Ich habe im Dezember 2017 für 130,-- eine Matratze über das Internet gekauft, die mir per Post geliefert wurde.
Nun, 1,2 Jahre später, ist die Matrartze völlig durchgelegen. Daraufhin habe ich den Händler kontaktiert. Dieser wollte erst diverse Fotos, dann forderte er mich auf die Matratze bei ihm vorbei zu bringen. Er könne sie dann untersuchen und entscheiden, ob ein Mangel vorliege.
Ich bin aber nicht bereit zwei Stunden zu fahren, damit er so wie beschrieben vorgehen kann. UNd möglicherweise zuletzt ohne neue Matratze wieder nach Hause zu fahren.
Nun habe ich ihm vorgeschlagen das ich ihm die Matratze zusende, per Post. Dem hat er zugestimmt. Wer muss die Portokosten tragen?
Versankosten bei Matratzenreklamierung
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Hallo,
kommt darauf an.
Wenn es ein mangel ist, den der VK direkt akzeptiert, dann hat er die Kosten zu übernehmen.
Wenn der VK jedoch sagt, er akzeptiert den Mangel nicht, dann müsstest du schon beweisen, dass der besagte mangel schon bei Übergabe an dich vorhanden war. Wird dann sehr schwer für Dich. Hier musst du dann eher damit rechenn, die Kosten am Ende tragen zu müssen, ebenso die kosten die Matratze dann erneut zu dir zurückzusenden...
Sofern ein Fall der gesetzlichen Sachmängelhaftung vorliegt, der Verkäufer.
Ansonsten der Käufer.
ZitatDieser wollte erst diverse Fotos, dann forderte er mich auf die Matratze bei ihm vorbei zu bringen. Er könne sie dann untersuchen und entscheiden, ob ein Mangel vorliege. :
Das ist sehr kulant von ihm. Normalerweise ist das nachweisen die Aufgabe des Käufers.
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Mit anderen, einfachen, Worten - nach 6 Monaten ist der Kunde "beweispflichtig" das es einen Sachmangel gibt. Und das ist bei Matratzen nur schwer möglich....
Pech gehabt.
Das ist nicht nur bei Matratzen schwer. Allerdings muss halt auch irgendwann ein zeitpunkt gesetzt werden, wo auch für den K nicht alles so einfach möglich ist...
ZitatDas ist nicht nur bei Matratzen schwer. Allerdings muss halt auch irgendwann ein zeitpunkt gesetzt werden, wo auch für den K nicht alles so einfach möglich ist... :
gerade bei Matratzen finde ich es sogar vergleichsweise sehr leicht. Man hat ein Material, dieses hat bestimmte Eigenschaften. Die Belastung lässt sich ziemlich leicht hochrechnen. Jede Nacht, x kg, x Stunden.
Ein Gutachter könnte da schneller feststellen, dass das Material zu schwach ausgelegt war. Ziemlich leicht, wenn man mal mit einem diffusen technischen Gegenstand, wie einem Verbrennungsmotor vergleicht.
Man kann es auch drauf ankommen lassen. Es wird gern ignoriert, dass es für den Verkäufer genauso ein Risikospiel ist. Wenn er, solange die Matratze noch nicht bei ihm ist, den Vorschuss für den Transport verweigert und sich später herausstellt, dass sehr wohl ein Mangel vorlag, riskiert er, dass die Kosten für den vom Käufer beauftragten Transport teurer ausfallen als dies der Fall gewesen wäre, wenn er selbst beauftragt oder durchgeführt hätte.
ZitatNun, 1,2 Jahre später, ist die Matrartze völlig durchgelegen. :
Bitte die Frage nicht übel nehmen, aber Ihr Körpergewicht passt zum gewählten Härtegrad der Matratze?
Denn für die Frage ob ein Mangel vorliegt, macht es schon einen gewaltigen Unterschied, ob auf der H2 Matratze die 65 Kilo Frau liegt,, oder der 2 Meter Hühne mit 120 kg.
Ähm, nö, kann er nicht. Dazu müsste es zuerst einmal ein Haltbarkeitsversprechen geben. Ich bezweifle, dass es das geben wird. Die Matratze hat über ein Jahr gehalten. Nun hat sie ihr Lebensende erreicht. Fertig.ZitatEin Gutachter könnte da schneller feststellen, dass das Material zu schwach ausgelegt war. :
Neue Matratze kaufen und wieder glücklich sein.
Den Händler sehe ich hier als völlig falschen Ansprechpartner. Wenn ich reklamieren würde, dann beim Hersteller.
Und weshalb beim Hersteller, wenn nicht beim Händler? Spekulation auf Kulanz oder weil du da wirklich Ansprüche siehst?
