Nehmen wir an, dass ich online digitale Inhalte gekauft habe, und ausdrücklich auf mein Widerrufsrecht verzichtet habe (ist mir ja auch recht, will das Produkt haben, und weiß, dass es für den Händler nicht geht, dass man es "zürückgibt"). Also erstmal alles in Ordnung...
Allerdings habe ich den Fall, dass der Händler nicht in der Lage ist, mir das Produkt auszuliefern (IT-Probleme, Systeme laufen nicht).
Wenn ich BGB § 356 anschaue, wird ja immer erwähnt, dass das Widerrufsrecht erst erlischt, wenn der Händler mit der Ausführung des Vertrags beginnt.
Wenn ich einen digitalen Inhalt kaufe, er mir als "aktiv" angezeigt wird, aber die Webseite immer abstürzt, wenn man es downloaden will (und der Händler das auch schriftlich zugibt, und keine genaue Zeit nennen kann, wenn das Problem behoben sein soll). Hat dann die Ausführung des Vertrags begonnen oder nicht?
Oder müsste ich, wenn ich von dem Vertrag zurücktreten will, anders argumentieren, als mit dem Widerrufsrecht?
-- Editiert von go550630-41 am 30.06.2020 14:42
-- Editiert von go550630-41 am 30.06.2020 15:25
Wann startet der Verzicht auf Widerrufsrecht?
30. Juni 2020
Thema abonnieren
Frage vom 30. Juni 2020 | 14:41
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Wann startet der Verzicht auf Widerrufsrecht?
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#1
Antwort vom 30. Juni 2020 | 17:29
Von
Status: Lehrling (1591 Beiträge, 402x hilfreich)
Darüber werden manche vielleicht streiten, aber das ist an sich müßig, wenn man auch den Rücktritt in Erwägung ziehen kann, oder?
#2
Antwort vom 30. Juni 2020 | 17:46
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitatmüßig :
Aus dem Grund stelle ich ja die Frage. Kann ich einfach den Rücktritt vom Vertrag verlangen? Ist eventuell ja einfacher...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 30. Juni 2020 | 18:07
Von
Status: Lehrling (1591 Beiträge, 402x hilfreich)
"Aus dem Grund stelle ich ja die Frage." - Wenn das so klar ist, warum dann das ganze Gedöns drumherum?^^ Woher soll man dann wissen, ob dich das nicht doch theoretisch interessiert? :D
Im Zweifel, um zurückzutreten, angemessene Nachfrist setzen und Rücktritt erklären.
#4
Antwort vom 30. Juni 2020 | 20:17
Von
Status: Unbeschreiblich (114522 Beiträge, 39010x hilfreich)
ZitatOder müsste ich, wenn ich von dem Vertrag zurücktreten will, anders argumentieren, als mit dem Widerrufsrecht? :
Ja, denn auf das hat man ja verzichtet.
Warum sendet der Verkäufer es nicht per E-Mail oder CD / DVD?
Würde ich mal als erstes anfragen.
Ist das erfolglos, würde ich ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur unverzüglichen Lieferung, ersatzweise auch per E-Mail oder CD / DVD
– Fristsetzung für die Beseitigung des Mangels nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne entsprechende Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.
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