Ware nicht erhalten,Geld auch nicht zurück

22. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Tyron
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware nicht erhalten,Geld auch nicht zurück

Guten Tag zusammen,

Vor einigen Wochen habe ich bei der Firma www.Blickfang-essen.de online 5000 Briefumschläge bestellt und habe bei der Bestellung angegeben, dass die Bestelleradresse und die Lieferanschrift unterschiedlich sind und man dies bei der Lieferung bitte beachten soll.

Es kam dann wie ich es erahnt habe. Die Lieferung ging an die falsche Adresse und wieder zurück zur Firma, ich bekam die Ware nicht. Daraufhin habe ich die Firma kontaktiert und sie darum gebeten die Ware nochmal an die richtige Adresse zu schicken, worauf mir gesagt wurde dass ich extra Versandkosten zahlen muss. Da der Fehler aber nicht bei mir lag und ich nicht mehr Geld bezahlen wollte, habe ich den Kauf zurück genommen und die Firma gebeten mein Geld abzüglich den ersten Versandkosten an mich zurück zu überweisen.

Seitdem habe ich bestimmt mehr als 30 mal angerufen und die Leute gebeten mir mein Geld zurück zu überweisen, und jedes mal wird mir gesagt ja ja der Chef wird es heute noch machen und es passiert nichts. Nun habe ich vor 2 Wochen ein Schreiben geschickt und der Firma eine Frist von 14 Tagen gesetzt, andernfalls würde ich gerichtlich vorgehen.

Die 2 Wochen sind auch vergangen und ich habe mein Geld nicht bekommen.

Ich möchte euch fragen, wie ich vorgehen soll? Würde es mir kosten und wenn ja wieviel wenn ich gerichtlich was mache? Und an wen soll ich mich wenden und wie soll ich vorgehen?

Ich danke euch vielmals.

Gruß

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Schriftlich per Einschreiben abwickeln, eine Frist von 1 Woche einräumen und anschließend einen Mahnbescheid gegen diese Firma erlassen. Wenn die zu dämlicvh sind an die richtige Adresse zu versenden, so brauchst Du für die Kosten auch nicht aufkommen...

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#2
 Von 
Tyron
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hmm per Einschreiben kostet wieder. Hab ja beim ersten mal schon per Einschreiben geschickt. Weiß jemand was ich nach der nächsten Fristsetzung von 1 Woche und den darauffolgenden Mahnbescheid machen muss??

Kann ich nicht jetzt schon gerichtlich was machen?

Danke vielmals.

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