Wandlung - minderung der Rückerstattung?

19. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.06.2012 22:47:23
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)
Wandlung - minderung der Rückerstattung?

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
im Mai 06 habe ich bei einer großen Kaufhauskette ein Notebook
gekauft. Hersteller ist einer der größten Multimedia- und
Entertainment-Konzerne.

Nach ca. 3 Monaten normaler Nutzung waren die Scharniere des Displays
gebrochen. Die Reperatu hatte der Hersteller an eine Firma deligiert.
Nach der Reperatur (dies habe ich allerdings erst 3 Monate später
bemerkt), fehlten 3 Schrauben. Des weiteren war das Scharnier wieder
defekt. Da ich beruflich sehr eingespannt war, wurde das Gerät erst
weitere 8 Wochen später bei dem Reperaturzentrum abgegeben. Da ich es
nicht mehr persönlich geschafft habe, das Gerät abzuholen, bat ich um
Rücksendung. Dafür wolllte man 25,- EUR haben. Da ich das nicht zahlen
wollte und ich die Hoffnung hatte, dass ich noch einmal dort eh
vorbeikomme (Fahrtstrecke etwa 100 km) verblieb das Gerät ersteinmal
bei der Firma. Nach ca. 8 Wochen habe ich noch einmal mit dem
Hersteller telefoniert und plötzlich war der Versandt doch kostenlos.
Das Problem ist, dass immernoch 3 Schrauben fehlen und das sich nun
die Verkleidung des Displays löst. Ich möchte jetzt wandeln und war
heute beim Händler. Er sagt, kein Problem, aber
Abnutzungserscheinungen und Zeitverlust würden zur Erstattung eines
geringeren Preises führen. Ist das legal? Das Gerät ist jetzt 1,5 Jahre alt.

Noch ein Hinweis: Es wurde auch der Akku (defekt) ausgetauscht, also
insgesamt 3 Nachbesserungen.

Probleme nach Kauf?

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9 Antworten
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#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Ja, für den Zeitraum in dem du das Gerät normal nutzen konntest kann dir eine Nutzungsgebühr berechnet werden.

Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
guest-12310.06.2012 22:47:23
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Wie hoch wäre die? Wäre da nur die Zeit relevant, die das Gerät im einwandfreien Zustand war? Kann ich meine Kosten dagegenrechnen (insgesamt ca. 5 Std. mit dem Support telefoniert, 3 x 100 km bis zum Reperaturzentrumm gefahren)?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

*insgesamt ca. 5 Std. mit dem Support telefoniert, 3 x 100 km bis zum Reperaturzentrumm gefahren)*

5 Stunden? Boah...
Die Händler weigern sich meist, diese zu bezahlen. Ob die Telefonkosten zu zahlen sind, weiß ich nicht, jedoch müssten die Benzin- bzw Fahrtkosten bezahlt werden, jedoch musst du nachweisen, dass du auch tatsächlich mit dem Auto oder mit der Bahn etc. gefahren bist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12310.06.2012 22:47:23
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Naja, 5 Std. würde ich eher für niedrig halten. Das Gespräch nach der Rücksendung hat alleine 50 min. gedauert (davon ca. 20 min. warten in der Warteschleife oder Rückfragen) und 15 min. einlesen in den Fall. Die Klärung, wer die Verpackungskosten trägt, hat insgesamt ca. 40 min. gedauert (grundsätzlich 6 min. Warteschleife zu Gesprächsbeginn), da **** nach dem ersten Anruf zurückrufen wollte, das nicht tat, ich wieder anrufen musste, der Rückruf vergessen wurde, der Sachverhalt aber so nicht nachvollziebar usw. Also durch Telefonkosten am Kunden verdienen.

Ich würde dem Händler maximal 20 % Minderung anbieten und auf Telefon- und Fahrtkosten verzichten. Das Gerät war insgesamt 12 Wochen beim Hersteller und befand sich maximal 4 Monate im einwandfreien Zustand. Allerdings war das Gerät ca. 1 Jahr bei mir und ich habe mit den Problemen leben müssen.

Wäre das angemessen?



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" "

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#5
 Von 
kai_aus_hawaii
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 19x hilfreich)

TOLLER HÄNDLER!

ER darf für ABNUTZUNG UND ZEITVERLUST kein Geld abziehen, sondern lediglich für die Benutzung des Gerätes, da der Käufer die ware schließlich auch benutzt hat. das sind meist 3% Nutzungsabschlag pro monat. und es ist rechtens. 346 BGB!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12310.06.2012 22:47:23
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Händler ist Schaulandt. Man hat mir jetzt 2/3 des Neupreises angeboten. Wenn ich aber 346 richtig verstehe, wäre doch nur eine Minderung möglich, wenn das Gerät nicht für seine Bestimmung verwendet wurde (346, 2.3)?

Das Gerät wurde innerhalb der erten 6 Monate zum ersten mal eingeliefert. Der Defekt trat dann innerhalb von 8 Wochen wieder auf, die Reperatur erfolgte aufgrund von Zeitproblemen meinerseits erst später.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich den 2/3 des Neupreises zustimmen soll.

Hersteller war übrigens Sony.

Ich kann das Problem des Händlers allerdings nachvollziehen - das NB wurde viel benutzt. Auf der anderen Seite sollte das für Karstadt (Schaulandt) finanziell egal sein

0x Hilfreiche Antwort



#9
 Von 
kai_aus_hawaii
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 19x hilfreich)

der hersteller erteilt dem händler eine gutschrift über den zeitwert. aber ob der händler dem käufen den zeitwert oder den verkaufspreis erstattet, das ist händler abhängig. am besten zum händler gehen und mit dem abteilungsleiter der neuen medien mal anquatschen am besten zur hauptfrequenz-zeit ca.und notfalls einen richtigen aufstand machen, dadurch erreicht "angeblich" einen negativen effekt, der sich auf anderen kunden überträgt. um diesen entgegenzuwirken wird meistens bei sogenannten "problemkunden" zu gunsten des kunden/käufers gehandelt. evtl mal ausprobieren!

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