Ware erhalten & Geld zurückbekommen. Droht Gefahr?

12. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Glückspilz94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ware erhalten & Geld zurückbekommen. Droht Gefahr?

Hallo liebe 123recht-Community,

nehmen wir mal an, ein Bekannter hat sich vor einer Weile (September 2014 z.B.) einen neuen Fernseher in Höhe von 730€ per eBay von einem Großhändler (bspw. Saturn) gekauft. Unbeabsichtigt hat er zwei Fernseher gekauft, woraufhin er einen Kauf stornierte und den anderen Kauf bezahlte.

Nach einer Weile ohne Versandbestätigung hat er dann bei Saturn angerufen und gefragt ob ob der TV schon losgeschickt wurde. Diese jedoch hatten gerade Systemprobleme (laut eines Mitarbeiters wurde das alte System durch ein neues ersetzt und dabei gab es Probleme) und konnten den Kauf nicht im System auffinden. Nach einer Weile des Suchens wurde dem Bekannten jedoch mitgeteilt, dass der TV am heutigen Tage verschickt wurde.

Bis dahin alles schön und gut.

Der TV kam an und funktionierte einwandfrei, alle waren glücklich.
Jedoch stellte sich nach einigen Tagen heraus, dass mein Bekannter möglicherweise glücklicher als Saturn sein wird.
Saturn hatte ihm das Geld für den Fernseher zurück überwiesen (und sich seit dem auch nicht mehr gemeldet).

"Die werden sich schon melden" meinte er. "Spätestens im neuen Jahr wenn sie in ihrer Bilanz sehen, dass etwas nicht stimmt". Naja, er wartete ab ... jedoch ist jetzt 2015 und es hat sich bis dato immer noch niemand gemeldet.

Rein aus Interesse würde mich die Rechtslage in so einem, natürlich ausgedachten, Beispiel interessieren.

Hat Saturn, wenn sie sich in z.B. 3 Monaten melden ein Recht auf das Geld?
Was wäre, wenn das Geld schon ausgegeben wäre?
Macht mein Bekannter sich strafbar indem er nicht von seiner Seite aus auf Saturn zugeht und den Fehler meldet?

Wie gesagt, rein aus Interesse ... ;-)

Liebe Grüße,
Glückspilz94

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Selbstverständlich haben die ein Recht auf das Geld. Du hast doch auch den Fernseher bekommen.
Nein, strafbar macht man sich nicht wenn man nicht von sich aus auf den VK zugeht.
Das Geld hat eigentlich auch nicht mehr wirklich etwas mit dem Fernseher zu tun.
Der FS wurde bezahlt und geliefert. Punkt-aus. Der Vertrag wurde von beiden Seiten erfüllt.
Jetzt wurde aber fälschlicherweise Geld überwiesen. Das war ein Fehler. Dieses Geld ist natürlich zurückzuerstatten.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Glückspilz94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort.
Ist das in dieser Situation ein Fall von ungerechtfertigter Bereicherung?

Liebe Grüße und vielen Dank für die schnelle Antwort,
Glückspilz94

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Warum sollte das eine ungerechtfertigte Bereicherung sein? Der Betrag wird von deinem Bekannten doch zur Herausgabe vorgehalten.
Eigentlich sollte man aber so fair sein und von sich aus den VK kontaktieren und das Geld wieder überweisen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist das in dieser Situation ein Fall von ungerechtfertigter Bereicherung? <hr size=1 noshade>

So ist es.

Deshalb könnte der Händler auch vor Gericht auf Herausgabe klagen. Das könnte dann recht teuer werden ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Warum sollte es jetzt schon eine ungerechtfertigte Bereicherung sein bevor überhaupt eine Herausgabe verweigert wurde?
Wenn ich §§ 812–822 BGB durchlese, dann ist man nur zur Herausgabe verpflichtet, aber nicht aktiv zur Rücküberweisung.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Es ist natürlich eine ungerechtfertigte Bereicherung, die ist schon dadurch erfüllt, dass das Geld ohne entsprechenden Anlass zurücküberwiesen wurde.

Allerdings sehe ich es dennoch wie micbu, dass kein aktives Handeln des Empfängers notwendig ist. Jedoch sollte er das Geld besser zur Seite legen, damit er bei Aufforderung auch zahlen kann.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

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