Verzug bei mündlichem Kaufvertrag

27. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Martin Hü.
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)
Verzug bei mündlichem Kaufvertrag

Hallo,
vor kurzem hat ein Freund eine Küche gekauft. Der Verkauf wurde nicht schriftlich festgehalten, alles basiert auf einem mündlichen Kaufvertrag, der ja auch bindent ist. Es wurde kein Zahlungsziel abgemacht. Preis sollte 150€ sein. Da mein Freund aber aus welchen Gründen auch immer das Geld nicht komplett Zahlen konnte, hat er 50 € angezahlt und hat dem Gläbiger gesagt, er könne den Rest erst in einer Woche zahlen. Dieser will aber nicht darauf eingehen, droht mit Polizei oder dem zurückfordern der Küche.
Meines Erachtens muss der Schuldner erst in Verzug geraten, d.h. eine Mahung erhalten, oder halt nach den 30 Tagen. Hat der Gläubiger das Recht, die Küche wieder zurück zu fordern oder anderweitig vorzugehen? (z.b. Polizei)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wegen einer Woche droht jemand so massiv? Komische Leute gibt es...

Ohne Zahlungsziel ist in der Tat zunächst eine Fristsetzung erforderlich. Und die Polizei wird gar nichts tun - weder liegt ein Anfangsverdacht für eine Straftat vor, noch kann die Polizei dem Gläubiger das Geld oder die Küche bringen.

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#2
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

lol. Was will die Polizei machen? Bei Zivilangelegenheiten hat sie keine Macht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Martin Hü.
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Antworten. Das beruhigt das Gewissen :)

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