Wandlung des Kaufvertrages?

26. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
C. Stehr
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wandlung des Kaufvertrages?

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Am 24.01.00 kaufte ich ein Faxgerät beim OTTO-Versand. Das Gerät hatte eine Garantiezeit von 12 Monaten. Die erste Reparatur war bereits im Oktober 2000 fällig. Das Gerät wurde auf Garantie reapariert. Derselbe Fehler trat danach nochmal im Frühjahr 2001 - also kurz nach Ablauf der Garantie - auf, wurde aber ebenfalls nochmal kostenfrei repariert. Jetzt ist derselbe Fehler wieder da! Das nervt! Ich möchte gerne vom Kaufvertrag zurücktreten, geht das? Auf welche Rechtsgrundlagen kann ich mich berufen?

Vielen Dank für schnelle Hilfe!!

C. Stehr

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Ich glaube nicht das ein Rücktritt noch möglich ist. Im Jahr 2000 war der Verkäufer nur verpflichtet 6 Monate für Mängel zu haften - dazu kam die Garantie von 12 Monaten.
Durch die 2 Reparaturen hat sich diese Gewährleistungsfrist auch nicht verlängern.
Nach Ablauf der Garantie können sie auch nicht mehr zurücktreten - es sei denn, dass der Verkäufer ihnen einen Mangel arglistig verschwiegen hat - was nicht der Fall sein wird.

Also am besten neues Fax kaufen und nicht weiter ärgern ;)

Gruss Neil

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

... könnte man argumentieren, dass der beim Kauf versteckte Mangel nie vollständig repariert wurde bzw. das Gerät diesbezüglich generell Fehler aufweist ?

Was bringt denn das Internet bei der Suche nach diesem FAX-Gerät-Typ?

Analogie: Unzureichend dimensionierte Lager, die immer wieder durch dieselben ersetzt werden.

Gruß,

Wolfgang

1x Hilfreiche Antwort

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