Etwas umständliche Situation:
Person A
studiert im 1 Semester Medizin. Sie besucht eine Einführungsveranstaltung, in der ihr für das Studium relevanten Bücher vorgestellt werden, die man sich im Laufe des Studiums anschaffen sollte. Diese Veranstaltung wird von Studenten aus dem höheren Fachsemester organisiert.
Kurz darauf entschließt sich Person A gebrauchte Bücher zu kaufen. Dazu geht sie an das schwarze Brett der Uni und guckt nach Anzeigen von Studenten, die bereits fertig sind mit dem Studium.
Person B
war einige Jahre mit einer Medizinstudentin (Person C
) zusammen, die jedoch nach dem Examen für 6 Monate im Ausland arbeiten wollte. Sie reist überstürzt ab, hat aber jede Menge Bücher aus dem Studium übrig. Person B, der keine Ahnung von der Literatur hat, wird gebeten die Bücher in Abwesenheit der Besitzerin zu verkaufen. Er hängt einen Zettel an das schwarze Brett mit dem Titel „Literatur für Vorklinik- und Klinik"
mit dem Kaufpreis 1500 € (ca. 40 Bücher NP wäre: 2900 €).
Es existiert eine offizielle Liste von empfohlenen Lehrbüchern der Uni, eingeteilt in Jahr 1-3 und 3-6 (Vorklinik und Klinikliteratur). Diese Liste gibt den Rahmen der Bücher, die man sich anschaffen sollte vor. Person C gleicht vor der Abreise die Liste aus den ersten 2 Jahren (Vorklinik) mit ihren eigenen Büchern ab. In dieser Liste sind mehrere Bücher, die auch für die Klinik benutzt werden müssen, bzw. Kapitel enthalten, die man in der Vorklinik nicht benötigt.
Zusätzlich besitzt sie einige Bücher für die Klinikzeit (Jahr 3-6), hat jedoch keine Zeit nochmals 3 Seiten mit der empfohlenen Literatur mit ihrem eigenen Bestand abzugleichen. Es fehlen definitiv neue erschiene Bücher spezieller Fachbereiche.
Person A und Person B treffen sich, während Person C nicht in Deutschland ist. Person B übergibt Person A die Liste mit den enthaltenen Titeln, die Person C verkaufen würde. Person A hat Interesse, nimmt die Liste mit nach Hause. Sie fragt Kommilitonen, was sie von der Liste halten und ob die Literatur ausreichend ist. 5 Tage später meldet sich Person A bei Person B per Email und sagt, dass sie die Bücher nehmen würde, da jedoch einige Titel fehlen ihr der Preis noch zu hoch ist. Person B fragt Person C, ob sie mit dem Preis runtergeht. Der kaufpreis wird auf 1350 € gesenkt, Person A ist einverstanden mit dem Kauf. Die Zahlung erfolgt bar mit Quittung auf der steht „Literatur für Vorklinik- und Klinik, nach Liste, kein Garantie oder Rückgabe, Übergabe erfolgt, Geld dankend erhalten". Beide unterschreiben.
2 Wochen später meldet sich Person A bei Person B und fragt, wo die anderen Bücher, die auch wichtig wären sind. Sie findet hauptsächlich Bücher aus der Vorklinik, obwohl auf dem Kaufvertrag (ist eine Quittung ein Kaufvertrag?) steht, dass auch Klinikbücher dabei sind. Auch nach dem Hinweis von Person B, bei welchen Büchern es sich um Klinikbücher handelt lässt Person A nicht locker und verlangt zusätzliche Titel. Person B schreibt SMS, das der Vertrag nichtig ist, weil nicht viele Klinikbücher enthalten sind. Sie wird einen Anwalt einschalten und den Vertrag anfechten. Ist dies möglich? Auf welcher Grundlage könnte das geschehen? Habe nachgelesen, dass „Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher" ein Grund für Nichtigkeit wäre, kann das in diesem Fall zutreffen? Welche andere Gründe für Nichtigkeit wären möglich?
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank für die Hilfe!
-----------------
""
Vertrag nichtig? Gründe / Vorgehen.
17. Juni 2012
Thema abonnieren
Frage vom 17. Juni 2012 | 16:27
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag nichtig? Gründe / Vorgehen.
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 17. Juni 2012 | 17:10
Von
Status: Philosoph (13687 Beiträge, 4353x hilfreich)
Hallo,
das Schildern des ganzen Vorgeplänkeles hättest du dir eigentlich sparen können, entscheidend ist der Vertragsinhalt (wohl alle Bücher die auf der Liste stehen) und was dann wirklich übergeben wurde (waren das alle Bücher auf der Liste?).
quote:Wie ist denn das "Übergabe erfolgt" zu verstehen? Ist Zug um Zug erfolgt (Ware gegen Geld), oder "soll noch erfolgen"?
Quittung auf der steht „Literatur für Vorklinik- und Klinik, nach Liste, kein Garantie oder Rückgabe, Übergabe erfolgt, Geld dankend erhalten". Beide unterschreiben.
Aber allein, dass auch die Käuferin unterschrieben hat, deutet eindeutig darauf hin, dass die (komplette) Ware übergeben wurde. Wozu unterschreibt man sonst eine Quittung?
quote:Nein, der Kaufvertrag wurde hier mündlich geschlossen. Die Quittung ist jedoch ein Indiz für den Vertragsinhalt. Ein weiteres ist die besagte Liste.
ist eine Quittung ein Kaufvertrag?
quote:Das war schon ein gutes Geschäft für den Verkäufer, würde ich sagen. Eine Quote von über 50% des Neupreises ist imho deutlich zu hoch, auch für Fachbücher.
