Ware bei ebay-kleinanzeigen gekauft noch nicht erhalten - Was tun?

8. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
kalle28
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 4x hilfreich)
Ware bei ebay-kleinanzeigen gekauft noch nicht erhalten - Was tun?

Hallo zusammen,
ich habe vor knapp zwei Wochen bei ebay-Kleinanzeigen ein paar Sportschuhe für 60€ gekauft und sie bis heute nicht erhalten. Die Ware wurde zum Glück mit PayPal Käuferschutz bezahlt. Ich hatte die Verkäuferin nach knapp einer Woche angeschrieben wo die Schuhe bleiben und bekam als Antwort, das sie noch keine Zeit hatte die Schuhe zu verschicken. Nach 10 Tagen bat ich sie nochmals um Zusendung und bekam dann immerhin eine Sendungs-ID übermittelt. Bei DHL ich aber nur sehen, das die Daten elektronisch übermittelt wurde und noch nichts abgeschickt wurde. Ich habe das Ganze bereits an PayPay und ebay-Kleinanzeigen gemeldet.
Ich hatte die Verkäuferin mehrfach angeschrieben, sie hat jetzt aber jegliche Kommunikation eingestellt.

Jetzt meine Fragen:
1. Ich habe jetzt ihr ab Kaufdatum eine hier eine 14-tägige Frist gesetzt. Ist das angemessen, oder zu kurz?
2. Wie lange soll ich noch warten bis ich bei DHL sehen kann das die Schuhe abgeschickt wurden. (Bisher sind es 4 Tage)
3. Durch den Käuferschutz ist mein Kauf zwar abgesichert, ich hätte aber doch lieber die Schuhe statt das Geld. Kann ich
gegenüber der Verkäuferin Schadensersatz geltend machen sofern die Schuhe nicht eintreffen?
4. Macht es überhaupt Sinn sie anzuzeigen oder einen Anwalt einzuschalten trotz Paypal-Käuferschutz?
5. Sie hat jetzt bei PayPal bis zum 15.02.18 Zeit sich zu melden. Kann ich schon vorher rechtliche Schritte gegen sie einleiten oder muss ich solange warten?


-- Editiert von kalle28 am 08.02.2018 10:53

-- Editiert von kalle28 am 08.02.2018 10:59

-- Editiert von kalle28 am 08.02.2018 11:18

-- Editiert von kalle28 am 08.02.2018 11:19




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8598 Beiträge, 4095x hilfreich)

Hallo

Zitat:
1. Ich habe jetzt ihr ab Kaufdatum eine hier eine 14-tägige Frist gesetzt. Ist das angemessen, oder zu kurz?
Die Frist muss 14 Tage ab erhalt der Frist betragen! Du kannst natürlich nachweisen, dass deine VK die Frist auch bekommen hat oder? Ich denke eher, du hast die Frist wohl als Mail gesendet, dann ist auch nichts angekommen! Sende die FRist zumindest als Einwurfeinschreiben (Postlaufzeit zu den 14 Tagen noch mit hinzuaddieren!

Zitat:
2. Wie lange soll ich noch warten bis ich bei DHL sehen kann das die Schuhe abgeschickt wurden. (Bisher sind es 4 Tage)
Zumindest bis die Frist vorrüber ist.

Zitat:
3. Durch den Käuferschutz ist mein Kauf zwar abgesichert, ich hätte aber doch lieber die Schuhe statt das Geld. Kann ich
Vorsicht, der Käuferschutz kann eine sher Teure angelegenheit für Dich werden!

Zitat:
4. Macht es überhaupt Sinn sie anzuzeigen oder einen Anwalt einzuschalten trotz Paypal-Käuferschutz?
Abwarten, bis dei Frist vorrüber ist, mit einer Anzeige. Dem sogenannten Käuferschutz aus eigenem Interesse so oder so!

Zitat:
Kann ich
gegenüber der Verkäuferin Schadensersatz geltend machen sofern die Schuhe nicht eintreffen?
Erst dann, wenn auch wirklich ein Schaden entstanden ist, nach Dekungskauf etc!

Zitat:
5. Sie hat jetzt bei PayPal bis zum 15.02.18 Zeit sich zu melden. Kann ich schon vorher rechtliche Schritte gegen sie einleiten oder muss ich solange warten?
Ganz heikle Sache!!! Ich gehe ja mal davon aus, dass du deine Frist via Mail gesendet hast, daher erfolgt das was ich jetzt schreibe auf diese Annahme hin!!!

Frist ordentlich senden, dann könntest du frühestens am 23.2.2018 wirklich was machen! Würdest du den öminösen Käuferschutz davor nutzen, kan das sehr teuer für dich enden! Würdest du z.B am 15 den Käuferschutz beanspruchen und am 16. würden die Schuhe eintreffen, dann könnte es dir passieren, dass du am 17 ein Brief vom Anwalt der VK im Briefkasten hast, der dich dazu auffordert den Betrag umgehend an die VK zu überweisen, zuzüglich darfst dann auch DU die KOSTEN für den Anwalt auch noch bezahlen. bedanke Dich dann bei PP, dass diese sich nicht an die deutshen Gesetze halten

PP IST EINE SEHR GROSSE GEFAHR FÜR KÄUFER, SIE WIESSEN ES NUR MEISST NICHT!!!!!

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kalle28
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
erstmal danke für die Antworten. Die Sache mit PayPal ist in der Tat eine recht blöde Angelegenheit. Auf der einen Seite möchte man dadurch eine gewisse Sicherheit bei Online-Käufen haben, anderseits ist man denen im Streitfall so ziemlich ausgeliefert. Die Fristsetzung ging über PayPal bevor ich dort einen Fall aufgemacht habe.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8598 Beiträge, 4095x hilfreich)

Dann solltest du erstmal zumindest ein Einwurfeinschreiben mit einer Frist von mindestens 14 Tagen senden, denn bis jetzt hat der VK noch keine Frist erhalten, anderes müsstest du erstmal nachweisen, wirst du aber nicht können...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Dann solltest du erstmal zumindest ein Einwurfeinschreiben mit einer Frist von mindestens 14 Tagen senden

Und zwar eine Frist nach Datum.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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