darüber informiert und gibt keine negative Rückmeldung (der Versand ist jedoch 20€ billiger als per hermes) A verschickt die Ware( Alu-Felgen) in 2 Paketen diese kommen beschädigt an bei B, A ist jedoch privatverkäufer und weißt auf die transportversicherung hin, B jedoch erwartet eine rückerstattung des Kaufpreises und weißt auf eine unsachgemäße Verpackung hin und setzt eine Frist zur Nacherfüllung, rechtens ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jurafrog
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
rechtens ?


Es kommt darauf an, deine Infos sind etwas dünn....

quote:
B wird darüber informiert und gibt keine negative Rückmeldung

Kann nachgewiesen werden, dass B diese Info wirksam zugegangen ist und hatte B ausreichend Zeit, eine mögliche Einrede dagegen zu erheben?

quote:
unsachgemäße Verpackung

Hierzu sollte man wissen

a) wie die Ware verpackt war
b) was die Transport AGB des Versanddienstleisters hierzu sagen ->ergo bitte diese mit Artnr. posten




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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"

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#2
 Von 
fragender1234recht.net
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wurde lediglich per email verkehr geschrieben das der Artikel per GLS verschickt wurde mit angegebener Sendungsverfolgen daraufhin kam kein Einwand.

Die Ware wurde nach besten gewissen verpackt wie es GLS vorschreibt 2 Felgen aneinander mit Pappe dazwischen, es kamm kein einwand beim Paketshop bei Abgab.

GLS wies daraufhin ,dass der Käufer die Felgen bereits angenommen hatte (durch unterschrift) ohne vorher das Paket auf Versandschäden zu überprüfen somit weigerte sich GLS denn Schaden oder womögliche untersuchungen einzuleiten was auch in den AGBs steht.

http://www.gls-group.eu/276-I-PORTAL-WEB/content/GLS/DE03/DE/520013_-agb-paket-shop.htm

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jurafrog
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
daraufhin kam kein Einwand.
In welchem zeitlichen Abstand? Tage? Minuten?

quote:
es kamm kein einwand beim Paketshop bei Abgab.

Dem Paketshopbetreiber ist es auch egal, wie man seine Ware einpackt, als Kontrollinstanz taugt dieser nichts.

quote:
GLS wies daraufhin ,dass der Käufer die Felgen bereits angenommen hatte (durch unterschrift) ohne vorher das Paket auf Versandschäden zu überprüfen somit

Der Käufer hat eine Mitwirkungspflicht, dass er das Paket auf Versandschäden (äußerlich) anschauen muss.
Interessant wäre zu wissen, ob Schäden außen sichtbar waren am Paket?

War die Ware so verpackt+geschützt, dass sie den regelmäßigen Belastungen eines Transports gewappnet war?

Nochmal: Artikelnummer?



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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114685 Beiträge, 39030x hilfreich)

quote:
B jedoch erwartet eine rückerstattung des Kaufpreises und weißt auf eine unsachgemäße Verpackung hin und setzt eine Frist zur Nacherfüllung, rechtens ?

Sofern die Verpackung nicht den Richtlinien von GLS sowie den üblichen Ansprüchen an eine Verpackung entsprach, wäre das rechtens.



quote:
2 Felgen aneinander mit Pappe dazwischen

Das liest sich jedoch nicht so ...
Kein Außenschutz? Keine Palette?




Was genau ist beschädigt?

Gibt es Fotos vom Schaden?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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