Guten Morgen,
Ich habe vergangenes Jahr ein Notebook der Marke ASUS über Onlineshop von Expert gekauft.
Der Verpackungskarton wies bereits bei der Lieferung Schäden und Wasserkontakt auf.
Bei der Inbetriebnahme fiel mir sofort ein Grafikfehler auf, welchen ich umgehend Expert geschildert habe.
Eine technische Beratung zur Lösung des Problems war von Expert, als auch ASUS, vergebens.
Nach einem Jahr voller Recherche, Neuinstallation von Treibern und Expertengesprächen, filterte sich heraus, dass es ein Software-Problem ist.
Bei der Kontaktaufnahme zu Expert, meinem Kaufvertragspartner, bezüglich der gesetzlichen Nacherfüllungspflicht zwischen Käufer und Verkäufer, verwies man mich auf zwei Reparaturansprüche seitens des Verkäufers innerhalb der Gewährleistung.
Nach diesen diesen Versuchen wurde mir mitgeteilt, dass der Hersteller als „mechanisches Problem„ abstempelt und nicht von der Gewährleistung abgedeckt ist.
Dabei stellen sich mit zwei Fragen, seit wann spielt der Hersteller bei einem Kaufvertrag und Nacherfüllung zwischen Verkäufer und Käufer eine Rolle?? Und weshalb sollten mechanische Defekte, was ich bezweifle, eine Nacherfüllung eines von Anfang an mangelhaften Gerätes ausschließen?
Schonmal danke für eure Antworten
Verwehrte Nacherfüllung! Möglich?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Tut er nicht. Aber vielen Händlern fehlt halt für Diagnose und Reparatur die nötige Expertise. Deshalb wird das gere ausgelagert und dieser ist dann quasi der Erfüllungsgehilfe des Verkäufers. Ob der Verkäufer das über eine eigene Abteilung abwickelt oder einen Dienstleister beauftragt hat erstmal mit dem Verhältnis zwischen VK und K nichts zu tun.Zitatseit wann spielt der Hersteller bei einem Kaufvertrag und Nacherfüllung zwischen Verkäufer und Käufer eine Rolle? :
"Mechanischer Defekt" heißt grob übersetzt "du hast es runterfallen lassen"ZitatUnd weshalb sollten mechanische Defekte, was ich bezweifle, eine Nacherfüllung eines von Anfang an mangelhaften Gerätes ausschließen? :
Mich wundert es, das dies deine einzigen Fragen sind. Ich hätte jetzt eher mit einer Anfrage deinerseits gerechnet welche Schritte man unternehmen sollte um dem Ziel "Durchsetzung der Rechte aus der Sachmägelhaftung / Gewährleistung" näher zu kommen...
Oder jemand...aber wer...Zitat"Mechanischer Defekt" heißt grob übersetzt "du hast es runterfallen lassen" :
Warum hast du den überhaupt angenommen?ZitatDer Verpackungskarton wies bereits bei der Lieferung Schäden und Wasserkontakt auf. :
Letztlich hat endlich jemand festgestellt, dass es doch ein mechanischer Defekt war... weil Karton mit Gerät runterfiel/angestoßen wurde/naß wurde .
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ZitatDurchsetzung der Rechte aus der Sachmägelhaftung / Gewährleistung :
Danke für die Antwort!
Die Frage käme als nächstes, wenn zumindest geklärt ist, dass ich nicht im Unrecht bin
Was wäre denn dein Ratschlag @radfahrer999?
ZitatDer Verpackungskarton wies bereits bei der Lieferung Schäden und Wasserkontakt auf. :
Wann genau war die Lieferung ?
Wurde der Zustand offiziell dokumentiert?
ZitatBei der Kontaktaufnahme zu Expert, meinem Kaufvertragspartner, :
Wann genau war das?
ZitatWann genau war die Lieferung ? :
Wurde der Zustand offiziell dokumentiert?
Im Januar 2021. Somit Ist es noch im Rahmen der 2 jährigen Gewährleistung.
Ankunft des Paketes wurde mit Fotos dokumentiert und bei beiden Kontaktaufnahmen an den Verkäufer gesendet.
ZitatWann genau war das? :
Erste Kontaktaufnahme war innerhalb einer Woche, danach Ruhe für 1 Jahr, erneute Kontaktaufnahme mit Reparaturversuch im Juni 2022.
-- Editiert von User am 5. September 2022 15:26
Dann würde man nun die Beweislast tragen, dass der Mangel bereits beim Erhalt zumindest latent vorlag.
Schon das dürfte eine gewisse Herausforderungen darstellen.
Dann kann einem noch die Annahme des beschädigten Paketes auf die Füße fallen.
Lage-Update:
Mir wurde eine Zeitwerterstattung angeboten.
„ Sie konnten den Artikel für 16 Monate nutzen, aufgrund dieser Tatsache steht es uns zu, die Nutzungskosten vom Artikelwert abzuziehen.
Die Rückerstattung beläuft sich auf XXX EUR (etwa 50%).
Gerne können Sie dies rechtlich prüfen lassen."
Nun wird man sich überlegen müssen, was besser ist.
Der Spatz in der Hand, oder eine Taube auf dem Dach.
Wobei man halt nicht weis, ob die Taube nicht schon am verwesen ist, bis es zu spät ist ...
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