Ware entspricht nicht der Beschreibung kuriose Rechnung

23. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
derchui
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Ware entspricht nicht der Beschreibung kuriose Rechnung

Hallo,
ich möchte anbei meinen Fall schildern und bräuchte euren Rat:

Ich habe vor knapp 2 Monaten eine angeblich neue Festplatte inkl Rechnung über ein Kleinanzeigen Portal erworben.
Die Festplatte wurde angeblich im Auftrag eines Freundes verkauft.
Bereits eine Woche nach erhalt der Ware habe ich festgestellt, dass die Festplatte zwar neu verpackt war (sogar in Folie) war, allerdings bereits lange Laufzeiten vorweist. Es stechen vorallem die sehr hohen Schaltvorgänge hervor (über 5000).
Ich schrieb den Verkäufer direkt an, erhielt allerdings keine Antwort. Da ich dem Verkäufer kein Betrug vorwerfen wollte bin ich mit der Rechnung zum Händler um das zu prüfen. Der wollte mir die Festplatte schon tauschen, bis er festgestellt hat, dass in der Rechnung ein paar Angaben fehlen (Bestellnummer, Name). Antwort war ohne Originalbeleg kann er so nichts machen.

Ich habe nun die Emailadresse des Verkäufers gefunden und ihn angeschrieben. Er behart darauf, dass er angeblich nichts davon wusste und verweist auf den Privatverkauf. Zum Thema Rechnung habe ich gar keine Rückmeldung bekommen. Der Verkäufer will nun, dass ich ihm die Ware zuerst zusenden soll und er erst danach das Geld überweist.

Ich habe ihn mittlerweile 2 mal aufgefordert mir zuerst das Geld zu überweisen, da ich ja sonst gar nichts mehr in der Hand habe. Zumal der Verkäufer bisher keinen seriosen Eindruck hinterlässt (vorallem wegen der Rechnung).

Wie würdert Ihr weiter vorgehen?
Meine Idee ist es zuerest ein Einschreiben mit genauer Frist zusetzen und dann rechtliche Schritte einzuleiten.
Aber welche Schritte kann ich genau einleiten?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114522 Beiträge, 39010x hilfreich)

Zitat:
Ich habe vor knapp 2 Monaten eine angeblich neue Festplatte inkl Rechnung über ein Kleinanzeigen Portal erworben.

Mit welchem Wortlaut genau wurde denn das "neu" angepriesen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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