Vom Kaufvertrag zurücktreten - Notebook Reparatur

22. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.01.2014 10:32:25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vom Kaufvertrag zurücktreten - Notebook Reparatur

Hallo,

ich habe ein Problem und weiss nicht mehr weiter.

Habe im Januar 2013 ein Notebook bei Cyberport gekauft.
Im Augsut diesen Jahres trat ein Defekt ein und habe es am 27.08. im Store abgegeben.

Am 25.10. kam es (nach sehr langer Zeit meines Erachtens nach) zurück, angeblich rapariert (Motherboard ausgetauscht, Bios-Update), leider war es immernoch Defekt.
Sofort am gleichen Tag wieder zum CP-Store und abgegeben.

Warte jetzt schon wieder seit knapp 4 Wochen und habe (da ich eine Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann mache) eine Lehrerin an meiner Berufschule gefragt, die sagte (letzte Woche) das ich eine Fristsetzung machen könne.
Dies tat ich auch am 12.11. und setzte die Frist zum 21.11.(per Email, wurde auch zur Kenntniss genommen)

Gestern ging ich dann in den Laden und sagt das ich (da die fristsetzung nicht eingehalten wurde) vom kaufvertrag zurücktreten will.

Diese Option wurde mir verwehrt, da das Notebook ja noch beim Hersteller zur Reparatur sei und es erst danach möglich sei vom Kauf zurück zu treten (falls das Notebook immernoch defekt sei)

Nun weiß ich nicht mehr weiter, weil mir das ja anders vermittelt wurde und der laden natürlich "alles zu seinen eigenen Gunsten haben will".

Angeblich seien 4-6Wochen Reparaturzeit angemessen, in meiner Erkenntnis sind 2-3Wochen angemessen.

Insgesamt bin ich jetzt schon 3 Monate ohne Notebook,
bin mit meinem latein am Ende und von Cyberport sehr enttäuscht und will vom kaufvertrag zurücktreten.

Was kann ich tun?
Kann mir jemand helfen (ggf. mit § etc. damit ich dort etwas vorlegen kann?)

Mfg
Mattes

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

quote:
Habe im Januar 2013 ein Notebook bei Cyberport gekauft.
Im Augsut diesen Jahres trat ein Defekt ein und habe es am 27.08. im Store abgegeben.
Hier wären jetzt ganz genaue Daten nötig!

Kann gut sein, dass die Reparaturen die gemacht wurden reine Garantieleisstungen des Herstellers sind.

Januar zu August sind dann 6 Monate Zeit verstrichen. Nach genau 6 Monaten müsstest du den Beweis erbringen, dass ein mangel schon bei Kauf vorgelegen hat. Kannst du das nicht, dann ist das dein Pech und nichts geht über die Gewährleisstung.

Ich gehe hier jetzt mal von einem Garantiefall aus, da wirds dann wohl nicht wirklich was mit einem Rücktritt vom Kauf, ausser dir wird das aus Kulanz angeboten.

Ich würde da jetzt mal nicht mit Paragraphen etc aufarten, sondern erstmal recht freundlich bleiben, denn kann sehr gut sein, dass du auf deren Wohlwollen angewiesen bist, welches deutlich geringer ausfallen kann, wenn man die Unter Druck setzt mit Paragraphen etc...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.01.2014 10:32:25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja es ist ein Garantiefall,

also ich war gestern ja da und bin freundlich gewesen und geblieben.

Gibt es wirklich keine Möglichkeit?
Sind wir als Verbraucher so machtlos?
3 Monate für 2 Reparaturen sind nämlich meiner Meinung nach eine sehr lange Zeit.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von mattes96 am 22.11.2013 16:19

Ja es ist ein Garantiefall

Dann lies die Garantiebedingungen

quote:
von mattes96 am 22.11.2013 16:19

Gibt es wirklich keine Möglichkeit?

Es gibt immer Möglichkeiten

quote:
von mattes96 am 22.11.2013 16:19

Sind wir als Verbraucher so machtlos?

Wieso machtlos? Natürlich haben Verbraucher Macht. Es ist so wie mit jeder anderen Macht auch. Es bringt nichts wenn man sie hat und nicht einzusetzen weiß.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

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