Vorvertrag bei Hauskauf - Verkäufer verstirbt

17. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
silv0r
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)
Vorvertrag bei Hauskauf - Verkäufer verstirbt

Hallo an alle,

angenommen Person A und Person B einigen sich auf den Kauf eins Hauses und sind sich über alle Details des Kaufes wie Preis etc. einig. Person B kauft von Person A das Haus, da allerdings Person A erst eine neue Wohnung braucht um verkaufen zu können, wird beim Notar ein Vorvertrag über den Kauf abgeschlossen und notariell beglaubigt.

Ist dieser Vorverkaufsvertrag noch gültig wenn der Verkäufer, also Person A, verstirbt noch bevor der Vorvertrag in einen Kaufvertrag übergeht??

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Ein "Vorvertrag" ist ein ganz normaler Vertrag, in dem sich die Vertragsparteien verpflichten, einen weiteren Vertrag (den "Hauptvertrag") abzuschließen.

Bei Immobiliengeschäften ist das nur wirksam, wenn es notariell beglaubigt wird. Das ist hier erfolgt, also ist der Vertrag wirksam. Die vertraglichen Verpflichtungen eines Verstorbenen werden von den Erben geerbt, wenn sie das Erbe nicht ausschlagen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
silv0r
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo eh1960,

Vielen Dank für deine Bewertung. Und was passiert wenn der Erbe (nehmen wir mal an das Person A nur einen Sohn hat und dieser Erben würde) das Erbe ausschlägt? Übernimmt dann der nächste Erbe den Vertrag? Würde ja dann Schlussendlich bedeuten das egal wer am Ende erbt (auch wenn zum Beispiel im Testament bei
Ausschlagung ein von Erblasser eingesetzter anderer Erbe steht) , der Erbe das Haus gemäß Vorvertrag verkaufen muss?

Viele Grüße und schönen Sonntag noch.

-- Editiert von silv0r am 17.05.2020 13:43

-- Editiert von silv0r am 17.05.2020 13:51

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von silv0r):
Übernimmt dann der nächste Erbe den Vertrag?

So ist es.

Irgendwann wird man das Haus dann kaufen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.077 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen