Hallo
Soweit ich informiert bin verjährt eine Rechnung immer nach 3 Jahren, d.h alles wofuer man im Jahre 2015 eine Rechnung erhalten hat, waere schon verjährt denn es beginnt ja mit dem 1.01 des Folgejahres, also wenn ich zb 2016 etwas online bestellt habe verjährt es am 31.12 dieses Jahres ist das richtig?
Es sei denn, es wurde ein Mahnbescheid ausgestellt..
Paypal zb hat mir eine rechnung von 2014 per Email geschickt diese ist ja bereits seit dem 01.01.2018 verjährt, was kann ich denen antworten?
Und weitere frage die Rechnung von Paypal kann ich diese dann auch problemlos in der Schufa löschen lassen da diese ja nicht mehr rechtens ist
Vielen Dank
Wann verjährt eine Rechnung, fragen zu Schufa
14. Oktober 2019
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Frage vom 14. Oktober 2019 | 15:37
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann verjährt eine Rechnung, fragen zu Schufa
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#1
Antwort vom 14. Oktober 2019 | 21:25
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Push
#2
Antwort vom 15. Oktober 2019 | 08:22
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Nach gerade mal 6 Stunden? Ernsthaft?ZitatPush :
Zurückweisung der Forderung und Berufung auf die Verjährung.Zitatwas kann ich denen antworten? :
Wahrscheinlich nicht "problemlos" aber prinzipiell ja.Zitatkann ich diese dann auch problemlos in der Schufa löschen lassen da diese ja nicht mehr rechtens ist :
-- Editiert von radfahrer999 am 15.10.2019 08:22
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#3
Antwort vom 15. Oktober 2019 | 09:40
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatUnd weitere frage die Rechnung von Paypal kann ich diese dann auch problemlos in der Schufa löschen lassen da diese ja nicht mehr rechtens ist :
Nur weil der Anspruch verjährt ist, ist ja das Nichtbezahlen nicht aus der Welt. Die Schufa speichert die Daten zum Zwecke der Bewertung der Zahlungsmoral, nicht um noch aktiv bestehende Forderungen aufzulisten.
#4
Antwort vom 15. Oktober 2019 | 10:14
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Eine Schufa-Meldung darf aber nicht erfolgen, wenn einer Forderung widersprochen wurde - hier durch Einrede der Verjährung.ZitatDie Schufa speichert die Daten zum Zwecke der Bewertung der Zahlungsmoral, nicht um noch aktiv bestehende Forderungen aufzulisten. :
#5
Antwort vom 15. Oktober 2019 | 23:04
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatSoweit ich informiert bin verjährt eine Rechnung immer nach 3 Jahren, :
Nein, eine Rechnung verjährt nie.
Die "Einrede der Verjährung" muss vom Schuldner aktiv erhoben werden.
Die Verjährung beträgt in der Regel 3 Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres in dem die Forderung entstand. Kann also auch fast 4 Jahre sein, wenn die Forderung am 01.01 entstand.
#6
Antwort vom 17. Oktober 2019 | 19:21
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Zitat:Eine Schufa-Meldung darf aber nicht erfolgen, wenn einer Forderung widersprochen wurde - hier durch Einrede der Verjährung.
Die Einrede der Verjährung ist jedoch kein Widerspruch. Daher ist die Schufa nicht verpflichtet, den Eintrag zu löschen.
#7
Antwort vom 17. Oktober 2019 | 19:25
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Habt ihr eine Vorlage für die einrede der verjährung?
#8
Antwort vom 18. Oktober 2019 | 05:16
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Quiz: Bilden Sie einen Satz mit den Worten "Hiermit Verjährung Einrede die der erhebe ich" Oder einfacher:
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.oerag.de/export/sites/oerag/_resources/downloads/service/mustervorlagen/Verjaehrungseinrede-Mustervorlage_OERAG.pdf&ved=2ahUKEwiN8L7h66TlAhWPZlAKHWw-CIIQFjACegQIBRAB&usg=AOvVaw27HRRMPhxMcWqxTJ0MNwAc
#9
Antwort vom 18. Oktober 2019 | 10:51
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatDie Einrede der Verjährung ist jedoch kein Widerspruch. :
Genau. Die Verjährung ist nur eine Vernichtung der Anspruchsdurchsetzung, nicht des Anspruchs an sich. So kann etwa unter bestimmten Bedingungen auch mit verjährten Forderungen aufgerechnet werden etc.
Der Widerspruch bei der Schufa ist gegen unberechtigte Ansprüche möglich, nicht jedoch gegen berechtigte und "nur" verjährte Ansprüche.
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