Man muss auch nicht zwingend ein Haltbarkeitsversprechen verlangen; es lässt sich gut vertreten, zu sagen, dass eine Matratze üblicherweise länger als ein Jahr halten sollte. Genau wie umgekehrt es auch kein Gewährleistungsfall ist, wenn Lebensmittel lange vor zwei Jahren verderben - weil in diesem Fall eben nicht erwartet werden kann, dass sie zwei Jahre (oder länger oder auch nur einen Monat, je nachdem) halten.
Beim Händler müsste ich einen Sachmangel nachweisen können. Ich kann hier nicht erkennen wie man das würde machen wollen.
Beim Hersteller würde ich mir (nach nur knapp über einem Jahr) erhoffen, dass dieser sich kulant zeigen würde.
Bei nur 130€ für eine Matratze ist das aber schon ziemlich spekulativ. Für diesen Preis würde ich mir nichts hochwertiges erhoffen was lange durchhält.Zitates lässt sich gut vertreten, zu sagen, dass eine Matratze üblicherweise länger als ein Jahr halten sollte. :
In Ordnung, das kann man wohl gut so sehen^^
Zitat:ZitatNun, 1,2 Jahre später, ist die Matrartze völlig durchgelegen. :
Bitte die Frage nicht übel nehmen, aber Ihr Körpergewicht passt zum gewählten Härtegrad der Matratze?
Denn für die Frage ob ein Mangel vorliegt, macht es schon einen gewaltigen Unterschied, ob auf der H2 Matratze die 65 Kilo Frau liegt,, oder der 2 Meter Hühne mit 120 kg.
80 kg! Härtegrad 3.
ZitatMit anderen, einfachen, Worten - nach 6 Monaten ist der Kunde "beweispflichtig" das es einen Sachmangel gibt. Und das ist bei Matratzen nur schwer möglich.... :
Pech gehabt.
Verkaufstext: Garantie: 10 Jahre auf Formbeständigkeit & 5 Jahre auf den Bezug
-- Editiert von alewie am 12.02.2019 19:41
Zitat:Ähm, nö, kann er nicht. Dazu müsste es zuerst einmal ein Haltbarkeitsversprechen geben. Ich bezweifle, dass es das geben wird. Die Matratze hat über ein Jahr gehalten. Nun hat sie ihr Lebensende erreicht. Fertig.ZitatEin Gutachter könnte da schneller feststellen, dass das Material zu schwach ausgelegt war. :
Neue Matratze kaufen und wieder glücklich sein.
Den Händler sehe ich hier als völlig falschen Ansprechpartner. Wenn ich reklamieren würde, dann beim Hersteller.
Verkaufstext: Garantie: 10 Jahre auf Formbeständigkeit & 5 Jahre auf den Bezug
ZitatBeim Händler müsste ich einen Sachmangel nachweisen können. Ich kann hier nicht erkennen wie man das würde machen wollen. :
Beim Hersteller würde ich mir (nach nur knapp über einem Jahr) erhoffen, dass dieser sich kulant zeigen würde.Bei nur 130€ für eine Matratze ist das aber schon ziemlich spekulativ. Für diesen Preis würde ich mir nichts hochwertiges erhoffen was lange durchhält.Zitates lässt sich gut vertreten, zu sagen, dass eine Matratze üblicherweise länger als ein Jahr halten sollte. :
Händler ist auch Hersteller.
Warum verschweigst du diese ganzen *unwichtigen* Details am Anfang? Die User hier sind do h keine Hellseher.
ZitatVerkaufstext: Garantie: 10 Jahre auf Formbeständigkeit :
Hört sich doch gut an. Dann sollte man eventuell auf "Garantie" umschwenken und nicht auf die Sachmängelhaftung.
Wie lauten denn die genauen Grarantiebedingungen?
Da sollte man doch trotzdem besser bei der Gewährleistung bleiben, solange es geht.
Der Kauf ist doch schon über ein Jahr her. Was will der Käufer denn hier noch ausrichten? Ich würde hier auch ganz klar auf die Garantie pochen.
Gewährleistung ist in aller Regel vorteilhaft, solange sie durchsetzbar ist, daher würde ich das grundsätzlich vorziehen. Auch sonst, aber hier erst recht, wo doch Verkäufer und Hersteller identisch sind: Wenn der Hersteller bereits eine gewisse Haltbarkeit garantiert, kann er sich schlecht im Rahmen der Gewährleistung davon freisprechen, nur um das dann im Rahmen der Garantie doch noch gegen sich gelten zu lassen.
Alternativ landen wir wieder bei meiner ursprünglichen Frage an dich :D Siehst du wirklich einen Anspruch im Rahmen der Garantie oder spekulierst du nur auf Kulanz?^^
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