Ware bezahlt, aber nie erhalten

31. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
SteLa86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware bezahlt, aber nie erhalten

Ich habe vor einiger Zeit auf einer Plattform für Kleinanzeigen von privat 3 Kleidungstücke gekauft. Der Warenwert lag ca. um die 50 €. Wir haben uns schlussendlich auf einen Preis von 35 € geeinigt, inkl. Versand.

ich habe die Verkäuferin gebeten, mir die 3 Artikel als versichertes Päckchen via Hermes zukommen zu lassen. Sie willigte ein und meinte, Sie würde generell nur über Hermes verschicken.

ich überwies ihr den geforderten Betrag noch am gleichen Tag und ließ Ihr einen Screenshot zukommen. Sie wollte mir das Päckchen noch am gleichen Tag zukommen lassen. Einige Tage später, es müssten so 4-5 Tage gewesen sein, hatte ich die Ware noch nicht erhalten und ich fragte Sie nach der Trackingnummer. Worauf hin sie entgegnete dass sie diese wohl verlegt hat und nicht finden kann.

ich hoffte natürlich weiterhin gutes, aber auch 2 Wochen später kam kein Päckchen bei mir an. Ich kontaktierte sie noch einmal und Sie bot an einen Nachforschungsantrag zu stellen. Ich forderte auch hier zum "Beweis" die Auftragsnummer - auch hier meinte Sie keine bekommen zu haben und mir diese nicht nennen zu können.

Ich wurde nun etwas stutzig, wartete aber noch 2 Wochen bis ich sie wiederholt kontaktierte und mein Geld zurück forderte. Sie bot mir einen Teilbetrag an, es sei ja nicht ihre Schuld dass das Päckchen weggekommen sei.

ich verneinte und forderte sie nochmals auf mir den vollen Betrag zu erstatten. Darauf hin wurde Sie sehr ausfallend und beleidigte mich.

Sie weigert sich nun vehement mir mein Geld zu zahlen, unterstellt mir ich hätte das Päckchen bekommen und würde nur so tun als ob es nicht angekommen wäre.

Was kann ich tun? Würde ich mit einer Strafanzeige weiter kommen? Ich habe den Beleg das ich ihr das Geld überwiesen habe, zusätzlich dazu auch den Nachrichtenverlauf zwischen Ihr und mir.

ist Sie in der Pflicht zu beweisen das Päckchen abgeschickt zu haben und ist das ohne Beleg (Sendungsnummer o.ä.) überhaupt möglich?

Was wenn sie drauf hin behauptet ich hätte das Päckchen bekommen und würde nur so tun als wäre die Ware nicht angekommen?

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1 Antwort
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#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

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Wenn Sie nicht beweisen kann, dass sie das Päckchen abgesendet hat (wie auch immer) dann ist es so, als hätte sie es nicht abgesendet. (Punkt)

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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

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