Hallo,
ich habe online eine Preisanfrage für einen Lautsprecher gestellt und einen Preisnachlass erhalten.
In der Bestellbestätigung war auch der neue, günstigere Preis vermerkt.
Nun wurde ein falscher Artikel geliefert.
Auf der beiliegenden Rechnung ist aber der richtige bestellte Artikel mit Preisnachlass vermerkt.
Ist der Händler nun verpflichtet den richtigen Artikel nachzuliefern?
Muss ich den falschen Artikel zurücksenden?
Und dürfte der Händler nun den Preisnachlass auf den richtigen Artikel zurücknehmen bzw. verweigern, obwohl die Rechnung bereits gestellt ist?
Wie ist die Rechtslage?
Mit freundlichen Grüßen
FloRida
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Ware falsch geliefert
15. Oktober 2012
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Frage vom 15. Oktober 2012 | 13:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware falsch geliefert
Probleme nach Kauf?
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#2
Antwort vom 15. Oktober 2012 | 15:20
Von
Status: Unsterblich (24966 Beiträge, 16139x hilfreich)
quote:
Ist der Händler nun verpflichtet den richtigen Artikel nachzuliefern?
Ja
quote:
Muss ich den falschen Artikel zurücksenden?
Ja (auf seine Kosten)
quote:
Und dürfte der Händler nun den Preisnachlass auf den richtigen Artikel zurücknehmen bzw. verweigern, obwohl die Rechnung bereits gestellt ist
Nein.
Es sei denn der Preisnachlass selbst war ein Irrtum oder es handelte sich um Restposten, die vergriffen waren.
Das hindert dich nicht daran, dem Händler anzubieten, einfach den zugesendeten Lautsprecher zu behalten, wenn er gleichwertig oder besser ist. Der Händler wird ggf. darauf eingehen, wenn er keinen Sinn sieht, neue Versandkosten zu entrichten. Denn die Kosten für den zusätzlichen Versand muss der Händler bezahlen.
Rechtsgrundlagen findet die Suchfunktion (*bild-in-favoriten-legt*).
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