Verzug

18. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Cohen
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 23x hilfreich)
Verzug

Ab wann gerät man eigentlich in Verzug mit einer Zahlung? Wenn zB auf einer Rechunung steht "zu überweisen innerhalb einer Woche...." ist man dan nach der 1 Woche in Verzug oder erst nach 30 Tage, so wie es wohl im Gesetz steht?

Muß man zusätzlich noch gemahnt werden oder in man nach der betreffenden Zeit, also zb 1 Woche, automatisch in Verzug?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
leona
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 12x hilfreich)

In gleicher Weise wie beim Lieferungsverzug ist auch für den Eintritt des Zahlungsverzugs Voraussetzung, dass die Leistung fällig ist.

-I-
Wurde für die Fälligkeit der Zahlung ein kalendermäßiger Zeitpunkt bestimmt, so kommt der Schuldner mit dem Eintritt der Fälligkeit ohne Mahnung in Verzug (§ 286 (2) BGB ).

-II-
Wurde für die Fälligkeit der Zahlung kein kalendermäßiger Zeitpunkt bestimmt, so kommt der Schuldner 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug (§ 283 (3) BGB ).Ist der Schuldner Verbraucher, so gilt diese Vorschrift nur dann, wenn in der Rechnung besonders darauf hingewiesen wurde (Verbraucherprivileg).


Quelle: http://www.sem-bs.fr.bw.schule.de/ZAHLUNG.htm

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