Vor-Ort Service - wie vermeide ich dass die Garantie verweigern und mir eine Rechnung ausstellen?

24. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
synergie7
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)
Vor-Ort Service - wie vermeide ich dass die Garantie verweigern und mir eine Rechnung ausstellen?

Hallo,

ich habe ein Aldi E-Bike am 15.08.22 gekauft, es hatte von Anfang an geschleift beim Fahren und Bremsen. Prophete Hotline 3 Tage danach angerufen und gefragt, die meinten zu mir es wäre normal, neue Bremsen müssen eingefahren werden, falls nicht soll ich zur 8.5km entfernten Werkstatt fahren. Ich habe das mit dem einfahren etwas probiert, aber es half nicht.

Die Werkstatt hatte Termine bis in 2 Monaten, was mir zu weit war. Daher habe ich das -wortwörtlich- schleifen lassen. Und nun wieder rausgefahren, das Schleifen ist immer noch da.

Also bin ich in eine freie Werkstatt in der Nähe gefahren. Es wurde dort festgestellt, dass am Hinterrad die Scheibenbremse eine Unwucht aufweist und ich sollte es der Garantie beim Hersteller melden.

Ich bin mir sicher, dass das Fahrrad von Kauf an Fehlerhaft war. Leider sind gerade jetzt die 6 Monate vorbei und damit die Beweislastumkehr. Allerdings ist das Fahrrad mit 32km kaum gefahren und in einem neuwertigen Zustand.

Wie ist diese Situation einzuschätzen?

Ich habe mehrmals mit Prophete gesprochen, die verweigerten einen vor-ort Service, weil ich eine Werkstatt in der Nähe hätte, allerdings sind mit 8.5km nicht so nah. Erst als ich zum Aldi gefahren bin und der Mitarbeiter Prophete angerufen hatte, wurde mir ein Vor Ort Service angeboten. Auf Anfrage ob das über die Garantie läuft, sagte mir die Mitarbeiterin, dass er sich das anschauen müsste, wenn es gedeckt ist, würde es übernommen.

Die Antwort war mir allerdings zu schwammig. Wie schätzt ihr die Lage ein und wie kann ich mich davor schützen, dass die mir die Dienstleistung in Rechnung stellen?

Oder würdet ihr empfehlen den vor-Ort Techniker abzusagen das Fahrrad nochmal in den Aldi bringen und versuchen es da abzuwickeln oder die Reparatur sogar selbst aus eigener Tasche zahlen? (82€ ca)

Mfg, synergie7

-- Editiert von User am 24. April 2023 21:47

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von synergie7):
Leider sind gerade jetzt die 6 Monate vorbei und damit die Beweislastumkehr.

Die gilt für 12 Monate ...

Hilft hier aber eh nichts ...



Zitat (von synergie7):
Wie schätzt ihr die Lage ein

Du hast das Teil kaputtgemacht. Mir wäre kein Hersteller bekannt bei dem die **** des Käufer von der Garantie abgedeckt wäre.
Und die gesetzliche Mängelhaftung deckt das erst recht nicht ab.



Zitat (von synergie7):
wie kann ich mich davor schützen, dass die mir die Dienstleistung in Rechnung stellen?

In dem man den Termin abbestellt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
synergie7
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe das Teil nicht kaputtgemacht, wie kommst du zu dieser falschen Behauptung, hast du mein Thema überhaupt vollständig gelesen?

Wie geschrieben hat Rad von Anfang an geschleift. Kürzlich durch Werkstatt festgestellt, dass es an der Unwucht liegt. Das Fahrrad ist auch kaum gefahren.

-- Editiert von User am 24. April 2023 22:17

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von synergie7):
Ich habe das Teil nicht kaputtgemacht, wie kommst du zu dieser falschen Behauptung,

Weil Du selbst es hier
Zitat (von synergie7):
Daher habe ich das -wortwörtlich- schleifen lassen.

geschrieben hast.

Wenn man weiter fährt obwohl das schleifen noch da ist, dann ist das "selber kaputtgemacht". Da haftet dann keiner außer dem "Kaputtmacher" für.

Und der Service wird das bei der Prüfung wohl auch an der Intensität der Schleifspuren sehen, notfalls lässt er die Teile begutachten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
synergie7
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man weiter fährt obwohl das schleifen noch da ist, dann ist das "selber kaputtgemacht". Da haftet dann keiner außer dem "Kaputtmacher" für.


"Kaputtmacher"... Ich glaube du trollst hier bloß. Mir wurde wie erwähnt vom Service gesagt dass das normal sei und ich soll die Bremsen einfahren, das würde von alleine weggehen. Der Defekt war wie gesagt schon bei Kauf.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1078 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von synergie7):
Auf Anfrage ob das über die Garantie läuft, sagte mir die Mitarbeiterin, dass er sich das anschauen müsste, wenn es gedeckt ist, würde es übernommen.


Ich denke mal, anschauen wird -wenn überhaupt- nicht viel kosten. Könntest du ja sonst auch vorher erfragen.

Sofern sich dann rausstellt, dass es nicht über die Garantie gedeckt ist, nimmst du dein Fahrrad halt wieder mit - oder zahlst die Reparatur selber.

Zitat (von synergie7):
Die Antwort war mir allerdings zu schwammig.


Naja, hellsehen können die halt auch nicht.

Zitat (von synergie7):
Oder würdet ihr empfehlen den vor-Ort Techniker abzusagen das Fahrrad nochmal in den Aldi bringen und versuchen es da abzuwickeln oder die Reparatur sogar selbst aus eigener Tasche zahlen? (82€ ca)


Kann man so machen und müsste dann eben ggf. einen neuen Termin vereinbaren.

Reparatur aus eigener Tasche zahlen wäre die letzte Möglichkeit.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Ich denke mal, anschauen wird -wenn überhaupt- nicht viel kosten.

Richtig, der größte Anteil dürfte hier die An- und Abfahrt sein.



Zitat (von Nana71):
nimmst du dein Fahrrad halt wieder mit

Eventuell mal darüber informieren, was ein "Vor-Ort Service" ist?



Zitat (von synergie7):
Ich glaube du trollst hier bloß.

Ja, so was hört man immer wieder wenn die Wunschantworten nicht kommen ...



Zitat (von synergie7):
Mir wurde wie erwähnt vom Service gesagt dass das normal sei und ich soll die Bremsen einfahren, das würde von alleine weggehen.

Abgesehen davon, das man die Behauptung das diese so gesagt wurde, dann auch erst mal beweisen müsste.
Man würde dann vor Gericht auch glaubwürdig verargumentieren müssen, das man ernsthaft der Meinung gewesen sei, das ein "einfahren" über 6 Monate hinweg dauern würde ...

Nur mal als Beispiel: wenn man bei einem neu gekauften Auto ein defektes Rad hätte, würde man auch nicht glaubwürdig verargumentieren können, das man es über 6 Monate hinweg "einfahren" wollte, weil am Anfang der Service so was mal gesagt haben soll.



Zitat (von synergie7):
Der Defekt war wie gesagt schon bei Kauf.

Das mag sein, nur das man ihn nun verschlimmert hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von synergie7):
Leider sind gerade jetzt die 6 Monate vorbei und damit die Beweislastumkehr.
Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man weiter fährt obwohl das schleifen noch da ist, dann ist das "selber kaputtgemacht"
Nein, erst wenn man etwas anderes dadurch kaputt gemacht hätte wäre das der Fall. Hier aber nicht.

Zitat (von Nana71):
Sofern sich dann rausstellt, dass es nicht über die Garantie gedeckt ist, nimmst du dein Fahrrad halt wieder mit - oder zahlst die Reparatur selber.
Oder man wendet sich an den Verkäufer und verlangt Mangelbeseitigung aufgrund der gesetzlichen Mängelhaftung. Das wäre sowieso der bessere Weg gewesen. Warum man sich während der ersten 12 Monate der gesetzlichen Mängelhaftung an den Hersteller wendet und eine Garantie beanspruchen möchte, das erschließt sich mir nicht.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Warum man sich während der ersten 12 Monate der gesetzlichen Mängelhaftung an den Hersteller wendet und eine Garantie beanspruchen möchte, das erschließt sich mir nicht.


Liegt an der Geschäftsstruktur der Discounter.
Will man die Ware behalten, bleibt nur die Garantie.
Discounter reparieren nichts, die nehmen die Ware zurück und erstatten den Kaufbetrag.

Zitat (von Harry van Sell):
Abgesehen davon, das man die Behauptung das diese so gesagt wurde, dann auch erst mal beweisen müsste.
Man würde dann vor Gericht auch glaubwürdig verargumentieren müssen, das man ernsthaft der Meinung gewesen sei, das ein "einfahren" über 6 Monate hinweg dauern würde ...Nur mal als Beispiel:...


Abgesehen davon, dass der TE hier überhaupt nichts beweisen muss ist der "Beweis" bei einem "Schönwetterfahrrad" deutlich einfacher zu erbringen, als mit einem Ganzjahresfahrzeug, welches du in deinem Apfel-/Birnenvergleich der beim Metzger gekauften Kombizange ins Spiel bringst.

Mal der Hinweiß, beim "Einfahren" (was bei einem Fahrrad von Anfang an unsinnig ist) kommt es nämlich auf das Fahren an = Strecke (hier 32 Kilometer), und nicht auf den Zeitraum (hier ein halbes Jahr in der Garage).



