Ware im DHL Tracking als zugestellt (Einwurfeinschreib)

20. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Gänseblümchen1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware im DHL Tracking als zugestellt (Einwurfeinschreib)

Hallo liebe 123 Mitglieder.
Ich lese hier schon seit Jahren weil ich es spannend finde und auch viel aus eueren Beiträgen gelernt habe fürs Leben.
Heute musste ich mich anmelden um selbst mal ein Problem zu schildern.

Ich habe bei einem Händler im Internet Ware gekauft.
Nichts weltbewegendes..65 € Plus Versand 5 €
Auch sofort bezahlt
Hat er auch versendet als Einwurfeinschreiben
Im Tracking steht zugestellt
Ich habe die Sendung aber nicht bekommen.
Gleichzeitig habe ich bei DHL angerufen und mit unserem Zusteller gesprochen.
Ich habe dem Händler auch geschrieben. Er meinte nur. Er hat seinen Teil erfüllt und versendet.
Das hat er ja nun auch offensichtlich getan. Ich kann Ihm ja keinen Vorwurf machen.
Da wir privat doch jeden Tag einiges an Post bekommen habe ich die Vermutung das die Sendung evtl nicht in den Briefkasten gepasst hat und draussen abgelegt wurde.
Warum ich zu dieser Vermutung komme? Einen Tag später habe ich ein Einwurfeinschreiben von Brille24 bekommen.
Eine Brille für fast 400 € hatte nicht in den Briefkasten gepasst und wurde einfach oben auf den Briefkasten gelegt.
Allerdings war ich zuhause und habe nachdem ich das DHL Auto gesehen habe einfach mal nach "Post " geschaut.
An dem dokumentierten Zustelltag war ich nicht zuhause in der anderen Sache. Allerdings waren 2 kleine Kataloge von Modefirmen in den Briefkasten gequetscht so das ich vermute das mit dem Einwurfeinschreiben von dem Händler evtl genauso verfahren wurde wie mit der Brille. (Die habe ich ja) Ich bin total hilflos und weiß nicht weiter.
OK 65 € kann ich verschmerzen aber gibt es gar keine Möglichkeit da etwas zu erreichen. Irgendwie renne ich gegen Windmühlen. Ich habe nun von DHL erfahren das dieses Einwurfeinschreiben wohl auch nur mit irgendwas in Richtung 20 Euro versichert wäre. Es war aber doch Ware im Wert von 65 euro...Genau das gleiche frage ich mich bei der Sendung von Brille24...Eine Brille für 400 € als Einwurfeinschreiben, das von der Dicke her wohl selten in einen normalen Briefkasten passen wird.
Aber die Brille habe ich ja.
Mir geht es um die andere Sendung. Habe ich gar keine Möglichkeit irgendwo zu reklamieren?
Paypal sagt übrigens zugestellt und Ende!
Hat irgendjemand eine Idee?
Vielen Dank fürs lesen...Evtl kommt ja die eine oder andere Idee was ich machen kann.


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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Gänseblümchen1):
Mir geht es um die andere Sendung. Habe ich gar keine Möglichkeit irgendwo zu reklamieren?
Wie möchtest du denn etwas reklamieren wenn du gar nicht weißt was überhaupt wirklich passiert ist? Du kannst zur Polizei gehen und eine Anzeige gegen Unbekannt stellen, denn du scheinst wohl bestohlen worden zu sein. Gegenüber dem Dieb hast du natürlich Schadenersatzansprüche, bzw. Anspruch auf Herausgabe der Ware. Anderen gegenüber hast du keine Ansprüche solange du nicht nachweisen kannst, dass DHL oder der Verkäufer einen Fehler gemacht haben.

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#2
 Von 
Gänseblümchen1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo lieber micbu.
Absolut korrekt. Ich habe keine Ahnung was passiert ist. Und weiß nicht wo ich was zu melden habe.
Der DHL Mann meinte, es kann schon sein daß er das auf den Briefkasten gelegt hat mangels Platz im Briefkasten.
Weil an den Karton von Brille 24 konnte er sich ja auch erinnern. War kein Platz meinte er.
Also nicht eingeworfen sondern einfach auf dem Briefkasten abgelegt.
Und der ist absolut vetrauenswürdig für mich. Also müsste ich nun eine Anzeige gegen unbekannt stellen?
Auf der anderen Seite frage ich mich ob ich Ware für 400 (Brille24) und nun diese Ware für 65 € einfach so als Einwurfeinschreiben versenden kann? Hinsichtlich der Versicherungssummen DHL.
Nach deiner Aussage habe ich ja nun einfach Megaglück gehabt das ich 2 Minuten nach Brillenkartonablage auf dem Briefkasten raus bin. Wäre die zb weg gewesen und die Zustellung dokumentiert als Einwurfeinschreiben (Obwohl nicht eingeworfen) hätte ich 400 € verloren und ne Anzeige gegen unbekannt machen müssen?
Hmmm ...Ich nehme das mal nun so hin

-- Editiert von Gänseblümchen1 am 20.10.2016 11:34

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
Der DHL Mann meinte, es kann schon sein daß er das auf den Briefkasten gelegt hat mangels Platz im Briefkasten.


