Ware mit nicht erwähnten (obwohl vorher erfragten) starken Mängeln von privat erhalten

24. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mami aus Hamburg
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware mit nicht erwähnten (obwohl vorher erfragten) starken Mängeln von privat erhalten

Hallo,
ich habe am 22.1. eine gebrauchte Babytrage für knapp 120 € inkl. Versand über Ebay Kleinanzeigen erstanden und das Geld per Banküberweisung überwiesen, da die Verkäuferin sagte, sie hätte kein PayPal-Konto.

Auf meine Nachfrage, ob die Trage irgendwelche Mängel wie Fadenzieher oder Materialverschiebungen hätte, versicherte sie mir, dass nichts dergleichen vorhanden sei und sie die Trage nur 1x benutzt hätte.

Da wir im Ausland leben, ließ ich das Paket zu meiner Mutter schicken, wo es auch schnell ankam. Am 20.2. konnte Ich das Paket dann endlich öffnen, da wir derzeit meine Familie in Hamburg besuchen.
Die Trage ist übersäht von Pilling, hat viele Fadenzieher und einen Riss, was ich ihr daraufhin mitteilte (heute stellte ich fest, dass auch auf der Innenseite mehrere Fadenrisse vorhanden sind).
Bei dem Material, aus dem die Trage besteht, ist das besonders tragisch, weil es bei Benutzung immer weiter aufreißt. Es müsste professionell repariert werden. Pro Riss ca. 15-20 € und pro Fadenzieher 3 € zzgl. 10 € Versand. Allein die Reparatur würde nach meiner Berechnung über 100 € kosten.

Die Verkäuferin berief sich auf Privatverkauf und dass ihr die Mängel nicht bewusst gewesen seien. Außerdem ist sie der Meinung, dass sie nichts zu befürchten hätte, da ich mich erst einen Monat später wegen der Mängel gemeldet hätte (sie versucht mir dreister Weise ein Selbstverschulden zu unterstellen).

Ich würde mir eigentlich nur wünschen, dass sie die Trage zurücknimmt und mir mein Geld komplett erstattet.

Würde es Sinn machen, wenn ich sie anzeige? Vor allem, da ich den Paketinhalt erst einen Monat später kontrollieren konnte? Habe ich dadurch einen Nachteil oder erscheine gar unglaubwürdig?
Es geht um so viel Geld und ich bin dermaßen schockiert darüber, wie abgebrüht die Verkäuferin ist, dass ich das schwer auf mir sitzen lassen kann.
Dass das Paket bis zu meiner Ankunft verschlossen blieb, kann meine Mutter bezeugen. Und dass ich die Trage bereits in dem desolaten Zustand aus dem Paket geholt und die inzwischen 4 Tage nicht benutzt habe, kann mein Mann bezeugen, da er die ganze Zeit anwesend war.
Dass ich zu der Zeit im Ausland war und erst am 20.2. wieder nach Deutschland geflogen bin, kann ich ebenfalls beweisen.
Würde es evtl. einen Unterschied machen, wenn sie in ihrer Anzeige vergaß, Garantie und,/oder Gewährleistung auszuschließen?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Mami aus Hamburg):
Würde es evtl. einen Unterschied machen, wenn sie in ihrer Anzeige vergaß, Garantie und,/oder Gewährleistung auszuschließen?

Garantie gibt es nicht automatisch, nur wenn man sie vereinbart.
Gewährleistung wurde schon vor über 15 Jahren durch die gesetzliche Mängelhaftung ersetzt.

Die gesetzliche Mängelhaftung gilt im C2C automatisch über 2 Jahre wenn man sie nicht ausschließt.

Die Verkäuferin würde also für Sachmängel haften.



Zitat (von Mami aus Hamburg):
Auf meine Nachfrage, ob die Trage irgendwelche Mängel wie Fadenzieher oder Materialverschiebungen hätte, versicherte sie mir, dass nichts dergleichen vorhanden sei und sie die Trage nur 1x benutzt hätte.

Wie nachweisbar?

