Ware gekauft, Packung leer

6. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Razor2331
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware gekauft, Packung leer

Hallo,

Ich war gestern Abend im Saturn gewesen da sie ein nettes Angebot für einen Osmo Pocket hatten. Extra nicht online bei Saturn bestellt, da ich gedacht hab, machst mal was für den Einzelhandel.
Erstmal wusste der Verkäufer nicht wo sie das Lagern, es stand nur einer im Schaukasten. Kollegen gefragt auch der wusste es nicht. Dann sind sie auf die Idee gekommen im Schrank unter dem Schaukasten zu schauen!
Ah Packung dort. Super, alles fertig gemacht, gekauft, heimgefahren, ausgepackt.........

Es war anscheinend die Verpackung vom Ausstellungsstück!! Nur das Zubehör drin!!!

Da ich noch nie was von diesem Hersteller gekauft habe, wusste ich auch nicht auf was man bei der Verpackung achten muss, sprich evtl in Folie oder irgendwie ein Siegel. Da das Zubehör alles drin war, hatte der Karton auch ein an sich realistisches Gewicht.

Jetzt darf ich da heute wieder hinfahren und mich mit denen rumärgern und wahrscheinlich noch nachweisen, dass ich den nicht selber rausgenommen hab? Was sind meine Optionen? Ich würde dort gerne mit ein bisschen Hintergrundwissen antreten.

Danke

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Razor2331):
wahrscheinlich noch nachweisen, dass ich den nicht selber rausgenommen hab


Wie wollte man das denn beweisen?

Generell müßte der VK beweisen, daß er die vertragsgegenständliche Sache auch übergeben hat. Hätte man das anhand des Gewichtes denn merken können/müssen, daß der Karton die eigentliche Ware nicht enthielt?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Razor2331):
Was sind meine Optionen?

Nicht hin zu fahren und stattdesse zu mailen oder an zu rufen.



Zitat (von Razor2331):
Ich würde dort gerne mit ein bisschen Hintergrundwissen antreten.

Zu welchem Thema genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Auf der Packung sollte die IMEI-(Serien-)Nr. stehen. Man bittet also darum das zugehörige Ausstellungsstück rauszusuchen und zu übergeben. Vielleicht mit etwas Abschlag wegen der Umstände und wg. Ausstellungsstück. Hat man Packung und Kaufbeleg, dann ist die Sache ziemlich klar. Sofern das Gerät auffindbar ist ...

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

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