Wandlung Notebook

2. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
fischi222
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wandlung Notebook

Hallo,

habe im Oktober 2002 im media markt online shop ein Notebook gekauft. Kaufpreis war damals EUR 1799. Nach sechs Monaten war das Netzteil defekt und wurde ausgetauscht.
Kurz vor Ablauf der Garantie, im September 2004, zeigte das Notebook grüne Streifen auf dem Display. Also schickte ich das Gerät ein, bekam dieses jedoch mit dem gleichen Fehler zurück.
Nach dem zweiten Einschicken war der Fehler dann zwar behoben, jedoch wurden bei der Reparatur der Verschluss des Notebooks und eine Taste beschädigt. Also schickte ich das Notebook ein drittes Mal ein.
Da seit dem letzten Einschicken nun über sieben Wochen vergangen sind, setzte ich dem Media Markt eine Frist mir das Notebook repariert zurückzuschicken oder den Kaufpreis zu erstatten. Darauf bekam ich eine e-mail, in der es hieß man wolle eine Wandlung durchführen und ich bekäme eine Gutschrift in Höhe von EUR 600.
Nun meine Frage: Habe ich Anspruch auf Erstattung des vollen Kaufpreises bzw. auf eine höhere Gutschrift, da es ja nicht mein Verschulden ist, dass man das Notebook nicht mehr instandsetzten kann? Außerdem kann ich das Gerät nun schon ein halbes Jahr nicht mehr nutzen.

Gruß
Michael

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Michael,

Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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