Wandlung FSC Notebook

10. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Chrisse
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wandlung FSC Notebook

Guten Abend!

Das FSC Notebook FSC Amilo D 8830, was ich am 26.03.04 erworben habe, muss ich leider nun schon zum 5.Mal einschicken. Nun habe ich die Geduld verloren, ich hatte bisher immer die Hoffnung, es würde wieder komplett funktionieren-Fehlanzeige.
An dem meinigen Notebook wurden folgende Reparaturen durchgeführt:

09.08.04-20.08.04 Mainboard getauscht (Soundkarte war defekt)
24.01.05-03.02.05 Tastatur+Mainboard getauscht (Displayflackern, Wackelkontakt Kopfhöreranschluss, Tasten haben nicht alle funktioniert)
18.02.05-14.03.05 Mainboard getauscht (PCMCIA Slot defekt)
04.10.05-17.10.05 Inverter+Laufwerk getauscht (Displayflackern, Laufwerk defekt)

Zur Zeit habe ich den Auftrag gegeben, es nocheinmal zu reparieren. Dieses Mal flackert wieder das Display oder geht nicht an und die Soundkarte ist defekt.

Habe ich das Recht auf eine Wandlung? Das Notebook war durch die Reparaturen gut einen Monat unbenutzbar und es traten oft gleiche Fehler auf.
Kann ich mit einer vollständigen Kaufpreiserstattung rechnen? Ich würde abzüglich der 3% Abzug des Werts mit Nutzungsausgleich nur noch 512€ von 1400€ bekommen. Muss ich diesen Nutzungsaugleich bezahlen bzw. muss ich diesen abrechnen oder kann ich auf den Komplettpreis bestehen?

Ich danke schon recht herzlich und wünsche noch ein schönes Wochenende,

MfG Chrisse

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30 Antworten
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#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt hat der Käufer ein Rücktrittsrecht. Dieser ist gegenüber dem Verkäufer zu erklären. Den Begriff der 'Wandlung' wird nicht mehr benutzt. Der Käufer muss sich den Nutzungszeitraum abziehen lassen, in welchem er die Kaufsache nutzen konnte/genutzt hat. Eine vollständige Kaufpreisrückzahlung ohne Nutzungszeitraumanrechnung kann er nicht verlangen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
Chrisse
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt also sozusagen nur die Möglichkeit vom Rücktrittsrecht gebrauch zu machen, oder?

Bei diesem Thread http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=5863 wird allerdings beschrieben, dass man Anspruch auf den vollen Kaufpreis hat, allerdings ist diese 2.Antwort von 2003. Hat sich diese Rechtslage bis jetzt geändert? Andere Möglichkeiten bestehen nicht?

Gruß
Chrisse

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#3
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

quote:
im Falle der Wandlung ist ausgehend vom Bruttokaufpreis auf die durch lineare Abschreibung zu ermittelnde Wertminderung abzustellen
Das ist korrekt. Ich schließe mich Herrn Lorenz an.

quote:
Andere Möglichkeiten bestehen nicht?
Sie können nochmals die Nacherfüllung (Nachlieferung/Nachbesserung) verlangen. Daneben können Sie eine Kaufpreisminderung verlangen, oder, sofern das Verschulden des Verkäufers nicht widerlegt werden kann, auch Schadensersatz. Letzteren kann man auch neben dem Rücktritt, also gleichzeitig, verlangen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Normalerweise schreibt FSC pro Reparaturversuch wieder 3%, also einen Monat, gut.

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#6
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Selbstverständlich darf der Händler,der am jämmerlichen Zustand Ihres Produktes keine Schuld hat, pro tatsächlich genutztem Monat eine Nutzungspauschale abziehen,denn das Gerät ist nicht neu. Bei allem Pech das Sie damit hatten,der VK hat es nicht produziert.

lili

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#7
 Von 
Proggie
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 37x hilfreich)

@lilicat

Sie schreiben : "Bei allem Pech das Sie damit hatten,der VK hat es nicht produziert."

... wer denn sonst? Wenn man als Händler billige Laptops einkauft, weiß man, daß da meist nur Schrott drin ist. Habe gerade selbe Erfahrungen mit der Konstellation Media-Markt und GERICOM gemacht.
Frage an Herrn Roenner : wie ist das mit dem Schadensersatz genau geregelt ?

schöne Grüße, Günter.