-- Editiert von User am 26. April 2023 11:08

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Nein, erst wenn man etwas anderes dadurch kaputt gemacht hätte wäre das der Fall.

Das sehen Gesetzgeber und Rechtsprechung deutlich differenzierter ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Dann verlink doch bitte mal ein Urteil, dass ein Anspruch auf Nacherfüllung verneint wurde weil ein bereits defektes Teil weiterhin genutzt wurde.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

- Doppelpost -

-- Editiert von User am 27. April 2023 12:04

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2331 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Discounter reparieren nichts, die nehmen die Ware zurück und erstatten den Kaufbetrag.

Nur wenn man das als Kunde mit sich machen lässt.
Discounter haben genauso wie alle anderen Verkäufer durch Mangelbeseitigung oder Neulieferung nachzubessern. Darauf, dass der Kunde das Geld wieder nimmt und das Fahrrad los ist, hat der Discounter keinen Rechtsanspruch.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
synergie7
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Oder man wendet sich an den Verkäufer und verlangt Mangelbeseitigung aufgrund der gesetzlichen Mängelhaftung. Das wäre sowieso der bessere Weg gewesen. Warum man sich während der ersten 12 Monate der gesetzlichen Mängelhaftung an den Hersteller wendet und eine Garantie beanspruchen möchte, das erschließt sich mir nicht.


Danke, das wollte ich ja wissen, weil ich mir unsicher war, welcher Weg der bessere ist. Würdest du mir also hier empfehlen den Hersteller-Termin abzusagen und zum Aldi zu fahren?

@spatenklopper Übrigens schickt Aldi auch Artikel zur Reparatur ein, nur dauert das leider mehrere Wochen. Das ist auch der Grund, warum ich die Garantie in Anspruch genommen hatte. Aber ich kann die ja jederzeit auch widerrufen und mich wieder an Aldi zum Einsenden wenden. Nur müsste ich dann halt 4-6 Wochen lang warten. Würdest du es mir dennoch empfehlen dann auf den Vor-Ort Termin zu verzichten?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von synergie7):
Würdest du es mir dennoch empfehlen dann auf den Vor-Ort Termin zu verzichten?


Solange die Beweislastumkehr greift, sprich Du nicht in der Verpflichtung bist irgendetwas nachzuweisen, würde ich immer die gesetzliche Sachmängelhaftung einer Herstellergarantie vorziehen.

Wenn Du das Rad nach Aldi bringst, mache dort deutlich das Du die gesetzliche Sachmängelhaftung in Anspruch nimmst und nicht die Garantie.

Z.B. die großen Elektromarktketten versuchen sich über solche Spielchen nämlich ebenfalls gerne aus der Verantwortung zu ziehen.

-- Editiert von User am 27. April 2023 16:33

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Dann verlink doch bitte mal ein Urteil,

Warum sollte ich? Wobei ich vermute das kein Gericht so ein unsinnige Urteil gesprochen hätte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2331 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von synergie7):
Nur müsste ich dann halt 4-6 Wochen lang warten.

Und das wäre für mich der Grund dann dem Verkäufer bei Aldi zu sagen "ist mir egal, wie lange das dauert, bis ihr das repariert habt, ich will ohnehin Neulieferung...geh' mal neues Fahrrad aus dem Lager holen"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
"ist mir egal, wie lange das dauert, bis ihr das repariert habt, ich will ohnehin Neulieferung...geh' mal neues Fahrrad aus dem Lager holen"


Viel Spaß dabei, ist nur blöd, wenn die Dinger nicht mehr im Sortiment sind.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Warum sollte ich?
Weil du behauptest, dass es so sei. Ansonsten tue ich deine Aussage einfach nur als deine persönliche Meinung ab der jegliche Grundlage fehlt.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2331 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Viel Spaß dabei, ist nur blöd, wenn die Dinger nicht mehr im Sortiment sind.


Die müssen ja nicht im Sortiment sein.
Es ist dem nachbesserungspflichtigen Verkäufer durchaus zumutbar nicht unzumutbar die Neulieferung durch Bestellung beim Hersteller oder einem anderen Lieferanten zu veranlassen, selbst dann, wenn es dort das doppelte kostet, als der ursprüngliche Einkaufspreis war.

-- Editiert von User am 28. April 2023 16:54

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
ich will ohnehin Neulieferung...geh' mal neues Fahrrad aus dem Lager holen"


Warum glaubst du dass du das durchsetzen könntest?


Zitat (von Kalanndok):
Die müssen ja nicht im Sortiment sein.
Es ist dem nachbesserungspflichtigen Verkäufer durchaus zumutbar nicht unzumutbar die Neulieferung durch Bestellung beim Hersteller oder einem anderen Lieferanten zu veranlassen, selbst dann, wenn es dort das doppelte kostet, als der ursprüngliche Einkaufspreis war.


