Hallo, wenn ein Kunde in einem Laden anruft und sagt "ich brauche das Teil XYZ", und holt es dann ab, hat der Verkäufer dann das Recht irgendwelche Kosten zu verlangen wenn der Kunde das Teil innerhalb der 14 Tage (Widerrufsrecht) zurück gibt?
Fällt das überhaupt unter Fernabsatz? Meines Erachtens nach ja, da ja per Telefon bestellt wurde - wie dann bezahlt wurde und wie das Teil abgeholt wird, spielt afaik keine Rolle, oder?
Wann Fernabsatz?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Nur weil es von einem Kunden telefonsch bestellt wurde, ist das noch lange kein Fernabsatz.
Ist denn da eine Einrichtung erkennbar, die Fernabsatz in der Organisation des Verkäufers erkennen lässt?
"Das Fernabsatzgesetz fand Anwendung auf Fernabsatzverträge, also auf Kauf- oder Dienstleistungsverträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel und im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems abgeschlossen worden waren (§ 1 Abs. 1 und 2 FernAbsG
)."
Quelle: Wiki
Bedeutet das, dass wenn ein Kauf per Telefon, per Internet etc. abgeschlossen wird, nur dann unter das Fernabsatzgesetz fällt, wenn der Händler ein System am Laufen hat das genau dafür ausgelegt ist? Also bei Entgegennahme der Bestellung per Telefon wäre das ja eigentlich gegeben, nur halt eben nicht automatisiert... gibts da irgendwo eine Definition oderso?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Bedeutet das, dass wenn ein Kauf per Telefon, per Internet etc. abgeschlossen wird, nur dann unter das Fernabsatzgesetz fällt, wenn der Händler ein System am Laufen hat das genau dafür ausgelegt ist?
Korrekt.
Wenn der Händler das nur ausnahmsweise als guten Service anbietet, das man einen Bestellwunsch telefonisch durchgeben kann und ansonsten nur das reguläre Ladengeschäft laufen hat, dann ist das Ladengeschäft üblicherweise der Vertriebsweg des Unternehmens und nicht der Fernabsatz. Damit gilt dann auch kein Widerrufsrecht.
Der Unternehmer muss in seinem Betrieb die personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen haben, die notwendig sind um regelmäßig Geschäfte im Fernabsatz abzuwickeln, damit Fernabsatzverträge entstehen können (§ 312c BGB ).
Zitat:"ich brauche das Teil XYZ"
Daraus kann man in keinster Weise erkennen dass überhaupt ein Vetrag zustande gekommen ist, denn das ist lediglich eine Information die ein Anrufer gegeben hat. Selbst wenn der Ladenbesitzer dann gesagt hätte: "ja, habe ich hier"
dann würde es immer noch keinen Kaufvertrag geben. Beide Parteien müssen übereinstimmend dem Kauf zugestimmt haben, erst dann gibt es überhaupt einen Vertrag. Ob dieser dann als Fernabsatzvertrag anzusehen ist, das ist dann immer noch offen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
16 Antworten