Versteckte Lasten bei Kaufgeschäft

27. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
bammes
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Versteckte Lasten bei Kaufgeschäft

Leibe Forumsnutzer,

ich habe eine Frage bzgl. eines Kaufgeschäfts.
Ich hatte für das Oktoberfest Gutscheine und eine Tischreservierung gekauft (vom ursprünglichen Reservierungsinhaber übernommen).
Beim Angebot wurden nur Gutschein und Einlassbänder/Reservierung angeboten.
Im Zelt stellt sich heraus, dass die Reservierung/Gutscheine mit einer Menüabnahme belastet/verbunden waren. Ich musste also ein Menü bezahlen, welches ich nicht gekauft hatte. Gegessen haben wir dann die Vorspeise.

Kann mir bitte jemand mitteilen, wie das rechtlich zu bewerten ist, welche Ansprüche ich gegen den Verkäufer geltend machen kann?

Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
welche Ansprüche ich gegen den Verkäufer geltend machen kann?


Der VK haftet dafür, wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen war oder er diese Information kannte und arglistig verschwiegen hat (was man beweisen müßte).



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0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
bammes
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Informationen

@Sheldon_Cooper:
Soweit ich das herausgefunden habe hängt die Menübestellung mit der Tischreservierung zusammen.
D. h. ohne Menubestellung kann kein Tisch reserivert werden. Wenn der tisch reserviert wird müssen Gutscheine abgenommen werden. Die Gutscheine können unabhängig von der Reservierung genutzt werden. Da ich die Platzreservierung übernommen hatte bekam ich auch die Rechnung für das für diese PLätze vorbestellt Menü.

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