Versankosten bei Matratzenreklamierung

11. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)
Versankosten bei Matratzenreklamierung

Ich habe im Dezember 2017 für 130,-- eine Matratze über das Internet gekauft, die mir per Post geliefert wurde.

Nun, 1,2 Jahre später, ist die Matrartze völlig durchgelegen. Daraufhin habe ich den Händler kontaktiert. Dieser wollte erst diverse Fotos, dann forderte er mich auf die Matratze bei ihm vorbei zu bringen. Er könne sie dann untersuchen und entscheiden, ob ein Mangel vorliege.

Ich bin aber nicht bereit zwei Stunden zu fahren, damit er so wie beschrieben vorgehen kann. UNd möglicherweise zuletzt ohne neue Matratze wieder nach Hause zu fahren.

Nun habe ich ihm vorgeschlagen das ich ihm die Matratze zusende, per Post. Dem hat er zugestimmt. Wer muss die Portokosten tragen?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 4041x hilfreich)

Hallo,

kommt darauf an.

Wenn es ein mangel ist, den der VK direkt akzeptiert, dann hat er die Kosten zu übernehmen.

Wenn der VK jedoch sagt, er akzeptiert den Mangel nicht, dann müsstest du schon beweisen, dass der besagte mangel schon bei Übergabe an dich vorhanden war. Wird dann sehr schwer für Dich. Hier musst du dann eher damit rechenn, die Kosten am Ende tragen zu müssen, ebenso die kosten die Matratze dann erneut zu dir zurückzusenden...

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114569 Beiträge, 39016x hilfreich)

Sofern ein Fall der gesetzlichen Sachmängelhaftung vorliegt, der Verkäufer.
Ansonsten der Käufer.



Zitat (von alewie):
Dieser wollte erst diverse Fotos, dann forderte er mich auf die Matratze bei ihm vorbei zu bringen. Er könne sie dann untersuchen und entscheiden, ob ein Mangel vorliege.

Das ist sehr kulant von ihm. Normalerweise ist das nachweisen die Aufgabe des Käufers.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)

Mit anderen, einfachen, Worten - nach 6 Monaten ist der Kunde "beweispflichtig" das es einen Sachmangel gibt. Und das ist bei Matratzen nur schwer möglich....

Pech gehabt.

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 4041x hilfreich)

Das ist nicht nur bei Matratzen schwer. Allerdings muss halt auch irgendwann ein zeitpunkt gesetzt werden, wo auch für den K nicht alles so einfach möglich ist...

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#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 428x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Das ist nicht nur bei Matratzen schwer. Allerdings muss halt auch irgendwann ein zeitpunkt gesetzt werden, wo auch für den K nicht alles so einfach möglich ist...


gerade bei Matratzen finde ich es sogar vergleichsweise sehr leicht. Man hat ein Material, dieses hat bestimmte Eigenschaften. Die Belastung lässt sich ziemlich leicht hochrechnen. Jede Nacht, x kg, x Stunden.
Ein Gutachter könnte da schneller feststellen, dass das Material zu schwach ausgelegt war. Ziemlich leicht, wenn man mal mit einem diffusen technischen Gegenstand, wie einem Verbrennungsmotor vergleicht.

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#6
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 402x hilfreich)

Man kann es auch drauf ankommen lassen. Es wird gern ignoriert, dass es für den Verkäufer genauso ein Risikospiel ist. Wenn er, solange die Matratze noch nicht bei ihm ist, den Vorschuss für den Transport verweigert und sich später herausstellt, dass sehr wohl ein Mangel vorlag, riskiert er, dass die Kosten für den vom Käufer beauftragten Transport teurer ausfallen als dies der Fall gewesen wäre, wenn er selbst beauftragt oder durchgeführt hätte.

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10493 Beiträge, 4165x hilfreich)

Zitat (von alewie):
Nun, 1,2 Jahre später, ist die Matrartze völlig durchgelegen.


Bitte die Frage nicht übel nehmen, aber Ihr Körpergewicht passt zum gewählten Härtegrad der Matratze?
Denn für die Frage ob ein Mangel vorliegt, macht es schon einen gewaltigen Unterschied, ob auf der H2 Matratze die 65 Kilo Frau liegt,, oder der 2 Meter Hühne mit 120 kg.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16175 Beiträge, 5771x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Ein Gutachter könnte da schneller feststellen, dass das Material zu schwach ausgelegt war.
Ähm, nö, kann er nicht. Dazu müsste es zuerst einmal ein Haltbarkeitsversprechen geben. Ich bezweifle, dass es das geben wird. Die Matratze hat über ein Jahr gehalten. Nun hat sie ihr Lebensende erreicht. Fertig.
Neue Matratze kaufen und wieder glücklich sein.
Den Händler sehe ich hier als völlig falschen Ansprechpartner. Wenn ich reklamieren würde, dann beim Hersteller.

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#9
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 402x hilfreich)

Und weshalb beim Hersteller, wenn nicht beim Händler? Spekulation auf Kulanz oder weil du da wirklich Ansprüche siehst?