Das wäre eine zugesicherte Eigenschaft. Bedeutet das hier eine arglistige Täuschung vorliegt und sogar unter Umständen Betrug.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mami aus Hamburg
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Mami aus Hamburg):
Würde es evtl. einen Unterschied machen, wenn sie in ihrer Anzeige vergaß, Garantie und,/oder Gewährleistung auszuschließen?

Garantie gibt es nicht automatisch, nur wenn man sie vereinbart.
Gewährleistung wurde schon vor über 15 Jahren durch die gesetzliche Mängelhaftung ersetzt.

Die gesetzliche Mängelhaftung gilt im C2C automatisch über 2 Jahre wenn man sie nicht ausschließt.

Die Verkäuferin würde also für Sachmängel haften.

Das war sehr aufschlussreich, vielen Dank!

Zitat (von Mami aus Hamburg):
Auf meine Nachfrage, ob die Trage irgendwelche Mängel wie Fadenzieher oder Materialverschiebungen hätte, versicherte sie mir, dass nichts dergleichen vorhanden sei und sie die Trage nur 1x benutzt hätte.

Wie nachweisbar?

Das wäre eine zugesicherte Eigenschaft. Bedeutet das hier eine arglistige Täuschung vorliegt und sogar unter Umständen Betrug.


Eindeutig und unmissverständlich nachweisbar durch unseren Gesprächsverlauf bei Ebay Kleinanzeigen.

Das Problem ist nur, dass sie 1. behauptet, sie hätte von den Mängeln nichts gewusst und mir 2. unterstellt, dass ich die Schäden selbst verursacht hätte. Vor allem mit der Begründung, dass mir das erst nach einem Monat plötzlich einfiele.
Ich bereue es, meine Mutter nicht darum gebeten zu haben, die Trage sofort zu überprüfen. Aber ich hatte der Verkäuferin vertraut, weil sie mich wegen meiner Ängste bzgl. der Zahlung per Banküberweisung so überzeugend beschwichtigte (sie hätte ja ach-so-viel Verständnis dafür, da sie auch schon einmal betrogen wurde).

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Wie könnte man denn glaubhaft machen, dass die Mängel bereits beim Kauf vorhanden waren?

Ich tendiere eher dazu, das Ganze als Lehrgeld abzuhaken

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#4
 Von 
Mami aus Hamburg
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Wie könnte man denn glaubhaft machen, dass die Mängel bereits beim Kauf vorhanden waren?

Ich tendiere eher dazu, das Ganze als Lehrgeld abzuhaken


Ich verstehe nicht ganz, wie sollen die Mängel denn entstanden sein, wenn das Paket nachweislich die ganze Zeit verschlossen war?
Könnte die Verkäuferin jetzt echt behaupten, der DHL-Bote hätte die Trage aus dem Paket genommen und seine Hauskatze eine Runde in der Babytrage spazieren getragen?

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#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Mami aus Hamburg):
Ich verstehe nicht ganz, wie sollen die Mängel denn entstanden sein, wenn das Paket nachweislich die ganze Zeit verschlossen war?

Zum Beispiel durch den Transportweg und natürliche Alterung. Ob das hier zutrifft kann ich nicht beuurteilen, da ich weder mit dem Gegenstand, noch mit dem Fehlerbild etwas anfangen kann.
Man kann natürlich diese "Geshcichte" zur Überzeugung des Gerichts vortragen. Wenn einem das dann glauben sollte, hätte man vielleicht keine so schlechten Chancen. Man macht das dann halt auf eigenes Kostenrisiko.

Zitat (von Mami aus Hamburg):
Könnte die Verkäuferin jetzt echt behaupten, der DHL-Bote hätte die Trage aus dem Paket genommen und seine Hauskatze eine Runde in der Babytrage spazieren getragen?
Klar könnte Sie das. Aber weder ist es ihre Aufgabe (Mit der Abgabe an den Versanddienstleister wäre ihr Part erfüllt, alles was dann passiert ginge auf Ihre Kappe) noch dient diese Story zu mehr, als einer kurzen Erheiterung.

