Vom Verkäufer stornierte Bestellung eingetroffen

20. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kathaa88
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vom Verkäufer stornierte Bestellung eingetroffen

Hallo,

Vor über 2 Wochen habe ich online ein paar Kleidungsstücke bestellt. Bei einem Großen Unternehmen (Namen darf man sicher nicht nennen).

Am nächste Tag fragte ich per Email nach, warum bei offene Bestellungen keine Bestellung stand.

Daraufhin wurde mir geantwortet "wegen Missbrauch storniert"- Rabattcodes verwendet, die nicht für mich bestimmt waren.

Einer von den Rabattcodes war aus dem Newsletter, der mir zugeschickt worden war. Den anderen hatte ich über eine Suchmaschine gefunden (ok kann ich dann verstehen) Mir war es egal storniert ok. Einen Brief bekam ich 2 Tage später, der die Stornierung bestätigte.

Das Päckchen bzw eher eine Tüte, kam vor ein paar Tagen an. Rechnung natürlich ohne Abzug der Rabattcodes

Jetzt wurde mir von gesagt (nicht von dem Verkäufer) dass das ja dann eigentlich eine Schenkung wäre und ich die Artikel einfach behalten solle.

Ist das wirklich so?

Liebe Grüße

-- Editiert am 20.06.2009 10:57

-- Editiert am 20.06.2009 10:59

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13 Antworten
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#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Nein, das ist nicht so. Es handelt sich um eine Zusendung nicht bestellter Ware. Diese müssen Sie dem Verkäufer zur Abholung vorhalten. An Ihrer Stelle würde ich das Unternehmen davon in Kenntnis setzen und um Abholung bitten. Sollte ein kostenfreier Rücksendeaufkleber vorhanden sein, können Sie die Sendung auch einfach so zur Post bringen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Kathaa88
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok. Vielen Dank für die schnelle Antwort.

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#3
 Von 
Kathaa88
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab nochmal ne Frage.
War heute in einer Filiale von dem Geschäft und hab die Ware dort abgegeben. Ich bekam einen Gutschein und soll den Betrag überweisen. Die Versandkosten soll ich zahlen. Das ich die Versandkosten zahlen soll sehe ich aber nicht ein, da die Ware ja schließlich storniert wurde... da besteht doch dann gar kein Kaufvertrag mehr oder?

-- Editiert am 23.06.2009 16:30

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Der Kaufvertrag war storniert. Somit handelt es sich um eine Zusendung nicht bestellter Ware. Ein Verbraucher muss folglich auch nicht die Versandkosten zahlen.

Aber eventuell haben die sich in den E-Mails ein Hintertürchen offengehalten.

Bitte mal kurz die E-Mail vom Unternehmen posten wenn möglich.



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#5
 Von 
Kathaa88
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier mal die Mail:

Sehr geehrte Frau XXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Gerne haben wir Ihr Anliegen überprüft.

In Ihrer Bestellung haben Sie Rabatte angewendet, die wir Ihnen nicht zugeteilt haben, was einen Missbrauch darstellt. Auf Grund dessen, wurde Ihre Bestellung stoniert und ein Brief an Sie versendet.

Wir hoffen, dass wir Ihnen helfen konnten und wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

edit: die haben echt stoniert statt storniert geschrieben... aber das kann ja nicht das hintertürchen sein ;)

-- Editiert am 23.06.2009 23:12

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Nööö, wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten ;-)

Aber im Ernst, das ist nicht das Hintertürchen.
Was stand in dem Brief? Das gleiche oder ist da irdgendeine Formulierung?

Kann natürlich auch sein das der Brief auch gar nicht angekommen ist. Dann weis man nichts von eventuellen Hintertürchen und diese wären nicht wirksam.

Es könnte auch sein das mit

quote:
ein Brief an Sie versendet.
die E-mail gemeint ist...


Nach derzeitigem Stand würde ich jedenfalls nichts zahlen ...


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#7
 Von 
Kathaa88
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Danke für die Antwort.

Es kam ein Brief an mit dem selben Inhalt der Email wg Missbrauch etc.

Habe dem Unternehmen nochmal geschrieben da kam heute das:

Sehr gee....

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Leider können wir Ihnen die Versandgebühren nicht erlassen.
Für Rücksendungen steht Ihnen Hermes zur Verfügung.
Hier wäre bei einer Rücksendung der komplette Betrag
gutgeschrieben worden.
Wir freuen uns, dass wir Ihnen helfen konnten und danken für Ihr Verständnis.


Mit freundlichen Grüßen

Meine Antwort, die ich mit einem Studenten zusammen geschrieben habe, sieht bisher so aus (hatte es ja in einer Filiale zurückgegeben):

Sehr gee....

Kaufvertrag nach §433 I + II BGB nicht gegeben, da stornierte Bestellung (Zitat : "Auf Grund dessen, wurde Ihre Bestellung stoniert und ein Brief an Sie versendet (Email vom 5.6.2009)). In der Filiale wurde mir die Rücksendung über Hermes, bei der mir der komplette Betrag gutgeschrieben worden wäre, nicht erwähnt.

Es besteht kein Verpflichtungsgeschäft, daher kann ich Ihre Argumentation für die Zahlung der Versandkosten nicht nachvollziehen. Begründen Sie diese oder erlassen Sie mir diese.

Mit freundlichen Grüßen

Mir wurde gesagt wenn sie mir schreiben, dass ich trotzdem zahlen soll, soll ich zahlen und die Verbraucherzentrale einschalten.