Habe nachgelesen, dass „Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher" ein Grund für Nichtigkeit wäre, kann das in diesem Fall zutreffen?
Aber egal, Vertrag ist Vertrag. Und am Ende waren es ja doch nur 1350 Euro.
Von Wucher sind wir aber noch weit entfernt, und das Ausnutzen einer Zwangslage oder Unerfahrenheit sehe ich hier auch nicht (A hat sich ja sogar noch extra informiert).
MfG Stefan
-- Editiert reckoner am 17.06.2012 17:11
#2
Antwort vom 17. Juni 2012 | 17:28
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
quote:
das Schildern des ganzen Vorgeplänkeles hättest du dir eigentlich sparen können, entscheidend ist der Vertragsinhalt (wohl alle Bücher die auf der Liste stehen) und was dann wirklich übergeben wurde (waren das alle Bücher auf der Liste?).
Sorry, wusste nicht, ob das relevant ist oder nicht. Von der Liste, die Person A übergeben wurden sind alle Bücher übergeben worden.
quote:
Wie ist denn das "Übergabe erfolgt" zu verstehen? Ist Zug um Zug erfolgt (Ware gegen Geld), oder "soll noch erfolgen"?
Aber allein, dass auch die Käuferin unterschrieben hat, deutet eindeutig darauf hin, dass die (komplette) Ware übergeben wurde. Wozu unterschreibt man sonst eine Quittung?
Die Übergabe war: Ware gegen Geld. Wenn Person A noch zusätzlich behaupten sollte, dass etwas von der Liste fehlt, hätte sie sich vorher vergewissern müssen, oder? Weil letztendlich kann sie es ja selbst unterschlagen haben?
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Kaufrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 17. Juni 2012 | 17:57
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39726x hilfreich)
quote:
Von der Liste, die Person A übergeben wurden sind alle Bücher übergeben worden.
Person A hat also definitiv alle Bücher bekommen die auf der Liste waren, die sie auch noch vor dem Kauf zur Prüfung bekam?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#4
Antwort vom 17. Juni 2012 | 18:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
quote:
Person A hat also definitiv alle Bücher bekommen die auf der Liste waren, die sie auch noch vor dem Kauf zur Prüfung bekam?
Ja, Person A hat alle Bücher der Liste, die sie auch durchgesehen hat, erhalten.
Aber plötzlich verlangt sie mehr, als dort draufstand, weil auf der Quittung "Vorklinik und Klinikbücher" steht. Und Klinikbücher sind nicht alle vorhanden, was mündlich eigentlich auch festgehalten wurde.
Hat Person A Chancen, dass Person B diese fehlenden Bücher noch zusätzlich beschaffen muss? Wie sollte bei einem Schreiben von einem Anwalt vorgegangen werden? (bis dato noch nichts eingetroffen!!!)
-----------------
""
#5
Antwort vom 17. Juni 2012 | 18:32
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39726x hilfreich)
Also entweder ist Person A *****ndreist oder strunzdumm ...
Die Liste war Person A bekannt und wurde sogar von ihr geprüft. Die Formulierung Literatur für Vorklinik- und Klinik, nach Liste
ist ja auch eindeutig.
Der Umfang war also eindeutig bestimmt und Person A bekannt.
quote:
Wie sollte bei einem Schreiben von einem Anwalt vorgegangen werden?
Abwarten bis eines kommt. Dann nochmal hier melden.
Keine Kommunikationmit Person A, außer eventuell 'ich sehe keine Anspruchsgrundlage' .
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#6
Antwort vom 17. Juni 2012 | 19:50
Von
Status: Philosoph (13687 Beiträge, 4353x hilfreich)
Hallo,
quote:Das Gegenteil dürfte schon von sich heraus unmöglich sein, denn was sind denn ALLE Bücher? Es gibt sicher unzählig viele Bücher und auch verschiedene Ansprüche (man kann sich doch schon während des Studiums spezialisieren, oder?).
Und Klinikbücher sind nicht alle vorhanden, was mündlich eigentlich auch festgehalten wurde.
Erst wenn etwas spezielles vereinbart war (etwa: "Alle aktuell im Studium benötigten Bücher gem. Aufstellung der Uni"), sähe es anders aus. Hier gibt es aber gerade eine Liste, die ja bei einer Pauschalaussage "alle nötigen Bücher" unsinnig wäre; es gilt die Liste, fertig. Und wenn mindestens ein Klinkbuch dabei ist, fällt auch das Argument der falschen Quittung flach (obwohl das auch sonst nicht viel bedeuten würde).
quote:Grundsätzlich muss der, der etwas haben will (hier die Käuferin die zusätzlichen Bücher) seinen Anspruch beweisen. Es mag sicher Fälle geben, wo das gelingen kann, aber im wahrscheinlichsten Fall wird man die Aussage "da fehlten x Bücher" nicht belegen können (hier sogar weder dass sie überhaupt Vertragsbestandteil waren noch dass sie wirklich fehlten).
Wenn Person A noch zusätzlich behaupten sollte, dass etwas von der Liste fehlt, hätte sie sich vorher vergewissern müssen, oder? Weil letztendlich kann sie es ja selbst unterschlagen haben?
MfG Stefan
Und jetzt?
Schon
266.650
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
20 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten