Vorkaufsrecht Kaufpreis

10. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Bella1234
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorkaufsrecht Kaufpreis

Ich habe ein Vorkaufsrecht ausgeübt und eine Immobilie erworben.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Immobilie und der Einbauküche.
Der Preis der ebk ist explizit aufgeführt.
Grds habe ich mich ja verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu zahlen.
Muss ich aber auch zwingend die ebk kaufen?
Danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vacantum
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 47x hilfreich)

Ist im Kaufvertrag die EBK mit aufgeführt? Dann ist diese auch zu bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30422 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von Bella1234):
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Immobilie und der Einbauküche.
Dann zahle den Kaufpreis.
Zitat (von Bella1234):
Muss ich aber auch zwingend die ebk kaufen?
Du hast sie schon gekauft.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116159 Beiträge, 39213x hilfreich)

Zitat (von Bella1234):
Muss ich aber auch zwingend die ebk kaufen?

Das hat man offenbar schon
Zitat (von Bella1234):
Ich habe ein Vorkaufsrecht ausgeübt und eine Immobilie erworben.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Immobilie und der Einbauküche.
Der Preis der ebk ist explizit aufgeführt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bella1234
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Ist im Kaufvertrag die EBK mit aufgeführt? Dann ist diese auch zu bezahlen.


Ist sie.
Dass ich mich verpflichtet habe, die Immobilie zu dem angegebenen Preis zu kaufen, ist natürlich klar.
Die ebk gehört für mich halt nicht zwingend zur Immobilie...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116159 Beiträge, 39213x hilfreich)

Zitat (von Bella1234):
Die ebk gehört für mich halt nicht zwingend zur Immobilie...

Irrelevant, da sie zum Kaufvertrag gehört.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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