Vodafone Vertrag, kann Freundin den Wiederrufen?

20. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
fb352550-89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vodafone Vertrag, kann Freundin den Wiederrufen?

Hallo zusammen also folgendes, kurz und knapp.

Freundin hat vor 4 Wochen Vodafone bestellt, bisher war sie mit den dazugelieferten Surfsofortstick unterwegs solange bis die Leitung freigeschaltet werden sollte.

Bis heute hat sie immer noch kein Festnetz und kein Internet über der Leitung sondern Surft weiterhin mit den Stick weiter, weil Vodafone das nicht auf die Kette bekommt das Internet frei zu schalten.

Mittlerweile finde ich es eine Frechheit was die da betreiben und deswegen ist die frage kann Sie von dem Vertrag zurücktreten, weil das Internet und Telefon hat Sie ja so noch nicht nutzen können .... nur den Surfstick.

LG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 648x hilfreich)

Aber surfen und telefonieren geht doch über den Stick, zumindest wenn der in der Easybox steckt. Also keine Vertragsverletzung! Oder wurde verbindlich ein DSL-Anschluß zu einem festen Termin zugesagt?
Und die Regeln zur Widerrufsbelehrung stehen eben dort nachzulesen, sofern über Fernabsatz abgeschlossen.

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"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"

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#2
 Von 
fb352550-89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort.
Naja surfen geht über den Stick.... wenn man das Surfen nennen kann, man kann sich ein 3 Gänge Menü machen bevor sich Facebook geöffnet hat, und Telefonieren geht nicht über den Stick.

Aber es müsste doch vertraglich festgelegt sein mit welcher mind. geschw. sie im netz unterwegs sein muss. Muss ich mal nachlesen.

Ich dachte das Telefonieren generell über den Stick nicht geht.

LG

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16143x hilfreich)

Die 2 Wochen Widerrufsfrist sind rum. Du kannst ggf. den Kaufvertrag anfechten wegen erheblichem Mangel. Wie abgezockt aber schreibt, ist die Frage, bis wann es zugesagt war.

An eurer Stelle würde ich A) eine Vertragsminderung aussprechen, also nur die Hälfte überweisen (sowei ihr überhaupt etwas bezahlen müsst derzeit), B) eine akzeptable Frist setzen (beispielsweise 4 Wocdhen) und ankündigen, wenn sie es bis dahin nicht gebacken bekommen, vom Vertrag wegen erheblichem Sachmangel zurückzutreten.

Macht das schriftlich, nicht elefonisch.

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#5
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 648x hilfreich)

Mirk hat recht!

Dieses Surfsofort ist eine kostenlose Zugabe zwecks Überbrückung. Genau deshalb hat der DSL-Vertrag noch nicht begonnen und eine Kritik an der freien Zugabe wird V. nicht zu einer beschleunigten Bearbeitung bringen.

PS: mit den normalen Sticks kann man über die EB sehr wohl telefonieren

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