Dann sollte man sich aber auch sicher sein, dass man diese Neulieferung auch durchsetzen kann.



-- Editiert von Moderator am 28. April 2023 22:34

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Viel Spaß dabei, ist nur blöd, wenn die Dinger nicht mehr im Sortiment sind.

Das der Verkäufer solche Sachen nur kurz im Sortiment hat, wäre dann nicht das Problem des Käufers. Auch wenn Verkäufer da gerne mit "Geht nicht, da Aktionsware" argumentieren - notfalls muss man dann halt bei der Konkurrenz kaufen ...



Zitat (von -Laie-):
Weil du behauptest, dass es so sei.

Nö, das habe ich nicht.
Wenn es Dir am Leseverständnis hapert, dann mal intensiver mit den Unterschied zwischen "weiter benutzen" und "kaputtmachen" beschäftigen?

Ein weiter benutzen ist in der Regel folgenlos, ein "kaputtmachen" hat in der Regel negative Folgen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
synergie7
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Solange die Beweislastumkehr greift, sprich Du nicht in der Verpflichtung bist irgendetwas nachzuweisen, würde ich immer die gesetzliche Sachmängelhaftung einer Herstellergarantie vorziehen.


Gut, das werde ich, danke für deinen Rat. Ich hatte noch im Sinn dass es da einen Unterschied gab, war mir aber nicht mehr sicher. Macht es Sinn da ein Schreiben aufzusetzen dass ich das Fahrrad nach der gesetzlichen Sachmängelhaftung abgegeben hab und eine Unterschrift mit Stempel verlange dann als Nachweis?

Aldi ist normalerweise zwar sehr kulant, und geben auch in der Regel ohne weiteres einfach ein neuen Ersatzartikel raus aber leider haben die die Fahrräder lange nicht mehr.

Die Fahrräder gibt's im Onlineshop zwar vorrätig, allerdings ist Aldi online wohl ein separates Unternehmen haben sie mir gesagt.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von synergie7):
Die Fahrräder gibt's im Onlineshop zwar vorrätig, allerdings ist Aldi online wohl ein separates Unternehmen haben sie mir gesagt.

Und?
Zitat (von Harry van Sell):
notfalls muss man dann halt bei der Konkurrenz kaufen ...

Wobei das noch nicht einmal die Konkurrenz ist, da der Online-Shop ja zum Konzern gehört ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
synergie7
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und?

Die können mir kein Ersatzrad anbieten vom Online-Shop weil es unterschiedliche Unternehmen sind. Die würden es nur einschicken.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von synergie7):
Die können mir kein Ersatzrad anbieten vom Online-Shop

Doch die "können" ... nur "wollen" tun sie nicht.

Nur fraglich ob man Zeit, Geld und Nerven in einen Prozess mit Aldi investieren will...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn es Dir am Leseverständnis hapert, dann mal intensiver mit den Unterschied zwischen "weiter benutzen" und "kaputtmachen" beschäftigen?
Wenn es dir am Leseverständnis hapert, dann solltest du bemerkt haben, dass es hier bereits um kaputte Dinge geht die weiter benutzt werden. Und du hast sehr wohl etwas behauptet (ohne jeglichen Nachweis). Wenn du nicht mehr weißt was, dann lies einfach noch einmal deine Antwort 9.

Genauso wie deine Antwort:
Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man weiter fährt obwohl das schleifen noch da ist, dann ist das "selber kaputtgemacht". Da haftet dann keiner außer dem "Kaputtmacher" für.
Diese ist so pauschal einfach nur falsch.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wenn es dir am Leseverständnis hapert, dann solltest du bemerkt haben, dass es hier bereits um kaputte Dinge geht die weiter benutzt werden.

Nein es geht um Fehlerhafte / eventuell leicht Beschädigte Dinge die durch weiternutzen schwer / irreparabel beschädigt ("kaputtgemacht") werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nein es geht um Fehlerhafte / eventuell leicht Beschädigte Dinge die durch weiternutzen schwer / irreparabel beschädigt ("kaputtgemacht") werden.


Und das ist für eine Fahrradbremsscheibe, bei 32 km Laufleistung noch größerer Blödsinn, als die Aussage das sich das "einfahren" müsste.

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
synergie7
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Und das ist für eine Fahrradbremsscheibe, bei 32 km Laufleistung noch größerer Blödsinn


So ist es. Ich denke er will nur trollen oder seine Glaskugel ist defekt. Jedenfalls der Vor-Ort Service hat die Bremse anstandlos ersetzt über die Garantie, der Mechaniker hat es als Garantiefall anerkannt.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen