Vertrag von Serveranmietung nicht mehr vorhanden

10. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
spide
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag von Serveranmietung nicht mehr vorhanden

Hallo,

ich miete seit 12 Jahren einen Server, den ich ursprünglich mit einem 12 Monats-Vertrag abgeschlossen habe, der sich immer um 12 Monate verlängert.
Nun habe ich gekündigt, und weil ich angeblich 3 Monate vor der nächsten Periode kündigen muss (die am 1.3.2017 startet), läuft der Vertrag nun erst am 1.3.2018 aus.

Ich wollte das im Vertrag nun gerne nachlesen, weil ich der Meinung bin, dass da nur ein Monat vorher drin stand. Allerdings habe ich den Vertrag nicht mehr, weil ich keinen Zugriff auf meine 12 Jahre alten Mails habe.

Darum habe ich den Support kontaktiert und um den Vertrag gebeten, woraufhin diese Antwort kam:

Zitat:

Sehr geehrter Herr xxx,

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

es gibt kein Schriftliche Vertrag sondern ein Online Vertrag.
Sehe unsere AGBs unter https://www.server4you.de/terms-and-conditions

Mit freundlichen Grüßen,
xxx


Nun, nach meinem Vertändnis sind das die AGBs dort, die momentan aktuell sind und nicht die, nach denen ich den Vertrag geschlossen habe. Die können da ja nach gutdünken alles anpassen, was sie wollen.

Meinem (leihenhaften) Verständnis nach, müssen sie doch einen Vertrag haben, dem ich zugestimmt habe oder? Wie ist das geregelt, wie kann diese Firma nachweisen, nach welchen Konditionen ich einen Vertrag mit ihnen abgeschlossen habe?
Habe ich ein Recht darauf, den Vertrag einsehen zu können?

Vielen Dank und Grüße
Andre



-- Editier von spide am 10.01.2017 11:01

-- Editier von spide am 10.01.2017 11:02

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von spide):
Die können da ja nach gutdünken alles anpassen, was sie wollen.

Doch, können die tatsächlich.

Der Kunde wird entsprechend informiert und kann dann kündigen oder akzeptieren.



Zitat (von spide):
Wie ist das geregelt, wie kann diese Firma nachweisen, nach welchen Konditionen ich einen Vertrag mit ihnen abgeschlossen habe?

Die Beweislast liegt bei Dir, Du musst nachweisen zu welchen Konditionen Du einen Vertrag mit ihnen abgeschlossen hast, wenn DU Dich darauf beziehen willst.



Zitat (von spide):
Habe ich ein Recht darauf, den Vertrag einsehen zu können?

Nein. Das Du den nicht archiviert hast, ist Dein Problem.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spide
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die schnelle Antwort. Naja Kapitalismus im Endstadium, mit meinem Rechtsempfinden deckt sich das nicht, aber nehm ich dann mal so hin.

Danke nochmals und Grüße
André

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.377 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen