Vorschieben einer Privatperson

31. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Azrail1976
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorschieben einer Privatperson

Hallo,

habe seit längerem ein bestimmtes Auto gesucht und bin endlich bei Mobile.de fündig geworden. Zu der Zeit habe ich mich aber im Ausland im Urlaub befunden. Kein problem dachte ich mir ruf einfach den Händler an und schildere ihm deine Situation. So kam es das wir per Fax ein Vorvertrag geschlossen haben und er für eine bestimmte Zeit das Fahrzeug für mich reserviert hat mit dem Vermerk "Unter Ausschluss der Sachmängelhaftung" und das falls es ein konkretes interesse von einem anderen Käufer gibt mich darüber zu informieren und mir einen Tag zum Kauf des Fahrzeuges eingeräumt. Auf diesem Vorvertrag steht "Vorvertrag zwischen Unternehmer und Privatperson". Aus meinem Urlaub zurück habe ich mich umgehend bei dem Verkäufer gemeldet und mitgeteilt ich könne das Fahrzeug jetzt besichtigen und abholen. Es waren noch ca. 2 Tage bis zum erlöschen der Reservierungsfrist 26.06. Der Händler sagte mir das die Umrüstungmaßnahmen zur Dt. Vekehrsnorm noch nicht abgeschlossen seinen (US Fahrzeug).Es würde noch ein paar Tage in anspruch nehmen.Ok kein Problem. Am Stichtag melde ich mich bei dem Händler, der mich daraufhin mit noch ein paar Tagen vertöstet.Der Betrieb welcher die Umrüstung vornimmt ist im Augenblick völlig überlastet aber das Fahrzeug steht als nächstes in der Liste.Am 03.07. war es dann endlich soweit. Ich sollte das Fahrzeug abholen. So machte ich mich auf den Weg ca.200km.
Dort angekommen stellte sich heraus das dieser Händler nicht an Privatpersonen verkauft.Sondern nur an Händler die z.B. exportieren. Na gut sage ich wenn er nich an mich als Privatperson verkaufen kann dann kann ich ja wieder fahren. Mein Schwager und ich machten uns wieder auf den Weg. Nichtmal 1km gefahren Klingelt mein Handy. "Es gibt da noch eine Möglichkeit wie ich dieses Auto kaufen könnte, ob ich nochmal zurückkommen könnte".
Sein Neffe sollte das Auto an mich verkaufen. Und er erzählte mir warum er dies alles so machen würde und bla bla.Ich dachte mir nichts dabei, weil ich das mit der Sachmängelhaftung ehrlich nicht kannte.So war es für mich in Ordnung. Noch auf der Heimreise stellte sich eni Fehler ein. Die Leuchte blinkte auf. Am nächsten Tag rief ich den Händler an und teilte ihm das mit.Der drohte mir mal vorbeikommen zu müssen. Natürlich lasse ich mich von so einem Geschwafel nicht beeindrucken. Bin zum ADAC Prüfcentrum bei mir i.d.N. gefahren und es stellte sich dort heraus das das Auto auch einen Unfallschaden hatte.Nicht tragisch aber eben vorhanden.Abgegeben an einen Anwalt habe ich die Sache.Meine Frage was kann ich noch tun? Gibt es Präzedenz Fälle die Ihr mir nennen könnt?
Danke für die Ünterstützung im Voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14612 Beiträge, 4509x hilfreich)

Hallo Azrail,

ich wüsste nicht, was du noch tun könntest, außer auf den Erfolg des Anwaltes zu warten.
Du bist klar im Recht, der Verkäufer war gewerblich tätig (die Konstruktion mit dem Neffen ist unerheblich). Die Frist für Gewährleistung von Sachmängeln beträgt hier 2 Jahre.

Falls du glaubst, der Händler wusste von dem Schaden, kannst du ihn noch anzeigen (arglistige Täuschung = Betrug). Bringt dir aber nichts, ausser Ärger mit ihm (Kulanz seinerseits kannst du dann wahrscheinlich vergessen).

MfG Stefan


-- Editiert von reckoner am 31.08.2008 23:30:08

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 796x hilfreich)

> Kulanz seinerseits kannst du dann wahrscheinlich vergessen

Im Falle eines verschwiegenen Unfallschadens würde ich sowieso auf Rückabwicklung klagen und mit dem VK in meinem Leben nichts mehr zu tun haben wollen.

0x Hilfreiche Antwort

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