A und B haben einen Kaufvertrag über eine Internetplatform abgeschlossen. A gibt an per Hermes zu versenden(versicherter Versand) nun versendet A jedoch per GLS da dies einen vorteil für B ergibt da dieser seine ware schneller bekommen würde, B wird darüber informiert und gibt keine negative Rückmeldung (der Versand ist jedoch 20€ billiger als per hermes) A verschickt die Ware( Alu-Felgen) in 2 Paketen diese kommen beschädigt an bei B, A ist jedoch privatverkäufer und weißt auf die transportversicherung hin, B jedoch erwartet eine rückerstattung des Kaufpreises und weißt auf eine unsachgemäße Verpackung hin und setzt eine Frist zur Nacherfüllung, rechtens ?
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Versandschäden
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



quote:
rechtens ?
Es kommt darauf an, deine Infos sind etwas dünn....
quote:
B wird darüber informiert und gibt keine negative Rückmeldung
Kann nachgewiesen werden, dass B diese Info wirksam zugegangen ist und hatte B ausreichend Zeit, eine mögliche Einrede dagegen zu erheben?
quote:
unsachgemäße Verpackung
Hierzu sollte man wissen
a) wie die Ware verpackt war
b) was die Transport AGB des Versanddienstleisters hierzu sagen ->ergo bitte diese mit Artnr. posten
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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"
Es wurde lediglich per email verkehr geschrieben das der Artikel per GLS verschickt wurde mit angegebener Sendungsverfolgen daraufhin kam kein Einwand.
Die Ware wurde nach besten gewissen verpackt wie es GLS vorschreibt 2 Felgen aneinander mit Pappe dazwischen, es kamm kein einwand beim Paketshop bei Abgab.
GLS wies daraufhin ,dass der Käufer die Felgen bereits angenommen hatte (durch unterschrift) ohne vorher das Paket auf Versandschäden zu überprüfen somit weigerte sich GLS denn Schaden oder womögliche untersuchungen einzuleiten was auch in den AGBs steht.
http://www.gls-group.eu/276-I-PORTAL-WEB/content/GLS/DE03/DE/520013_-agb-paket-shop.htm
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quote:In welchem zeitlichen Abstand? Tage? Minuten?
daraufhin kam kein Einwand.
quote:
es kamm kein einwand beim Paketshop bei Abgab.
Dem Paketshopbetreiber ist es auch egal, wie man seine Ware einpackt, als Kontrollinstanz taugt dieser nichts.
quote:
GLS wies daraufhin ,dass der Käufer die Felgen bereits angenommen hatte (durch unterschrift) ohne vorher das Paket auf Versandschäden zu überprüfen somit
Der Käufer hat eine Mitwirkungspflicht, dass er das Paket auf Versandschäden (äußerlich) anschauen muss.
Interessant wäre zu wissen, ob Schäden außen sichtbar waren am Paket?
War die Ware so verpackt+geschützt, dass sie den regelmäßigen Belastungen eines Transports gewappnet war?
Nochmal: Artikelnummer?
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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"
quote:
B jedoch erwartet eine rückerstattung des Kaufpreises und weißt auf eine unsachgemäße Verpackung hin und setzt eine Frist zur Nacherfüllung, rechtens ?
Sofern die Verpackung nicht den Richtlinien von GLS sowie den üblichen Ansprüchen an eine Verpackung entsprach, wäre das rechtens.
quote:
2 Felgen aneinander mit Pappe dazwischen
Das liest sich jedoch nicht so ...
Kein Außenschutz? Keine Palette?
Was genau ist beschädigt?
Gibt es Fotos vom Schaden?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
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