Zitat (von Harry van Sell):
Das wäre eine zugesicherte Eigenschaft. Bedeutet das hier eine arglistige Täuschung vorliegt und sogar unter Umständen Betrug.
Da würde ich zumindest mal das genaue Fehlerbild "sehen" wollen und im Vergleich dazu den "Neuzustand". Wie wir wissen, beurteilt jeder den Zustand leicht anders. Jeder Gebrauchtwagen ist bekanntlich der best gepflegte auf der ganzen Welt, auch wenn er jeden Moment droht, auseinander zu rosten.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32137 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Mami aus Hamburg):
wenn das Paket nachweislich die ganze Zeit verschlossen war?
Nachweislich? Deine Mutter ist Zeugin? Nicht überzeugend.
Zitat (von Mami aus Hamburg):
ob die Trage irgendwelche Mängel wie Fadenzieher oder Materialverschiebungen hätte,
Warum hast du genau sowas gefragt, was das Teil dann als Mangel hatte?

Für 120,- ? Hattest du vorher nach einer neuen geschaut?

Ich empfehle: Als Lehrgeld betrachten. Abhaken. Mit dem Baby spielen... :) Nach sehr wenigen Monaten wirfst du das Ding sowieso weg.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mami aus Hamburg
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Zitat (von Mami aus Hamburg):
ob die Trage irgendwelche Mängel wie Fadenzieher oder Materialverschiebungen hätte,
Warum hast du genau sowas gefragt, was das Teil dann als Mangel hatte?


Weil ich die Trage in diesem Stoff bereits in einer anderen Variante besitze und weiß, wie empfindlich das Material ist.
Da nicht jeder so vorsichtig mit solchen Sachen umgeht, muss ich also im Vorfeld wissen, falls der Stoff bereits "hinüber" ist.

Zitat (von Anami):
Für 120,- ? Hattest du vorher nach einer neuen geschaut?

Der Preis wäre für eine wirklich neuwertige Trage angemessen gewesen. Neupreis lag bei 189 €.
Dieses Modell gibt es regulär nicht mehr zu kaufen.

Zitat (von Anami):
Ich empfehle: Als Lehrgeld betrachten. Abhaken. Mit dem Baby spielen... :) Nach sehr wenigen Monaten wirfst du das Ding sowieso weg.

Diese Tragen werden nach Gebrauch weiterverkauft.
Wer damit ordentlich umgeht, bekommt noch einen anständigen Preis dafür.
Diese Trage müsste aber erst repariert werden, vor allem wegen des Fadenrisses auf der Vorderseite, da das Loch sonst immer größer wird, speziell bei diesem empfindlichen Stoff mit Cashmere-Anteil.
Leider ist die Trage so aber kaum noch etwas wert. Auf der Fanseite sagte man mir, man würde dafür höchstens noch 50 € zahlen in diesem Zustand (Ich hatte Fotos von der Trage und den Schäden gemacht und um eine Meinung gebeten. Man sagte mir, dafür 120 € zu verlangen, sei wirklich dreist).

-- Editiert von Mami aus Hamburg am 25.02.2020 22:13

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Mami aus Hamburg):
wenn das Paket nachweislich die ganze Zeit verschlossen war?

Wie genau sieht denn das "nachweislich" aus?


Es ist in der Regel unschädlich wenn man das Paket verschlossen dort stehen lässt. Damit "verfallen" grundsätzlich keine Rechte.



Die volle Beweislast liegt hier beim Käufer, das ist durchaus ein Problem.


Man könnte überlegen, hier Strafanzeige zu erstatten und die Kopie der Bestätigung der Erstattung mit entsprechendem Schreiben an den Verkäufer zu senden. Oft motiviert das zur Rückzahlung - erfahrene "Täuschungs-Verkäufer" lassen sich davon aber nicht beeindrucken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mami aus Hamburg
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Mami aus Hamburg):
wenn das Paket nachweislich die ganze Zeit verschlossen war?

