Ware falsch geliefert

15. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Florida3003
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware falsch geliefert

Hallo,

ich habe online eine Preisanfrage für einen Lautsprecher gestellt und einen Preisnachlass erhalten.
In der Bestellbestätigung war auch der neue, günstigere Preis vermerkt.
Nun wurde ein falscher Artikel geliefert.
Auf der beiliegenden Rechnung ist aber der richtige bestellte Artikel mit Preisnachlass vermerkt.

Ist der Händler nun verpflichtet den richtigen Artikel nachzuliefern?

Muss ich den falschen Artikel zurücksenden?

Und dürfte der Händler nun den Preisnachlass auf den richtigen Artikel zurücknehmen bzw. verweigern, obwohl die Rechnung bereits gestellt ist?

Wie ist die Rechtslage?

Mit freundlichen Grüßen
FloRida

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9032 Beiträge, 4875x hilfreich)

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16139x hilfreich)

quote:
Ist der Händler nun verpflichtet den richtigen Artikel nachzuliefern?

Ja
quote:
Muss ich den falschen Artikel zurücksenden?

Ja (auf seine Kosten)
quote:
Und dürfte der Händler nun den Preisnachlass auf den richtigen Artikel zurücknehmen bzw. verweigern, obwohl die Rechnung bereits gestellt ist

Nein.
Es sei denn der Preisnachlass selbst war ein Irrtum oder es handelte sich um Restposten, die vergriffen waren.

Das hindert dich nicht daran, dem Händler anzubieten, einfach den zugesendeten Lautsprecher zu behalten, wenn er gleichwertig oder besser ist. Der Händler wird ggf. darauf eingehen, wenn er keinen Sinn sieht, neue Versandkosten zu entrichten. Denn die Kosten für den zusätzlichen Versand muss der Händler bezahlen.

Rechtsgrundlagen findet die Suchfunktion (*bild-in-favoriten-legt*).

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