Vorgehen bei Lieferverzug - Woanders kaufen?

25. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Fortune1980
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorgehen bei Lieferverzug - Woanders kaufen?

Hallo,

ich habe über einen Händler günstige Felgen aus einem Insolvenzposten gekauft. Diese sollten vom Händler noch bereift und dann an mich versandt werden. Eine Anzahlung ist bereits erfolgt. Zwei mündlich zugesagte Liefertermine sind schon verstrichen. Der Verkäufer selbst ist nicht mehr erreichbar, am Telefon wird man immer von Mitarbeitern abgewimmelt oder auf einen Rückruf vertröstet.
Ich möchte dem Händler nun eine Frist zur Lieferung setzen. Da das Komplettangebot sehr günstig ist, möchte ich es mir jedoch nicht durch die Lappen gehen lassen. Gibt es die Möglichkeit, dass ich den Verkäufer in Verzug setze, mir die Räder selber kaufe und ihm den Differenzbetrag in Rechnung stelle? Wenn ja, wie müsste die Formulierung in einem Einschreiben mit Fristsetzung in diesem Falle lauten und was wäre eine angemessene Frist?

Danke im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Hat denn der Händler die Verzögerung bisher irgendwie begründet? War eine bestimmte Reifenmarke/Größe vereinbart? Wenn die Verzögerung nämlich z.B. daran liegt, dass ein Vorlieferant Deines Händlers die Reifen nicht, oder nicht kurzfristig liefern kann, dann sieht es mit Schadensersatz schlecht aus. Der steht Dir nämlich nur dann zu, wenn Dein Händler die Verzögerung zu verantworten hat.
Angemessene Frist dürfte m.E. etwa 10 Arbeitstage betragen. Diese - wie schon von Dir geschrieben - per Einschreiben. Formulierung bezgl. Schadenserstz in etwa so: Bei Nichteinhalt der Frist werde ich vom Kaufvertrag zurück treten. Neben der Rückforderung meiner bereits geleisteten Anzahlung behalte ich mir vor, darüber hinaus gehende Schadenserstzansprüche geltend zu machen.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Haben Sie bereits bezahlt, liegt eine schriftliche Bestätigung seitens des VK vor?
ist in dieser ein Termin genannt?

Wenn dreimal NEIN, haben Sie keine Chance auf irgend etwas.
Mündliche Abreden sind ja nunmal schlecht beweisbar.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Zumindest eine Anzahlung ist erfolgt (siehe Eingangsposting). Auch wenn keine schriftliche Bestätigung vorliegt und kein Liefertermin genannt wurde, muss m.E. der Käufer nicht endlos lange auf die Lieferung warten. Natürlich sind mündliche Zusagen nicht, oder schwer, zu beweisen. Allerdings kann sich der Käufer durchaus auch darauf berufen und dem Verkäufer eine angemessene Lieferfrist setzen. Zumindest müsste dieser sich dann ja mal zu den Gründen der Verzögerung äußern.

Gruß,

Axel

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