Wandlung

8. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Claudius1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wandlung

Hallo,

ich würde gerne wissen ob der "Verkäufer !" eine Wandlung vornehmen muss, wenn wenn die 2 vorausgegangenen Reparaturen (wg. dem selben Defekt) direkt beim Hersteller reklamiert wurden?

Beispielsweiße: Ein subventioniertes Handy wurde bei Anbieter xy mit Telefontarif gekauft und zur Reparatur aber 2mal direkt an den Hersteller des Handys geschickt.

Hat man dann trotzdem noch einen Anspruch beim Anbieter xy(Verkäufer) auf Wandlung, oder wie verhält sich das dann?

Bitte um schnelle Hilfe !!! DANKE

Gruß
Claudius

-- Editiert von Claudius1 am 08.12.2007 20:15:54

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Die Wandlung gibt es seit 2002 nicht mehr; Sie meinen wohl den Rücktritt.

Offensichtlich wurden beim Hersteller Garantieansprüche geltend gemacht. Die Bedingungen der Garantie und eventuelle Rückgabe diesbezüglich kann der Hersteller selber festlegen.

Im Gewährleistungsrecht gäbe es nach 2 erfolglosen Reparaturen die Möglichkeit des Rücktritts. Dieser Anspruch richtet sich allerdings gegen den Verkäufer, der bisher noch nichts von den Mängeln mitbekommen hat. Insofern würde ich sagen, dass hier zunächst der Händler angesprochen werden muss.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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