Wie genau sieht denn das "nachweislich" aus?


Meine Mutter kann es bezeugen und es gibt zudem einen WhatsApp-Verlauf, in dem sie mir immer mitteilte, wenn ein Paket ankam und Fotos schickte. Dort hatte ich sie einmal gebeten, in ein Paket hineinzuschauen, das war aber ein anderes. Alle anderen Pakete blieben verschlossen, da sie alle an mich adressiert waren und meine Mutter grundsätzlich kein Recht hat, meine Post zu öffnen.
Und sie teilte mir in diesem Chatverlauf auch mit, dass sie die Pakete in meiner Wohnung abstellt.

Dass ich die ganze Zeit nicht in Deutschland war und die Wohnung 1,5 Monate leer stand, kann ich anhand von Flugtickets und diversen Quittungen beweisen.

Zitat (von Harry van Sell):
Man könnte überlegen, hier Strafanzeige zu erstatten und die Kopie der Bestätigung der Erstattung mit entsprechendem Schreiben an den Verkäufer zu senden. Oft motiviert das zur Rückzahlung - erfahrene "Täuschungs-Verkäufer" lassen sich davon aber nicht beeindrucken.

Die Verkäuferin scheint ziemlich abgedroschen zu sein. Sagte, sie hätte sich zwischenzeitlich erkundigt, erzählte noch etwas von wegen ich könne ihr nichts und nannte Paragraph 273a.
Vermutlich hat sie sich ebenfalls in einem Forum Ratschläge geholt.

Ich werde mich mal wegen einer Strafanzeige schlau machen.
Möchte jetzt auch nicht noch mehr Geld da rein stecken, um ehrlich zu sein.
Ich denke, dass solche Leute sowieso früher oder später auf andere Weise die Quittung für ihr Verhalten bekommen.
Antwort bekomme ich von ihr auch nicht mehr, die stellt komplett auf Durchzug.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32137 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Mami aus Hamburg):
Diese Tragen werden nach Gebrauch weiterverkauft.
Oder verschenkt. Schon klar. Im Netz kann man sich vorher---Fotos von gebrauchten Teilen schicken lassen, falls der Anbieter das nicht von selbst macht.
Zitat (von Mami aus Hamburg):
Leider ist die Trage so aber kaum noch etwas wert.
Deshalb mein Hinweis: Als Lehrgeld abhaken. Keine weitere Energie/Geld in die gedachte Retourkutsche stecken.
Ärgerlich, aber passiert.

Zitat (von Mami aus Hamburg):
Meine Mutter kann es bezeugen
Vor Gericht? Wenig überzeugend. Alle deine anderen Beweise ---auch nicht überzeugend. Vor allem nicht zielführend.
Zitat (von Mami aus Hamburg):
Die Verkäuferin scheint ziemlich abgedroschen zu sein.
Eher wohl abgebrüht und erfahren.
Zitat (von Mami aus Hamburg):
Möchte jetzt auch nicht noch mehr Geld da rein stecken, um ehrlich zu sein.
Gute Erkenntnis.

§ 273a aus was?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mami aus Hamburg
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Mami aus Hamburg):
Die Verkäuferin scheint ziemlich abgedroschen zu sein.
Eher wohl abgebrüht und erfahren.
Zitat (von Mami aus Hamburg):
Möchte jetzt auch nicht noch mehr Geld da rein stecken, um ehrlich zu sein.
Gute Erkenntnis.

§ 273a aus was?


Ich weiß es nicht, sie nannte nur diesen Paragraphen.
Aus dem BGB würde evtl. passen. Aber was will sie damit sagen?
Vermutlich hat ihr irgendwer den Paragraphen genannt, um sie in ihrer Meinung zu bestärken, sie sei nun gegen alles von meiner Seite immun.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32137 Beiträge, 5651x hilfreich)

Nun hör doch bitte auf, noch weiter mit dieser Person zu kommunizieren.
Hak die Sache ab.
Etwas Schwund ist immer--- sagt der Volksmund.

Es gibt keinen § 273a BGB.

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