Hallo!
Ich schreibe bald eine Prüfung in BGB.
Dabei könnten zig verschiedene Fälle dran kommen, vielleicht auch Anfechtung.
Aber woher weiß ich das ich die Anfechtung prüfen muss und nicht irgendwie was anderes? Gibt es da konkret n "Merksatz"? Muss ich immer dann ne Anfechtung prüfen, wenn ein Rechtsgeschäft durch ein Irrtum zustande gekommen ist?`
Vielen Dank!
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Wann Anfechtung?
7. April 2012
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Frage vom 7. April 2012 | 12:34
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 5x hilfreich)
Wann Anfechtung?
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#1
Antwort vom 10. April 2012 | 13:55
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 494x hilfreich)
quote:
Muss ich immer dann ne Anfechtung prüfen, wenn ein Rechtsgeschäft durch ein Irrtum zustande gekommen ist?
Welche Anfechtungsgründe kennst du denn? Irrtum ist schon mal einer. Es gibt noch einen.
Wenn so ein Grund also der Natur der Sache nach vorliegen könnte, dann prüft man darauf.
Vermutlich hast du doch auch ein Prüfschema beigebracht bekommen - sowas in der Art "Vertrag zustande gekommen - Nichtigkeitsgründe - Anfechtungsgründe - ..."?
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