Hoffe hier auf weitere Tipps und Hilfe

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Nachfrage zur klarstellung: WELCHE Versandkosten werden gefordert? Die Versandkosten vom Händler/Lager zu Ihnen oder die Versandkosten von der Filiale zum Händler/Lager zurück.



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#9
 Von 
Kathaa88
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Versandkosten vom Händler zu mir.

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#10
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> Mir wurde gesagt wenn sie mir schreiben, dass ich trotzdem zahlen soll, soll ich zahlen und die Verbraucherzentrale einschalten.
**
Wo soll denn darin ein Sinn liegen? Das Unternehmen scheint die Sachlage nicht zu begreifen oder nicht begreifen zu wollen.

Wenn wir davon ausgehen, dass der Kaufvertrag rechtswirksam storniert wurde, war die Sendung irrtümlich (ohne Rechtsgrund).

Ein Fall des § 241a Abs. 2 BGB :

§ 241a
Unbestellte Leistungen

(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.
**
Wäre die Bestellung nicht storniert worden, wäre allenfalls ein neuer Antrag gemacht worden, indem man dir die Ware anbot, allerdings ohne Verrechnung der Gutscheine, du hättest annehmen oder ablehnen können.

Jedenfalls hätte sich in keinem Fall eine Verpflichtung ergeben, die Ware zurückzuschicken. Das Unternehmen hätte selbst dafür sorgen müssen, sie abholen zu lassen. Du hättest sie nur aufbewahren brauchen. Die Firma kann dir auch nicht vorschreiben, wie du etwas zurückzuschicken hast, wenn du etwas zurückschicken wolltest, hier wurde die Ware aber in einer Filiale abgegeben.

Für die Berechnung irgendwelcher Versandkosten gibt es keinerlei Rechtsgrundlage. Das Problem hier wird sein, dies einer Firma verständlich zu machen, die nur "Bahnhof" versteht oder verstehen will.

Kurzum:

Es besteht nicht die geringste Veranlassung, hier etwas zu bezahlen, was man nicht oder nur mit großem Aufwand wieder zurückerlangen kann, die Verbraucherberatung wird dich an einen Rechtsanwalt verweisen, mehr wird sie nicht tun können.

Du hast jetzt die Argumentation, mehr als es noch einmal zu versuchen, kannst du nicht.









-- Editiert am 28.06.2009 16:57

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Kathaa88
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo

danke für die antwort :)

ich denke, dass jedes Mal jemand anders meine Emails beantwortet.
Meine letzte Antwort hab ich noch nicht abgeschickt.
Doch auf welchen § soll ich mich jetzt berufen. Gelten beide? Mir wurde kein erneutes Angebot gemacht, mir die Ware ohne Rabattcodes zuzusenden.

Ein Entwurf : Ich hoffe irgendwann verstehen sie mich :(
Sehr gee...

Kaufvertrag ist nach §433 I + II BGB nicht gegeben, da die Bestellung storniert wurde (Zitat : "Auf Grund dessen, wurde Ihre Bestellung stoniert und ein Brief an Sie versendet (Email vom 5.6.2009)).
Der Versand ihrerseits war irrtümlich §241a II BGB Unbestellte Lieferung.
In der Filiale wurde mir die Rücksendung über Hermes, bei der mir der komplette Betrag gutgeschrieben worden wäre, nicht erwähnt.
Es besteht kein Verpflichtungsgeschäft.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> Doch auf welchen § soll ich mich jetzt berufen. Gelten beide? Mir wurde kein erneutes Angebot gemacht, mir die Ware ohne Rabattcodes zuzusenden.
**
Im Grunde sollst du dich eigentlich nicht groß mit §§ beschäftigen, zumindest nicht in deiner Korrespondenz. Das machen noch nicht einmal Rechtsanwälte. Es wird auch zweifelhaft sein, ob das Dargelegte überhaupt von jemandem verstanden wird. Es ist eben das Problem vieler Hotlines, dass niemand etwas versteht.
**
> Mir wurde kein erneutes Angebot gemacht, mir die Ware ohne Rabattcodes zuzusenden.
**
Indem man dir die Ware samt Rechnung zugeschickt hat, könnte das möglicherweise als neues Angebot interpretiert werden. Jedenfalls war es nicht zu den Konditionen, zu denen du deine Bestellung aufgegeben hast, die letztlich gar nicht erst rechtswirksam angenommen wurde.
**
Mache es doch einfach kurz und knapp.

"Kein Kaufvertrag, da Bestellung nicht angenommen. Irrtümlich dennoch Ware zugeschickt. Nach § 241a Abs. II BGB unbestellte Ware, Folge -> nur Aufbewahrungspflicht. Dennoch freundlicherweise Abgabe durch mich in Ihrer Filiale. Und jetzt:RUHE IM KARTON."

Manchmal erfordern besondere Umstände eine angemessene Sprache...



-- Editiert am 28.06.2009 17:42

-- Editiert am 28.06.2009 17:44

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Kathaa88
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
danke für die Antwort.
ja zu viele Paragraphen machen die sicher noch mehr verwirrt. Aber vielleicht würden sie es dann an jemand anderen weiterleiten, wenn man mit Paragraphen kommt...
ich glaub ich habe einen Fehler auf meiner Seite entdeckt "Ausnahmen im Fall einer Fehllieferung/Reklamation können Sie die Ware auch in einem Geschäft zurückgeben" --> Aber dann hätten die im Geschäft die Annahme doch verweigern müssen. Hab den das Problem ja geschildert.

Ich werde da nie nie nie wieder bestellen....

0x Hilfreiche Antwort

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