Dann würde ich mir das von ihm am besten schriftlich geben lassen und dann DHL auf Schadensersatz verklagen. Den entsprechenden Anspruch mußt du dir vom VK abtreten lassen, denn vor Übergabe an dich war es ja noch seine Ware.

*Oder* du geht den VK an, denn dann hättest du ja einen Beweis, daß gerade nicht ordnungsgemäß an dich zugestellt wurde, damit schuldet der VK dir nach wie vor die Ware. Wie er das mit DHL auskaspert, ist nicht dein Problem.

Zitat:
Also müsste ich nun eine Anzeige gegen unbekannt stellen?


Kannst du, ist aber irrelevant für deinen Anspruch, da du nicht darauf angewiesen bist, daß der Dieb dir haftet.

Zitat:
Auf der anderen Seite frage ich mich ob ich Ware für 400 (Brille24) und nun diese Ware für 65 € einfach so als Einwurfeinschreiben versenden kann?


Auch irrelevant, da der gewerbliche VK ja das Versandrisiko trägt.
Abgesehen davon, was wäre bei einem Päckchen anders gewesen? Das hätte auch in deinen Briefkasten gepaßt. Wenn dir dein Briefkasten zu unsicher ist, mußt du mit dem VK eine andere Lieferungsart vereinbaren, das ist aber dein Machtbereich, für den bist du verantwortlich.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Dann würde ich mir das von ihm am besten schriftlich geben lassen und dann DHL auf Schadensersatz
verklagen.
Ein "kann schon sein" reicht aber wohl kaum um solch eine Klage zu gewinnen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat:
Ich habe dem Händler auch geschrieben. Er meinte nur. Er hat seinen Teil erfüllt und versendet.

Tja, dann muss halt mal jemand dem Händler erklären, das er mit dem absenden gegenüber Verbrauchern seine Pflicht gerade nicht erfüllt hat. Denn in solchen Fällen haftet der Händler bis zur Zustellung an den Verbrauchern.


Hier ist das Problem, das es einen Einschreibebeleg gibt. Ein starker Anscheinsbeweis, den es zu erschüttern gilt. Eine Herausforderung, aber nicht unmöglich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eine Herausforderung, aber nicht unmöglich.
Aber sehr sehr unwahrscheinlich

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
Ein "kann schon sein" reicht aber wohl kaum um solch eine Klage zu gewinnen.


Der Austräger stellt einen Zustellungsbeleg aus, schränkt dann aber dessen Beweiskraft wieder ein mit "kommt oft genug vor, daß ich Belege falsch ausstelle"? Das dürfte den Anscheinsbeweis des Beleges doch sehr erschüttern. Dessen Beweiskraft kommt ja gerade daher, daß Zusteller sich streng an das korrekte Ausstellen halten. Ansonsten wäre das so als würde ich ein Lotterieticket als Anscheinsbeweis annehmen, daß ich damit auch gewinne. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Gänseblümchen1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Dankeschön für die Antworten...Ich habe eure Aussagen mal unkommentiert dem Verkäufer gesendet bzw einen Link hier her. Er ist wohl bereit das Teil nochmal zu schicken. Ich musste aber erst den Paypalfall schliessen. Der Betrag war ja bei ihm gesperrt. Scheint so zu sein das er eingelenkt hat. Allerdings will er das nun mit DHL klären.
Ich bin zu jeglicher Mithilfe bereit! Dankeschön für eure Antworten.
Mal schaun auf welchem Weg er das nun abwickelt..
Der Link hier her in diesen Thread hat wohl doch "Eindruck" hinterlassen.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Glaube ich kaum, denn der VK hat sich ja nichts zu Schulden kommen lassen und hat auch einen Beleg, dass korrekt geliefert wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Gänseblümchen1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber micbu...Ich schätze Ihre Antworten seit Jahren hier in diversen Threads..
Wobei mir einer Ihrer Beiträge in den letzten Jahren fast 5500 € gespart hat!
Der letzte hier nun aber nicht gerade zielführend ist.
Ich darf ja auch mal mit Ihnen nicht übereinstimmen als Nichtwissende
Der VK hat sich nichts zu Schulden kommen lassen..I Agree....
Ich aber auch nicht....Der einzige der evtl in Frage kommt ist der Zusteller, weil nicht eingeworfen sondern (Klingt nun hart) Die Sendung auf die Strasse gestellt hat...Und ich lebe hier nicht in einer Gegend wo kein Mensch jemals vorbeikommt sonder ich habe paar Meter neben mir (Seit Okt 2015) eine ganz nette "Pension" für UMF. Ich möchte nun auch nicht weiter ausholen..
Allen erstmal Danke fürs Feedback und ein schönes Wochenende....ich bleibe dabei...Der VK hat sich ja nichts zu Schulden kommen lassen...Aber ich habe den Artikel nicht!

