Hallo an alle,
angenommen Person A und Person B einigen sich auf den Kauf eins Hauses und sind sich über alle Details des Kaufes wie Preis etc. einig. Person B kauft von Person A das Haus, da allerdings Person A erst eine neue Wohnung braucht um verkaufen zu können, wird beim Notar ein Vorvertrag über den Kauf abgeschlossen und notariell beglaubigt.
Ist dieser Vorverkaufsvertrag noch gültig wenn der Verkäufer, also Person A, verstirbt noch bevor der Vorvertrag in einen Kaufvertrag
übergeht??
Vorvertrag bei Hauskauf - Verkäufer verstirbt
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein "Vorvertrag" ist ein ganz normaler Vertrag, in dem sich die Vertragsparteien verpflichten, einen weiteren Vertrag (den "Hauptvertrag") abzuschließen.
Bei Immobiliengeschäften ist das nur wirksam, wenn es notariell beglaubigt wird. Das ist hier erfolgt, also ist der Vertrag wirksam. Die vertraglichen Verpflichtungen eines Verstorbenen werden von den Erben geerbt, wenn sie das Erbe nicht ausschlagen.
Hallo eh1960,
Vielen Dank für deine Bewertung. Und was passiert wenn der Erbe (nehmen wir mal an das Person A nur einen Sohn hat und dieser Erben würde) das Erbe ausschlägt? Übernimmt dann der nächste Erbe den Vertrag? Würde ja dann Schlussendlich bedeuten das egal wer am Ende erbt (auch wenn zum Beispiel im Testament bei
Ausschlagung ein von Erblasser eingesetzter anderer Erbe steht) , der Erbe das Haus gemäß Vorvertrag verkaufen muss?
Viele Grüße und schönen Sonntag noch.
-- Editiert von silv0r am 17.05.2020 13:43
-- Editiert von silv0r am 17.05.2020 13:51
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ZitatÜbernimmt dann der nächste Erbe den Vertrag? :
So ist es.
Irgendwann wird man das Haus dann kaufen können.
Und jetzt?
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