-- Editiert von proggie am 12.12.2005 09:11:22

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#8
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Soweit ich weiss besteht KEIN Kaufzwang.

Wenn Sie als Kunde nicht bereit sind genügend zu bezahlen und somit Qualität kaufen,kann der VK Sie wohl nicht zwingen.

Für was soll ein Händler denn noch verantwortlich sein?
Für den Geiz des Kunden?
Ich verkaufe zwar kein Gericom oder Medion,aber viele Kunden tun dies und kommen danach zu uns weil sie Probleme mit dem Schrott haben.
Schuld EIGEN.
Ansonsten stellen Händler die Ware nicht her,sondern der Produzent.
Aber das ist anscheinend zu hoch für jemanden der nicht einmal die Verantwortung für eigene freiwillige Handlungen( wie das Kaufen von Sachen) übernehmen kann.

-----------------
"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."

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#9
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wieder einmal stimme ich Dir zu lili.
Wobei hier noch zu beachten ist, dass der VK hier nur das weitergibt, was ihm von FSC vorgegeben wird. Es kann doch nicht ernsthaft erwartet werden, dass der Händler hier die Differenz trägt.

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#10
 Von 
guest-12301.06.2010 08:56:19
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo:

Vielleicht ein Beispiel aus der Praxis:

Ich hatte auch Probleme mit meinem Notebook, habe 3x reparieren lassen und bin dann zurückgetreten.
MediaMarkt wollte mir 30% des Kaufpreises nicht zurückgeben (3%*10 Monate Nutzung,ich hätte also folglich statt 1300 EUR nur 900+ EUR gekriegt... Fand ich doof, habe also gesagt, dass ich mit einer "Mietpreiszahlung" für die 3 Monate, in denen der laptop in Reparatur war, aufrechnen will...

2 Wochen später hatte ich das komplette Geld auf dem Konto!

Was zeigt dieses Beispiel? Selbst wenn man möglicherweise (wird teilweise hier im Forum so vertreten) keinen Anspruch auf den Ersatz der Mietkosten hat - sind die Händler meist kulant, um "einen guten Kunden nicht zu verlieren", wie es heißt...

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#11
 Von 
Proggie
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 37x hilfreich)

@lilicat

man kann ja über alles unterschiedliche Meinungen haben ... Ihre Darlegung zeigt jedoch deutlich die Neigung zur 'Schuld haben immer die anderen' - Haltung. Ist ja heutzutage sehr verbreitet - aber : auch ein Händler hat Verantwortung für den Ramsch, den er vertickt und, im Falle von Media Markt, ja auch ordentlich dran verdient.

Um aber nochmal zum Eingangsproblem zurückzukehren : Hat man in dem Falle von vielen vergeblichen Reparaturversuchen auch ein Schadensersatzanspruch ?,

Gruß, Günter.

-- Editiert von proggie am 12.12.2005 14:12:23

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#12
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@Günther, glauben Sie mir bitte das mm mein Feind ist.
Dieses Unternhehmen hat hunderte kleine und mittelständische Firmen abgemahnt,unter anderem uns.
Aber viele Kunden kaufen nur wegen der massiven und agressiven Werbung bei Media Markt,davon sind wir nicht begeistert,aber die Wahl des Ladens und des Produktes haben SIE GANZ ALLEIN getroffen.

Dafür kann noch nicht mal der Sch...m.m. etwas,so gerne ich dem auch die Schuld zuweisen möchte.

Besonders Ihre Auffassung zeigt im Übrigen: "Schuld haben immer nur die anderen-Auffassung".

Ich bin eine mündige Person und treffe meine Kaufentscheide unabhängig und nach vorheriger Information.

Allerdings würde ich NIEMAL gericom oder medion kaufen,da der Medion Kram nicht nur schlecht sondern teuer ist.

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"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."

