Versteckter Mangel bei Hauskauf

24. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Kado111
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versteckter Mangel bei Hauskauf

Hallo an Alle im Forum,

Wir sind gerade dabei einen Hauskauf abzuwickeln. Der Kaufpreis soll diese Woche bezahlt werden und die Übergabe des Hauses soll am 28.04. stattfinden.

Durch die bisherigen Mieter des Hauses ist uns heute bekannt geworden, dass die Heizungsanlge eine defekte Automatik hat. Also nur noch auf " Dauer-an" läuft, Nachtschaltung und Sommer/Winterschaltung nicht funktioniert. Dies haben diese Mieter bereits Mitte 2012 über den Mieterschutzbund schriftlich dem bisherigen Vermieter/Verkäufer mitgeteilt, d.h. er weiß also seitdem Bescheid. Weder bei der Besichtigung des Hauses noch beim Notartermin wurde dieser Umstand vom Makler und auch nicht vom Verkäufer angesprochen. Der Bezirksschornsteinfeger teilte uns nun mit, dass diese Automatik ca. 1000,- € plus Einbau kostet, dass aber die Heizung von 1979 ist und damit im nächsten Jahr nach Energieschutzverordnung sowieso ausgetauscht werden muss.

Wir fühlen uns hier vom Verkäufer betrogen und müssen aber auch kurzfristig den Kaufpreis zahlen, damit eine Übergabe stattfinden kann.

Hat Jemand aus dem Forum Erfahrung mit solch einem Sachverhalt und kann uns einen Tipp geben, was wir jetzt überhaupt machen können?

Natürlich wollen wir das Haus weiterhin kaufen, aber den Verkäufer dieses hinterhältige Verhalten auch nicht einfach durchgehen lassen.

Für jede kurzfristige Antwort sind wir Dankbar.

Mit freundlichem Gruß

Karsten D.



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

Was genau steht denn zu Mängeln / Zustand des Hauses im Kaufvertrag?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Und wieviel Promille vom Kaufpreis macht die Steuerung aus? Kann man nicht den Stecker ziehen?
Die alte Heizung hat man doch bei der Besichtigung bemerkt - oder? Das solche Reparaturen und Ersatzbeschaffungen bei Wohneigentum anfallen ist doch bekannt.

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