Ware defekt - Anspruch auf Ersatzlieferung oder Schadenersatz?

12. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
M.W.
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 89x hilfreich)
Ware defekt - Anspruch auf Ersatzlieferung oder Schadenersatz?

Ich habe ein grosses Problem.
Vor 3 Monaten habe ich bei Metro eine Dampfbügelstation mit Bügelbrett für 80 Euro erstanden. Ein echtes Schnäppchen wie ich finde. Zu Hause hat sich heraus gestellt, dass der Tank der Station defekt war. Medion hat darauf bestanden, dass das komplette Paket (incl. funktionstüchtigem Bügelbrett) eingeschickt werden muss, was wir über Metro veranlasst haben.

Nach 4 Wochen kam als Ersatz ein Bügeleisen OHNE Tank und Bügelbrett. Nun behauptet Medion, dass eine Ersatzlieferung nicht mehr möglich sei. Metro soll uns das Geld auszahlen.

Nun meine Frage:
Habe ich das Recht eine Ersatzlieferung einzufordern? Sollte dies tatsächlich nicht möglich sein, habe ich dann ein Anrecht auf so etwas wie Schadensersatz? Die Beschaffung einer neuen gleichwertigen Bügelstation zum gleichen Preis ist nämlich nicht möglich.

Danke vorab für die Antworten!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

sofern die Nacherfüllung seitens des Verkäufers verweigert wird, haben Sie die sekundären Gewährleistungsrechte des Rücktritts vom Vertrag und evtl. des Schadensersatzes. Schadensersatzansprüche haben Sie, wenn der Verkäufer ein Verschulden seinerseits nicht widerlegen kann. Sollten Sie einen Schadensersatzanspruch haben, können Sie die Kosten für die Beschaffung einer äquivalenten Ware verlangen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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