Ich habe von Person A nach Emailverkehr einen Gegenstand für 600EUR gekauft.
Vereinbart wurde eine Vorkasseüberweisung auf das Konto von Person B ( Schwester von Person A)
Habe gezahlt, aber Artikel wurde nie an mich versendet.
Person A hat wahrscheinlich bereits vorher eine eidesstattliche Versicherung abgegeben und will mit der Überweisung auf das Konto der Schwester einen Zugriff auf das Geld verhindern.
Ich habe Person A eine Frist gesetzt und möchte dann einen Mahnbescheid versenden. Wahrscheinlich erfolglos, da ja eidesstattliche Versicherung bereits abgegeben.
Frage:
Ist eventuell Person B als Empfängerin meiner Überweisung zur Rückerstattung des Betrages nach einer Fristsetzung und evtl. Mahnbescheid verpflichtet?
Von Bruder und Schwester abgezockt
14. Juni 2006
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Frage vom 14. Juni 2006 | 22:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Von Bruder und Schwester abgezockt
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#1
Antwort vom 14. Juni 2006 | 22:08
Von
Status: Student (2139 Beiträge, 385x hilfreich)
Sie haben sich an Ihren Vertragspartner zu halten.
#2
Antwort vom 15. Juni 2006 | 14:45
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Wenn Person A den Vertrag nicht erfüllt, hat doch Person B das Geld ohne Rechtsgrundlage erhalten und wäre gemäß §812 BGB zur Rückzahlung verpflichtet.
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#3
Antwort vom 15. Juni 2006 | 15:03
Von
Status: Student (2139 Beiträge, 385x hilfreich)
...
-- Editiert von thosim am 15.06.2006 15:04:21
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