Von Bruder und Schwester abgezockt

14. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
silomon
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Von Bruder und Schwester abgezockt

Ich habe von Person A nach Emailverkehr einen Gegenstand für 600EUR gekauft.
Vereinbart wurde eine Vorkasseüberweisung auf das Konto von Person B ( Schwester von Person A)
Habe gezahlt, aber Artikel wurde nie an mich versendet.
Person A hat wahrscheinlich bereits vorher eine eidesstattliche Versicherung abgegeben und will mit der Überweisung auf das Konto der Schwester einen Zugriff auf das Geld verhindern.

Ich habe Person A eine Frist gesetzt und möchte dann einen Mahnbescheid versenden. Wahrscheinlich erfolglos, da ja eidesstattliche Versicherung bereits abgegeben.

Frage:
Ist eventuell Person B als Empfängerin meiner Überweisung zur Rückerstattung des Betrages nach einer Fristsetzung und evtl. Mahnbescheid verpflichtet?

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Sie haben sich an Ihren Vertragspartner zu halten.



0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wenn Person A den Vertrag nicht erfüllt, hat doch Person B das Geld ohne Rechtsgrundlage erhalten und wäre gemäß §812 BGB zur Rückzahlung verpflichtet.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

...

-- Editiert von thosim am 15.06.2006 15:04:21

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