Vertragsrücktritt beim Smartphonekauf

30. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
webber
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsrücktritt beim Smartphonekauf

Hallo Zusammen,

Anfang März 2014 habe ich ein Smartphone bei Saturn gekauft. Am 21.08. habe ich direkt bei LG telefonisch einen Reparaturantrag gestellt, weil sich das Handy immer wieder aufhängt und ausschaltet. Noch am selben Tag habe ich es zu einem Reparaturservice von LG eingeschickt und am 01.09. wieder bekommen. Leider konnten Sie keinen Fehler finden. Noch am selben Tag ist der Fehler beim Einrichten immer wieder aufgetreten, sodass ich erneut bei LG angerufen und das Gerät diesmal direkt an den Hersteller direkt gesendet habe. Nach einer Woche kam das Gerät wieder zurück mit der gleichen Diagnose und den selben Symptomen.
Am 11.09. bin ich dann direkt zu Saturn und wollte ein Austauschgerät. Dort sagte man mir, dass das nur über den Hersteller geht und man das Gerät einschicken müsste. Bis Dato habe ich nichts mehr von Saturn gehört. Auch auf telefonische Nachfrage hin, konnten sie mir nur sagen, dass das Gerät noch nicht wieder da ist.

Ich habe nun seit fast 6 Wochen kein Handy mehr und ärgere mich in Grund und Boden. Wie lange muss ich mir das ganze noch mit anschauen?

-----------------
""

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1506 Beiträge, 1227x hilfreich)

quote:
Am 11.09. bin ich dann direkt zu Saturn und wollte ein Austauschgerät.


Das wäre normalerweise problematisch, denn bei Mängeln steht dem VK ein Nachbesserungsrecht zu, sodaß man durch Reparaturversuche Dritter (auch des Herstellers!) seinen Anspruch verwirken kann.

quote:
Dort sagte man mir, dass das nur über den Hersteller geht und man das Gerät einschicken müsste.


Dann allerdings könnte Saturn sich nicht darauf berufen, sich einen Reparaturversuch des Herstellers nicht anrechnen lassen zu müssen.

quote:
Wie lange muss ich mir das ganze noch mit anschauen?


Da du noch in der für dich günstigen Beweislastumkehr bist: gar nicht. Du könntest Saturn eine angemessene Frist (14 Tage) setzen, entweder den Mangel zu beseitigen oder dir ein mangelfreies Gerät zu liefern.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10179 Beiträge, 4108x hilfreich)

Und dabei nicht vom Serviceteam mit irgendwelchen fadenscheinigen Ausreden abwimmeln lassen, sondern deutlich auf §439 BGB hinweisen.
Den Paragraphen haben ALLE in dem Laden vergessen....

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 248.785 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
101.237 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen