Vom Kaufvertrag zurück treten, ohne AGB

25. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
izona
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vom Kaufvertrag zurück treten, ohne AGB

Ich habe vor 14 Tagen bei einem großen Möbelhaus ein Polstergranitur bestellt. Lieferzeit ca. 10 Wochen. Augrund von Beziehungsproblemen (Trennung) möchte ich nun den Vertrag stornieren. Ich weiß das normalerweise das in der AGB geregelt ist und dort auch Stornokosten anfallen würden.

Nun habe ich aber den Kaufvertrag zu Unterschrift zugefaxt bekommen und davon auch nur die Vorderseite ohne AGB, die steht auf der Rückseite. Also habe ich die AGB nicht lesen und mit meiner Unterschrift akzeptieren können.

Habe ich eine Chance mich daruf zu berufen das ich die ABG nicht bekommen haben und damit aus dem Vertrag ohne Kosten rauszukommen?

Gruß aus Bayern

Wolfgang

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jurafrog
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Habe ich eine Chance mich daruf zu berufen das ich die ABG nicht bekommen haben und damit aus dem Vertrag ohne Kosten rauszukommen?


Diese Frage solltest du mit einen Fachanwalt erörtern und deine Chancen auszuloten.

Das AGB recht ist sehr komplex, es gibt Formulierungen die unwirksam oder teilwirksam sind.

Meiner Meinung nach müssen die AGB VOR Kaufvertragsabschluss dem Kunden vorliegen bzw. er muss die Möglichkeit haben, diese einzusehen. Das haben auch viele Waschstraßen schon bitter lernen müssen

-----------------
"Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei paar Stiefel - selten gibt es diese von der Stange"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Das Problem ist einfach, dass man aus dem Vertrag nicht heraus kommt. Wenn man sich darauf berufen kann, dass man keine AGB akzeptiert hat, weil sie nicht vereinbart wurden, hilft das auch nicht weiter.

Denn: Man hat höchstens vermieden, dass die entsprechende Klausel zum pauschalisierten Schadensersatz (meistens 25% bei Möbelhäusern) vereinbart wurde. Hier wurde dann ein freiwilliges Rücktrittsrecht eingeräumt, nimmt man es wahr, muss man eine Strafzahlung leisten.

Verträge sind ansonsten einzuhalten. Das gilt für jeden Kauf bei stationären Händlern, wenn ansonsten kein freiwilliges Rücktrittsrecht eingeräumt wurde.

quote:
Darf der Kunde eine gekaufte Ware in jedem Fall umtauschen?

Der Begriff "Umtausch" ist in der Bevölkerung weit verbreitet. Was die wenigsten wissen: Dieser Begriff ist dem Gesetz völlig fremd. Ist mit Umtausch das Zurückgeben einer mangelfreien Ware und das Mitnehmen einer anderen mangelfreien Ware gemeint, dann ist der Fall juristisch sehr leicht zu beurteilen. Ein solches Umtauschrecht gibt es im deutschen Recht nicht. Es gilt der Grundsatz: "pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten). Wer eine Sache gekauft hat, kann sie nicht einfach rückwirkend gegen eine andere oder gegen Erstattung des Kaufpreises eintauschen, nur weil sie ihm nicht gefällt. Die so genannte Kaufreue wird vom Gesetz nicht geschützt.

Dennoch räumen viele Geschäfte ein solches Umtauschrecht ein. Dies ist aber entweder eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder er hat sich in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu verpflichtet, so dass auch ein entsprechender Anspruch des Kunden besteht. Dabei steht es im Ermessen des Verkäufers, wie er das Umtauschrecht konkret ausgestaltet. So kann der Verkäufer z.B. bestimmen, dass der Kaufpreis nicht erstattet wird, sondern der Kunde nur einen Gutschein erhält.


http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen/2006/dezember/061216_5.phtml

Nur bei Fernabsatzverträgen gibt es (von Ausnahmen abgesehen) ein generelles Widerrufsrecht.

Somit muss man sich am Vertrag festhalten lassen, ansonsten ist man wiederum schadensersatzpflichtig, das Möbelhaus wird einem dann explizit anbieten, gegen Erstattung von 25% des Kaufpreises z. B. aussteigen zu dürfen.





-----------------
""

-- Editiert am 25.06.2010 16:12

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
Habe ich eine Chance mich daruf zu berufen das ich die ABG nicht bekommen haben und damit aus dem Vertrag ohne Kosten rauszukommen?


Der Vertrag ist in jedem Fall wirksam. Allenfalls könnten die AGB (nicht ABG) nicht wirksam einbezogen worden sein. Das wäre aber allenfalls für den mutmaßlichen Verwender von Nachteil, aber es führt nicht zu einer Nichtigkeit des Vertrages.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.804 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen