Wandlung - Roller

13. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
H. Ahlers
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wandlung - Roller

Hallo,
ich habe mir am 19.05.08 einen Roller gekauft. Nun bin ich seit Oktober bis jetzt 6mal auf dem weg zur arbeit mit dem Roller liegengeblieben. Da ich beim ersten Mal schon fast zuhause war und sich der Rollerhändler wo ich mir den Roller gekauft habe 27KM von dem Ort entfernt befindet.....bin ich zu einem anderen Fachhändler gegangen. Nun nach dem 6. mal habe ich dann im gespräch angeregt, dass ich mir ein zuverlässigen Roller anders vorstelle und ich gerne eine Umwandlung anstreben würde, sagte mir der Fachhändler das ich mich an den Verkäufer wenden muss. Der sich ja nun 27 KM von mir entfernt befindet.
Nach einem Telefonat erklärte mir dann der Junge Mann....es war der Chef, dass er nicht mehr für eine Umwandlung zuständig wäre, da ich nur meine erste Inspektion bei ihm gemacht hätte und ich mit der Fehlerbehandlung eine andere Werkstatt vertraut habe. Ich bot ihn darauf an, ihm die möglichkeit zu geben es erneut zu versuchen den Roller wieder verlässlich zum laufen zu bringen...welches er mit ein paar frechen kommentaren ablehnte.
Mir wurde zu verstehen gegeben, dass ich mich beim Kauf des Rollers automatisch verpflichte...immer nur die Werkstatt des Verkäufers aufzusuchen. Und da ich dieses nicht gemacht habe wäre er jetzt aus dem Boot und hätte mit der ganzen sache nichts mehr zu tun. Komisch ist nur das ich weder mündlich oder schriftlich darauf aufmerksam gemacht wurde das es diese gesetzliche Klausel geben würde.
Meine Frage wäre jetzt: Bleibe ich jetzt auf den Roller sitzen? Oder habe ich tatsächlich noch eine mögichkeit auf eine Umwandlung?

Mit freundliche Grüßen
H. Ahlers

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

Das Problem ist, daß du bei einem Sachmangel zunächst deinem VK das Recht zur Nachbesserung geben mußt. Da du die Nachbesserung eigenmächtig durch einen Dritten hast vornehmen lassen, hast du einen entsprechenden Anspruch gegen deinen VK verwirkt.
(Übrigens müßte dein VK ggfs. den Transport eines nicht mehr fahrtüchtigen Rollers zu ihm organisieren oder dir eben gestatten, den Fehler in einer anderen Werkstatt diagnostizieren zu lassen.)
Ich würde mich da eher an die Werkstatt wenden, deren Reparatur offenbar fünfmal für die Füße war...

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#2
 Von 
H. Ahlers
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ersteinmal ein hrzliches dankeschön für so einen schnellen Tip!
Aber ist es denn jetzt zu spät ihm die chance einer reparatur zu geben?


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