Man muss auch nicht zwingend ein Haltbarkeitsversprechen verlangen; es lässt sich gut vertreten, zu sagen, dass eine Matratze üblicherweise länger als ein Jahr halten sollte. Genau wie umgekehrt es auch kein Gewährleistungsfall ist, wenn Lebensmittel lange vor zwei Jahren verderben - weil in diesem Fall eben nicht erwartet werden kann, dass sie zwei Jahre (oder länger oder auch nur einen Monat, je nachdem) halten.

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16175 Beiträge, 5771x hilfreich)

Beim Händler müsste ich einen Sachmangel nachweisen können. Ich kann hier nicht erkennen wie man das würde machen wollen.
Beim Hersteller würde ich mir (nach nur knapp über einem Jahr) erhoffen, dass dieser sich kulant zeigen würde.

Zitat (von Droitteur):
es lässt sich gut vertreten, zu sagen, dass eine Matratze üblicherweise länger als ein Jahr halten sollte.
Bei nur 130€ für eine Matratze ist das aber schon ziemlich spekulativ. Für diesen Preis würde ich mir nichts hochwertiges erhoffen was lange durchhält.

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#11
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 402x hilfreich)

In Ordnung, das kann man wohl gut so sehen^^

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#12
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von alewie):
Nun, 1,2 Jahre später, ist die Matrartze völlig durchgelegen.


Bitte die Frage nicht übel nehmen, aber Ihr Körpergewicht passt zum gewählten Härtegrad der Matratze?
Denn für die Frage ob ein Mangel vorliegt, macht es schon einen gewaltigen Unterschied, ob auf der H2 Matratze die 65 Kilo Frau liegt,, oder der 2 Meter Hühne mit 120 kg.


80 kg! Härtegrad 3.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von alewie):
Mit anderen, einfachen, Worten - nach 6 Monaten ist der Kunde "beweispflichtig" das es einen Sachmangel gibt. Und das ist bei Matratzen nur schwer möglich....

Pech gehabt.


Verkaufstext: Garantie: 10 Jahre auf Formbeständigkeit & 5 Jahre auf den Bezug

-- Editiert von alewie am 12.02.2019 19:41

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#14
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Guruhu):
Ein Gutachter könnte da schneller feststellen, dass das Material zu schwach ausgelegt war.
Ähm, nö, kann er nicht. Dazu müsste es zuerst einmal ein Haltbarkeitsversprechen geben. Ich bezweifle, dass es das geben wird. Die Matratze hat über ein Jahr gehalten. Nun hat sie ihr Lebensende erreicht. Fertig.
Neue Matratze kaufen und wieder glücklich sein.
Den Händler sehe ich hier als völlig falschen Ansprechpartner. Wenn ich reklamieren würde, dann beim Hersteller.


Verkaufstext: Garantie: 10 Jahre auf Formbeständigkeit & 5 Jahre auf den Bezug

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Beim Händler müsste ich einen Sachmangel nachweisen können. Ich kann hier nicht erkennen wie man das würde machen wollen.
Beim Hersteller würde ich mir (nach nur knapp über einem Jahr) erhoffen, dass dieser sich kulant zeigen würde.
Zitat (von Droitteur):
es lässt sich gut vertreten, zu sagen, dass eine Matratze üblicherweise länger als ein Jahr halten sollte.
Bei nur 130€ für eine Matratze ist das aber schon ziemlich spekulativ. Für diesen Preis würde ich mir nichts hochwertiges erhoffen was lange durchhält.


Händler ist auch Hersteller.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16175 Beiträge, 5771x hilfreich)

Warum verschweigst du diese ganzen *unwichtigen* Details am Anfang? Die User hier sind do h keine Hellseher.

Signatur:

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114569 Beiträge, 39016x hilfreich)

Zitat (von alewie):
Verkaufstext: Garantie: 10 Jahre auf Formbeständigkeit

Hört sich doch gut an. Dann sollte man eventuell auf "Garantie" umschwenken und nicht auf die Sachmängelhaftung.

Wie lauten denn die genauen Grarantiebedingungen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 402x hilfreich)

Da sollte man doch trotzdem besser bei der Gewährleistung bleiben, solange es geht.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16175 Beiträge, 5771x hilfreich)

Der Kauf ist doch schon über ein Jahr her. Was will der Käufer denn hier noch ausrichten? Ich würde hier auch ganz klar auf die Garantie pochen.

Signatur:

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#20
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 402x hilfreich)

Gewährleistung ist in aller Regel vorteilhaft, solange sie durchsetzbar ist, daher würde ich das grundsätzlich vorziehen. Auch sonst, aber hier erst recht, wo doch Verkäufer und Hersteller identisch sind: Wenn der Hersteller bereits eine gewisse Haltbarkeit garantiert, kann er sich schlecht im Rahmen der Gewährleistung davon freisprechen, nur um das dann im Rahmen der Garantie doch noch gegen sich gelten zu lassen.

Alternativ landen wir wieder bei meiner ursprünglichen Frage an dich :D Siehst du wirklich einen Anspruch im Rahmen der Garantie oder spekulierst du nur auf Kulanz?^^

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