-- Editiert von Gänseblümchen1 am 21.10.2016 14:08

-- Editiert von Gänseblümchen1 am 21.10.2016 14:10

-- Editiert von Gänseblümchen1 am 21.10.2016 14:11

-- Editiert von Gänseblümchen1 am 21.10.2016 14:13

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Gänseblümchen1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat:

Abgesehen davon, was wäre bei einem Päckchen anders gewesen? Das hätte auch in deinen Briefkasten gepaßt. Wenn dir dein Briefkasten zu unsicher ist, mußt du mit dem VK eine andere Lieferungsart vereinbaren, das ist aber dein Machtbereich, für den bist du verantwortlich.

Ich beziehe mich nun mal auf das Teil von Brille24.de
Ich hatte doch keine Ahnung wie das versendet wird. Das so ein Dickes Teil nicht in den Briefkasten passt sieht jeder bei in Augenscheinnahme...ich denke mal Brille24 ist da auf die Ehrlichkeit und Koopereation der Empfänger angewiesen
Allerdings wegen dem ablegen auf der Strasse....Ich habe keine Ahnung wie das gehandhabt wird..Aber ein 400 € Teil auf der Strasse? Weil es als Einwurfeinschreiben niemals in den noch so grossen Briefkasten passen würde!
Ein Schelm der Böses dabei denkt...


-- Editiert von Gänseblümchen1 am 21.10.2016 14:33

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Gänseblümchen1):
Der einzige der evtl in Frage kommt ist der Zusteller, weil nicht eingeworfen sondern (Klingt nun hart) Die Sendung auf die Strasse gestellt hat....

Absolut korrekt! Die große Betonung liegt auf: evtl.
Ich als Händler hätte definitiv nicht noch einmal Ware gesendet, denn du kannst aktuell nicht beweisen, dass irgendjemand einen Fehler begangen hat. Wenn du dich auf einen Fehler eines anderen berufen möchtest, dann musst du diesen Fehler eben nachweisen.


Zitat (von Gänseblümchen1):
Ich aber auch nicht....
Das hat ja auch niemand behauptet. Derjenige der einen Fehler gemacht hat ist nun einmal der Dieb. An diesen musst du dich wenden. Ansonsten ergeht es dir einfach wie vielen anderen auch die beklaut wurden. Sie wurden durch einen Dieb geschädigt. Das ist definitiv nicht das Problem des VK, denn dieser kann per Beleg nachweisen, dass das Teil zugestellt und somit in deinen Wirkbereich gelangt ist. Das ist evtl. das Problem von DHL über deinen VK !FALLS! der Zusteller tatsächlich !nachweislich! bezeugen würde, dass er Mist gemacht hat und die Sendung eben nicht eingeworfen hat. Ich glaube nicht, dass er das tun wird. Erst dann würde die Ware als nicht zugestellt bewertet werden.


Zitat (von Gänseblümchen1):
Der letzte hier nun aber nicht gerade zielführend ist.
Es tut mir leid, aber ich sehe hier nun einmal nicht, dass hier ein anderer (ausser der Dieb) für deinen Schaden haftbar zu machen ist (falls der Paketbote nicht bezeugen wird das Paket nicht in den BK geworfen zu haben). Ich gehe nicht davon aus, dass er das tun wird.

-- Editiert von micbu am 21.10.2016 14:50

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Hier gibt es einige Unstimmigkeiten:

- Angeblich sei die Ware per Einschreiben verschickt worden, aber DHL hätte sie auf den Briefkasten gelegt. Nun ist es aber so, dass DHL keine Einschreiben anbietet, sondern nur die herkömmliche Paketzustellung. Also war das hier eher ein DHL Paket und hat nichts mit der Deutschen Post AG zutun.
- Eine Brille von Brille24 i.W.v. 400 EUR kommt sicher nicht per Einwurfeinschreiben, denn Einschreiben sind bei der Post nur bis zu 20 EUR versichert.
- Bei DHL ist die Zustellung in den Briefkasten gestattet, jedoch nicht auf den Briefkasten. Vondaher muss hier der Abs. einen Nachforschungsantrag stellen, damit er das Geld wiederbekommt und es dem TE geben kann.

Zitat:
Ich habe nun von DHL erfahren das dieses Einwurfeinschreiben wohl auch nur mit irgendwas in Richtung 20 Euro versichert wäre.

Du schmeißt hier Deutsche Post und DHL zusammen. Wahrscheinlich kam Brille24 als auch die Internet-Bestellung per DHL und nicht per Deutsche Post.

-- Editiert von The_Mentalist am 22.10.2016 08:54

0x Hilfreiche Antwort

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