Versicherter Versand

28. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
micha88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherter Versand

Guten tag,
Ich habe mich mit einem Bekannte aus einem Autoclubforum geeignit ihm Kotflügel abzukaufen.
Habe ihm das geld überwiesen und Paar Tage Später kam auch das gut verpackte Paket an.
Das Paket wurde per versicherter versand geschickt.
Ich hab nun das Paket geöffnet und musste feststellen das wohl weiter paket auf diesen Paket gestapelt wiurden und so der kotflügel soweit gebogen wurde das der lack gerissen ist.

Wie geht das nun weiter, was habe ich zu tun das der Versanddienst mir den Schade ersetzt bzw. die neue Lackierung bezahlt.

Bitte um schnell Antwort
Gruß´Micha

danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)

Servus!

melde dem Versandunternehmen den Vorfall. IdR wollen die Lichtbilder haben; Identifikation läuft über die track-nummer bzw. hilfsweise über die Adressen der Beteiligten.

Wenn die Ware gut und sicher verpackt war, also nachvollziehbar ein Transportschaden vorliegt, bekommst du vom Versandunternehmen den dir entstandenen Schaden ersetzt.



Viel Glück****

**der Verfasser freut sich sehr über eine wohlwollende Bewertung***

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#2
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> das wohl weiter paket auf diesen Paket gestapelt wiurden und so der kotflügel soweit gebogen wurde

Das spricht eher nicht für ausreichende Verpackung. Draufstapeln anderer Pakete muß ein Paket grundsätzlich aushalten.

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#3
 Von 
micha88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

das paket wurde ja vom versanddienst verpackt

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#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Insbesondere sofort den Verkäufer anschreiben, den Schaden reklamieren, denn der wird haften müssen, das Stellen einer angemessenen Verpackung ist eine Nebenpflicht aus dem Kaufvertrag, bei Verletzung dieser Pflicht haftet er.

Ansonsten Fotos machen von Verpackung und Schaden, je nach Versandunternehmen sofort reklamieren, bei der DHL z. B. gibt es eine Frist von 7 Tagen.

Bei anderen Versandunternehmen muss der Verkäufer reklamieren, kommt immer auf die AGB des Unternehmens an.

Aber vollkommen unabhängig davon, um welches Versandunternehmen es geht, haften für den Schaden hier wird keines, es geht hier nur darum, sich bescheinigen zu lassen, dass die Ware nicht den Bestimmungen des Unternehmens gemäß verpackt war.

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#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> das paket wurde ja vom versanddienst verpackt

Was heißt das und welcher Transporteur?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
micha88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Versand Service war DPD
und zwar am 21. hab ich das Paket erhalten.
da Steht beim Status von der Sendung das das Paket zusätzlich eingerollt wurde.
Das heißt Montag muss ich da anrufen denen das Schildern. Und dann krieg ich ne bescheinigung falls das paket nicht ausreichend verpackt war?
Falls es aber ausreichend verpackt war und das beim Transport kaputt gegangen müsste doch DPD normal haften oder?

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#7
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Ich kapiere das immer noch nicht.

Man muss unterscheiden:

Manche Anbieter haben einen Verpackungsservice für bestimmte Güter. Das heißt, man kann die Ware dort so hinbringen, wie sie ist. Die wird dann vom Versandunternehmen selbst nach ihren Vorschriften verpackt. Man sollte meinen, das wäre dann vorbildlich...

Und die Sachen kommen doch teilweise beschädigt an.

Wenn hier so etwas der Fall war, sollte der Unternehmer haften müssen, wenn er nicht doch wieder eine Überraschung parat hat.
----------------------------------------------
>da Steht beim Status von der Sendung das das Paket zusätzlich eingerollt wurde.

Das würde ich eher so interpretieren, dass die Sendung schon beim Transport auffiel als beschädigt und dass man sie erst weiter transportiert hat, nachdem sie gegen weitere Beschädigung geschützt hat (eingerollt).

Ist aber auch egal für Dich, in erster Linie ist nach der Reklamation beim Versandunternehmen der Verkäufer des Kotflügels für Dich zuständig. Denn der hat einen angemessene Verpackung zu stellen, das ist eine Nebenpflicht aus Kaufvertrag. Er kann sich auch mit dem Versandunternehmen herumschlagen und er wird auch die Entschädigung bekommen, falls er ausnahmsweise Erfolg hat, was ich nicht glauben kann.

ER muss Dich letztlich entschädigen, also immer an den Verkäufer halten!

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