Wandlung innerhalb der Garantie

23. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
mmoertl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wandlung innerhalb der Garantie

Hallo,

ich habe folgenden Fall:
wir haben uns im Urlaub eine Saeco Kaffemaschine gekauft. Nach 4 Monaten war sie das erste Mal deffekt und wir haben Sie in Deutschland zu einem Saeco Reparaturdiensleister geschickt. Die haben die Maschine verloren und wir haben eine neue Ersatzmaschine von dem Dienstleister bekommen. Soweit das Vorspiel. Bei dieser neuen Maschine ist innerhalb 2 Jahre nunmehr viermal die gleiche Reparatur vorgenommen worden und jetzt ist sie wieder kaputt. Ich habe an Saeco geschrieben und um Wandlung der Maschine in eien neue gebeten. Saeco hat mir auch schriftlich bestätigt, das ich ein Recht auf Wandlung habe, mich aber an meinen Händler verwiesen. Ich habe mich dann an den Reparaturdienstleister (von dem wir damals auch die Ersatzmaschine bekommen haben) gewendet, die meinten aber, sie seien nicht zuständig. Ich sollte mich an den Händler wenden, bei dem ich die Maschine gekauft habe.

Kann mir jemand mitteilen, wie die Rechtslage ist ? Muss ich meine Ansprüche auf Wandlung bei dem Händler in Italien geltend machen. Ich kann mir schon vorstellen, wie das ausgeht, wenn ich mit meinen deutschen Reparaturrechnungen ankomme und erklären muss, warum das nicht mehr die Originalmaschine ist, die wir ursprünglich bei ihm gekauft haben. Oder habe ich die Möglichkeit, das auch in Deutschland entweder bei Saeco oder dem Reparaturdienstleister zu machen?

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Gewährleistung obliegt immer dem Verkäufer und kann schwerlich bei einem Dienstleister beansprucht werden. In dem Fall gilt italiensches Recht bzw. was die allgemeine "Garantiezusage" des Herstellers ist (meist internationale Garantiebestimmungen o.ä.).

Vorsicht bei den Begriffen. Du möchtest sicher umtauschen und nicht "wandeln"=Rücktritt vom Vertrag mit Kaufpreis zurück (mit Anrechnung der Nutzungszeit).

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"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"

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#2
 Von 
mmoertl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo abgezockt,

danke für die Antwort. Ja, ich möchte umtauschen und nicht Geld zurück.

Ich würde natürlich gerne vermeiden, mit dem italienischen Händler den Umtausch zu vereinbaren. Vor allem, da ich die Originalmaschine nicht mehr habe. Die hat der deutsche Dienstleister bei der ersten Reparatur ja verloren. Wir haben dann von dem deutschen Dienstleister eine neue Madchine bekommen und die ist nun ständig kaputt.

Gibt es in diesem Fall nicht die Möglichkeit, das mit dem deutschen Dienstleister zu arrangieren ? Auf meine erste Anfrage hat er sich geweigert.

Danke, mmoertl

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