Verwehrte Nacherfüllung! Möglich?

5. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
mornowa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwehrte Nacherfüllung! Möglich?

Guten Morgen,

Ich habe vergangenes Jahr ein Notebook der Marke ASUS über Onlineshop von Expert gekauft.
Der Verpackungskarton wies bereits bei der Lieferung Schäden und Wasserkontakt auf.
Bei der Inbetriebnahme fiel mir sofort ein Grafikfehler auf, welchen ich umgehend Expert geschildert habe.
Eine technische Beratung zur Lösung des Problems war von Expert, als auch ASUS, vergebens.
Nach einem Jahr voller Recherche, Neuinstallation von Treibern und Expertengesprächen, filterte sich heraus, dass es ein Software-Problem ist.
Bei der Kontaktaufnahme zu Expert, meinem Kaufvertragspartner, bezüglich der gesetzlichen Nacherfüllungspflicht zwischen Käufer und Verkäufer, verwies man mich auf zwei Reparaturansprüche seitens des Verkäufers innerhalb der Gewährleistung.
Nach diesen diesen Versuchen wurde mir mitgeteilt, dass der Hersteller als „mechanisches Problem„ abstempelt und nicht von der Gewährleistung abgedeckt ist.

Dabei stellen sich mit zwei Fragen, seit wann spielt der Hersteller bei einem Kaufvertrag und Nacherfüllung zwischen Verkäufer und Käufer eine Rolle?? Und weshalb sollten mechanische Defekte, was ich bezweifle, eine Nacherfüllung eines von Anfang an mangelhaften Gerätes ausschließen?

Schonmal danke für eure Antworten :)

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von mornowa ):
seit wann spielt der Hersteller bei einem Kaufvertrag und Nacherfüllung zwischen Verkäufer und Käufer eine Rolle?
Tut er nicht. Aber vielen Händlern fehlt halt für Diagnose und Reparatur die nötige Expertise. Deshalb wird das gere ausgelagert und dieser ist dann quasi der Erfüllungsgehilfe des Verkäufers. Ob der Verkäufer das über eine eigene Abteilung abwickelt oder einen Dienstleister beauftragt hat erstmal mit dem Verhältnis zwischen VK und K nichts zu tun.

Zitat (von mornowa ):
Und weshalb sollten mechanische Defekte, was ich bezweifle, eine Nacherfüllung eines von Anfang an mangelhaften Gerätes ausschließen?
"Mechanischer Defekt" heißt grob übersetzt "du hast es runterfallen lassen"


Mich wundert es, das dies deine einzigen Fragen sind. Ich hätte jetzt eher mit einer Anfrage deinerseits gerechnet welche Schritte man unternehmen sollte um dem Ziel "Durchsetzung der Rechte aus der Sachmägelhaftung / Gewährleistung" näher zu kommen... :neck:

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31936 Beiträge, 5625x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
"Mechanischer Defekt" heißt grob übersetzt "du hast es runterfallen lassen"
Oder jemand...aber wer...
Zitat (von mornowa ):
Der Verpackungskarton wies bereits bei der Lieferung Schäden und Wasserkontakt auf.
Warum hast du den überhaupt angenommen?
Letztlich hat endlich jemand festgestellt, dass es doch ein mechanischer Defekt war... weil Karton mit Gerät runterfiel/angestoßen wurde/naß wurde .

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
mornowa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Durchsetzung der Rechte aus der Sachmägelhaftung / Gewährleistung

Danke für die Antwort!
Die Frage käme als nächstes, wenn zumindest geklärt ist, dass ich nicht im Unrecht bin ;)
Was wäre denn dein Ratschlag @radfahrer999?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39729x hilfreich)

Zitat (von mornowa ):
Der Verpackungskarton wies bereits bei der Lieferung Schäden und Wasserkontakt auf.

Wann genau war die Lieferung ?
Wurde der Zustand offiziell dokumentiert?



Zitat (von mornowa ):
Bei der Kontaktaufnahme zu Expert, meinem Kaufvertragspartner,

Wann genau war das?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
mornowa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wann genau war die Lieferung ?
Wurde der Zustand offiziell dokumentiert?

Im Januar 2021. Somit Ist es noch im Rahmen der 2 jährigen Gewährleistung.
Ankunft des Paketes wurde mit Fotos dokumentiert und bei beiden Kontaktaufnahmen an den Verkäufer gesendet.

Zitat (von Harry van Sell):
Wann genau war das?

Erste Kontaktaufnahme war innerhalb einer Woche, danach Ruhe für 1 Jahr, erneute Kontaktaufnahme mit Reparaturversuch im Juni 2022.

-- Editiert von User am 5. September 2022 15:26

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39729x hilfreich)

Dann würde man nun die Beweislast tragen, dass der Mangel bereits beim Erhalt zumindest latent vorlag.
Schon das dürfte eine gewisse Herausforderungen darstellen.

Dann kann einem noch die Annahme des beschädigten Paketes auf die Füße fallen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mornowa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Lage-Update:

Mir wurde eine Zeitwerterstattung angeboten.

„ Sie konnten den Artikel für 16 Monate nutzen, aufgrund dieser Tatsache steht es uns zu, die Nutzungskosten vom Artikelwert abzuziehen.

Die Rückerstattung beläuft sich auf XXX EUR (etwa 50%).

Gerne können Sie dies rechtlich prüfen lassen."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39729x hilfreich)

Nun wird man sich überlegen müssen, was besser ist.
Der Spatz in der Hand, oder eine Taube auf dem Dach.
Wobei man halt nicht weis, ob die Taube nicht schon am verwesen ist, bis es zu spät ist ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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