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#13
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

aller berechtigten kritik am billig produkten zum trotz:

auch ein billig notebook (1400 eur würde ich schon nicht mehr zwingend dazu zählen) muss rudimentäre funtionen innerhalb einer zu erwartenden laufzeit erfüllen. die veranwortungsabschieberei des handels ist eine unverschämtheit sondergleichen, der nur mit umgehenden gerichtsprozessen endlich einhalt geboten werden kann. es wird nicht nur der kunde nicht gezwungen zu kaufen, sondern der handel auch nicht gezwungen zu verkaufen! jeder händler übernimmt mit dem verkauf gewisse pflichten - wenn er diese für einzelne produkte nicht bereit ist zu übernehmen kann er sie nicht verkaufen. gleiches gilt für reparaturzeiten jenseits von gut und böse!

wer einen seat kauft darf erwarten, dass dieser fährt - ebenso wie ein audi kunde - in komfort, leistungsfähigkeit und langlebigkeit darf es sicherlich unterschiede geben. genauso muss der kunde eines günstigen laptops z.B. sich mit geringerer akku laufzeit zufrieden geben - nicht aber mit dauern defekten displays.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Proggie
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 37x hilfreich)

@lilicat - sie schreiben : Besonders Ihre Auffassung zeigt im Übrigen: Schuld haben immer nur die anderen-Auffassung.

... stimmt nicht : ich meine, auch als Käufer muß man sich vorher informieren, was man da kauft - das ist heutzutage allerdings nicht immer so einfach. Ich kenne z.B. auch Leute, die Glück mit GERICOM-Laptops hatten - nun ich gehöre leider nicht dazu !!

Aber als Händler hat man da natürlich einen Wissensvorsprung und damit auch eine entsprechende Verantwortung für das Produkt, was man da verkauft.

in diesem Sinne :
Gruß, Günter ohne 'h'.

PS.: habe gerade den Beitrag von luDa gelesen - lässt sich nicht von der Hand weisen, was er da schreibt !!

-- Editiert von proggie am 12.12.2005 15:18:25

-- Editiert von proggie am 12.12.2005 15:19:03

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#15
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

luDa: Was soll der Handel denn tun?
An Notebooks dürfen durch unsere Fachleute keine Reparaturen durchgeführt werden. Meistens ist ein Vorort Service im Angebot dabei. Erst bei Mehrfachreparaturen wendet sich der Kunde an uns.
Die 3% Nutzungsabschlag werden durch den Lieferanten diktiert. Diktiert dadurch, dass wir selbst vom Lieferanten nicht mehr zurückbekommen. Bei den Verdienstspannen, die bei Verkauf der Geräte erzielt werden, kann der Handel diese Differenz nicht tragen.

Also: Was sollen wir tun? Wir können bzw. dürfen nichts reparieren, wir können uns, was Rücknahme angeht, auch nur an das halten, was der Lieferant macht.
Was würdest Du anders machen? Keine Computer/Notebooks mehr verkaufen?

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#16
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Günter,

quote:<hr size=1 noshade>Frage an Herrn Roenner : wie ist das mit dem Schadensersatz genau geregelt ? <hr size=1 noshade>
Der Schadenersatz ist genauso wie der Rücktritt ein Teil der Sekundärgewährleistungsrechte. Für diesen ist jedoch u.a. ein Verschulden des Verkäufers nötig. Dieses wird angenommen, es sei denn es wird widerlegt (§ 280 Abs. 1 BGB ). Generell ist der Schadensersatz auch neben dem gleichzeitig erklärtem Rücktritt möglich (§ 325 BGB ). Davon gibt es Ausnahmen, wenn zB der sog. 'Kleine Schadenersatz' verlangt wird (Schadensersatz bei Behalt der Sache). Denn dann erlischt durch die Rücktrittserklärung der Erfüllungsanspruch des Käufers.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -




-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 12.12.2005 16:04:36

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#17
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

@mahnmann:

1. auch ein 'diktierter' abschlag durch einen lieferanten von 3% je monat ist gerichtlich überprüfbar (wobei der mE sogar iO ist).

2. letztlich hat der handel es in der hand welche geräte überhaupt beim kunden landen (gab es da nicht mal gewisse absprachen zwischen grossen händlern und einem prozessorhersteller?!?!). Wenn man die klagen des handels hört kein geld viel arbeit, bleibt letztlich in der tat die frage übrig: warum verkaufen sie dann noch und das sogar mit einem erheblichem werbeaufwand????

3. in meinem beitrag ging es mir vorwiegend darum aufzuzeigen, dass dem käufer eines gericum, medion oder was auch immer laptops seitens des handels kein vorwurf gemacht werden darf: ER BIETET ES SCHLIEßLICH AN und verfügt (bzw. leider häufiger: sollte verfügen) über die größere technische kompetenz als der kunde dem ein 'alles ist fix und fertig sie brauchen nur anmachen und auf bunte icons klicken' vorgegauckelt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Proggie
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo Herr Roenner,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe gerade meinem Laptop-Hersteller einen Käuferrücktritt mit folgendem Satz erklärt :

'... Aus diesem Grund trete ich jetzt nach §473 Abs.2 und §§440 und 323 des BGB vom Kaufvertrag zurück und erwarte bis zum 22.12.2005 von Ihnen eine entsprechende Regulierung. ...'

Wobei ich die Darlegung der dazu führenden Gründe hier mal aussenvorlassen möchte.
Jetzt meine Frage : Falls der Hersteller auf die Zurücksendung meines Laptops im Falle des Käuferrücktritts besteht, kann ich Schadensersatz geltend machen, bzw. wenn ich den Laptop behalte und die entsprechende Kaufpreiserstattung erhalte (dh. bezahlter Preis - Gebrauchsmonate * 3%), verfällt der Schadensersatzanspruch ?
Sehe ich das richtig und ist das überhaupt möglich ??,

Viele Grüße, G.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Es ist immer mal ein Montags Gerät dabei. Wenn man Marken wie FSC, Acer oder HP führt, kann es immer vorkommen, dass ein Kunde mehrfach Ärger mit seinem Gerät hat.

Die Höhe des Abschlages ist, wie F.Lorenz es oben schon ausführlich erläutert hat, schon mehrfach gerichtlich überprüft und in dieser Höhe auch bestätigt worden.

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

in meinem beitrag ging es mir vorwiegend darum aufzuzeigen, dass dem käufer eines gericum, medion oder was auch immer laptops seitens des handels kein vorwurf gemacht werden darf: ER BIETET ES SCHLIEßLICH AN und verfügt (bzw. leider häufiger: sollte verfügen) über die größere technische kompetenz als der kunde dem ein 'alles ist fix und fertig sie brauchen nur anmachen und auf bunte icons klicken' vorgegauckelt wird.


loool

also was soll man denn zu einem solchen quatsch schreiben. Kunden wie Ihnen empfehle ich einen Taschenrechner...

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

.... was soll mit dem taschenrechner gerechnet werden? sinngehalt des postings * postings des autors / kaufpreis = fehleranfälligkeit des produktes (in diesem fall 0)????

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Einfach mal im Fachhandel kaufen,wie wäre es denn damit,klar kann auch ein HP kaputt gehen(als Beispiel)aber die Beratung erfolgt durch FACHleute und nicht durch Solche die letzte Woche noch Waschmaschinen verkauft haben.

Wie kann man Fachkompetenz erwarten und dann im vermeintlich billigen Saturn,M.M. etc.(also METRO Group)kaufen?????????


....und sich danach über die mangelhafte Beratung beschweren?

Sie fahren ja auch nicht nach Österreich in die Berge und erwarten das karibische Meer.



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"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

... dem ist nichts hinzuzufügen. nur dann darf dem österreich touristen auch nicht das karibische meer versprochen werden.

nur wie sie in ihrer eigenen signatur vertreten: ein produkt muss unabhängig von jeder preisklasse gewissen mindeststandarts an qualität entsprechen. ob das gerecht ist ist mag fraglich sein, aber es ist recht.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Irgendwie beneide ich die Roten.
Daie ganze Zeit warnen sie davor, dass man sich nicht verar... lassen soll (Besonders nicht beim Preis), dann machen die eine Aktion, bei der der Kunde die vorher um 20% hochgezeichnete Ware um 16% billiger bekommt (Ich weiß, die 16% sind nicht ganz richtig) und alle pilgern treu und brav zum Einkauf.
Ehrlich gesagt habe ich manchmal das Gefühl, die Kunden haben es verdient, minderwertige Produkte wie z.B. Gericom angedreht zu bekommen.

So. Das wollte ich nur mal loswerden.

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#25
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

@luDa:

Kennen Sie den Spruch: Sie sind zu doof für einen Computer? -> Taschenrechner...

Meiner Ansciht nach sollte jeder vernünftige Mensch seine Kaufentscheidungen eigenständig treffen und dann net rumheulen wenn er sich für ein minderwertiges Produkt entschieden hat.

Klar versuchen die Händler alles zu verkaufen, wenn die Kunden das net verstehen haben sie halt pech...

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Ich schrieb von mangelhafter Beratung.

Am Besten lesen Sie meinen Beitrag mal richtig durch und nicht nur meine Signatur.
Danke.

Wer bei solchen Ketten kauft,ist selbst schuld. Punkt.

ansonsten mache ich gerne den Einkaufsberater für Sie,wird nicht ganz billig,aber Sie kaufen was Gutes zum korrekten Preis.

Wer nicht selbst einkaufen kann,sollte auf eine solche Hilfe NICHT verzichten::)

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"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Proggie
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 37x hilfreich)

@lilicat

jetzt hier aber doch nochmal ein paar Fragen zu Ihren relativ einseitigen Stellungsnahmen :
Warum bin ich selber schuld, wenn ich bei Media-Markt kaufe ? Woher soll ich als Kunde zwischen guten (!) und bösen (!) Verkäufern entscheiden können ? Kann ich nicht bei einem Einzelhändler auch mal Pech haben ? Ist der sein Geld immer wert ?
... und wie auch mehrfach schon gesagt (aber von Ihnen anscheinend immer ignoriert) :
Habe ich als Kunde überhaupt die Chance und das KnowHow, den richtigen Verkäufer sicher auszuwählen ?

- denken Sie mal darüber nach, Gruß G.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

ich verstehe die aufregung überhaupt nicht, es dürfte gerade im interesse des einzelhändlers sein, wenn die kunden von entsprechenden ketten vorgeschriebenen service konsequent einfordern würden - der klappt zwar nicht immer, aber so gut wie immer, im einzelhandel deutlich besser. dieses vorgehen würde die verramschungsmentaliät deutlich eindämmen.

was meinen pc bedarf angeht kaufe ich eh einzelkomponenten und bau die zusammen, so daß kein beratungsbedarf besteht.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@proggie:

Ihre Argumentation ist nicht einseitig?
Sie versuchen auch die Seite des Verkäufers zu sehen?

NEIN das tun Sie nicht,im Gegenteil,Sie wollen das der Händler die Verantwortung für Ihren
- Kaufentscheid
und die Produktion der Geräte übernimmt ( also die Verantwortung für Asiaten in asiatischen Fabriken

Muss ausserdem abfedern das der Kunde wenig ausgeben will

Das Ganze für 5 - 15 % Marge.

und als Letztes:

Wer soll denn schuld sein das Sie bei Media Markt kaufen? Ausser Ihnen.

Sorry,aber eine Frage von solcher,sorry, Dummheit hat hier noch nie jemand gestellt.

HALLO AN ALLE: Wer ist schuld das Günter ohne H bei Media Markt gekauft hat???

Da muss sich doch ein Verantwortlicher finden lassen,denn der Günter ohne H, der ist es nicht,schreibt er jedenfalls selbst.


Nein günter,so läuft das nicht.

Wenn ich Ware verkaufe die innerhalb von 2 Jahren einen Sachmangel aufweist:

Muss ich mir den Ärger des Kunden anhören ,klar und nachvollziehbar.

Muss ich die Ware tauschen,auf jeden Fall im ersten halben Jahr.

Muss ich die Ware einsenden,vorher durch meine Techniker prüfen lassen,


-beantrage eine RMA Nummer ,
-bezahle die Versandkosten

und übernehme die Verantwortung in jeglicher rechtlicher notwendiger rechtlicher Form.

lili

P.S. das war es von mir zu diesem Thema

Achja viel Spass beim Einklagen von Schadensersatz.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Proggie
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 37x hilfreich)

na, na lilicat ... komm mal wieder runter !!


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Und jetzt?

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