Hallo,
ich habe eine Frage zu Verzugszinsen im Kontext eines Immobilienkaufs, verursacht durch das Nichterhalten eines wichtigen Dokuments durch unsere Bank.
Gemäß unserem Kaufvertrag waren wir verpflichtet, die Zahlung für die Immobilie innerhalb von zwei Wochen zu leisten. Als Käufer hatten wir alles drei Tage vor Ablauf dieser Frist für die Zahlung vorbereitet. Wir haben unserem Bankinstitut rechtzeitig die erforderlichen Zahlungsdokumente zur Verfügung gestellt und um die Überweisung an den Verkäufer gebeten.
Jedoch konnte die Bank die Zahlung nicht an den Verkäufer senden, da sie das wichtige Dokument "Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde" nicht vom Notar erhalten hatte. Meine Frage ist: Sind wir als Käufer verpflichtet, Verzugszinsen für die verspätete Zahlung zu zahlen, wenn die Verzögerung aufgrund des Nichterhaltens dieses Dokuments durch die Bank entstanden ist?
Ich wäre für jegliche Einsichten oder Ratschläge sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus.
-- Editiert von User am 13. November 2023 11:46
Verzugszinsen bei Immobilienkauf aufgrund nicht erhaltener "Ausfertigung der Grundschuldbestellungsu
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Gegenüber dem Verkäufer haftet ihr meiner Meinung nach als Schuldner für die durch den Verzug entstandenen Kosten...das sind die Verzugszinsen.
Wenn der Verzug aber jemand anderem anzulasten wäre, dann könntet ihr diesen Schaden bei demjenigen einfordern. Ob der Notar da zu langsam, war oder die Bank oder ob ihr vielleicht einfach nur die Fristen im Kaufvertrag zu knapp gesetzt habt kann man jetzt so nicht konkret sagen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Bezüglich Ihrer Einschätzung hätte ich noch eine Nachfrage: Würde in diesem Fall nicht § 275 BGB greifen, der besagt, dass die Leistungspflicht entfällt, wenn die Erfüllung der Verpflichtung für eine Partei unmöglich wird? In unserem Fall war die Zahlung aufgrund des fehlenden Dokuments, das von der Bank nicht vom Notar erhalten wurde, nicht durchführbar. Wäre dies nicht ein Fall der "Unmöglichkeit der Leistung"?
Und jetzt?
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