Ware nicht erhalten - Händler gibt nur Gutschrift - Keine Stornierung

20. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
JanMiller
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware nicht erhalten - Händler gibt nur Gutschrift - Keine Stornierung

Hallo alle miteinander :)

Ich habe folgendes Problem:
Ich habe in einem Elektronikfachgeschäft einen Geschirrspüler gekauft.
Vor Ort habe ich die Lieferbedingung "Bezahlung bei Lieferung" abgemacht, habe somit noch keinen Cent bezahlt.

Ab Abend des selben Tages stellte ich fest dass die alte Spülmaschine noch läuft!

Aufgrund dieser Tatsache bin ich zurück in den Elektronikladen und habe dem Mitarbeiter die Umstände erklärt. Ergo: Wollte ich die Bestellung stornieren, was der Händler ablehnte.

Dieser sagte mir aber nun dass ein Kaufvertrag zustande gekommen sei. Er könne mir nur eine Gutschrift über den vereinbarten Betrag machen und lies mich die Summe bezahlen. Im Gegenzug bekam ich eine Gutschrift in die Hand gedrückt und durfte den Laden verlassen.

Der Grund warum ich mich hier angemeldet habe war nun, dass ich nicht glaube dass er im Recht ist. Abgemacht war doch Bezahlung bei Lieferung und nun das?

Könnt ihr mir da weiterhelfen?

ich wäre euch echt dankbar dafür :sweat:

-- Editier von JanMiller am 20.04.2016 17:31

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Abgemacht war doch Bezahlung bei Lieferung und nun das?
Hierrauf hättest du bestehen können, jedoch gebe ich dir da nochmal ein paar DInge mit auf den Weg die du überdenken solltest.

- Was wurde bezüglich Lieferkosten ausgemacht, solltest du diese tragen, oder der Händler? Wenn du die übernehmen solltest, dann hättest du dir diese jetzt gespaart.
- Wenn die lieferung bei dir angekommen wäre, hättest du diese auch annehmen MÜSSEN und bezahlen MÜSSEN, egal ob du gewollt hättest oder nicht!
- Wie wäre es weitergegangen, wen du dan die Spüle gleifert bekommen hättest?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JanMiller
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,
Zitat:Abgemacht war doch Bezahlung bei Lieferung und nun das?Hierrauf hättest du bestehen können, jedoch gebe ich dir da nochmal ein paar DInge mit auf den Weg die du überdenken solltest.
- Was wurde bezüglich Lieferkosten ausgemacht, solltest du diese tragen, oder der Händler? Wenn du die übernehmen solltest, dann hättest du dir diese jetzt gespaart.
- Wenn die lieferung bei dir angekommen wäre, hättest du diese auch annehmen MÜSSEN und bezahlen MÜSSEN, egal ob du gewollt hättest oder nicht!
- Wie wäre es weitergegangen, wen du dan die Spüle gleifert bekommen hättest?


Sind mit Lieferkosten Anfahrtspauschale und Einbaukosten gemeint? Wenn ja, dann musste ich die bezahlen..

Wenn die Spülmaschine angekommen wäre, hätte ich bar gezahlt.

ich hoffe das hilft :sweat:

Also ist gar kein Kaufvertrag zustande gekommen und er muss mir das Geld nicht abziehen und darf es als Gutschrift rausgeben?

Ich hab auch schon nach Paragraphen gesucht aber keine gefunden.
Du scheinst Ahnung zu haben, weißt du wo ich "den" Paragraphen finden kann, der mir mein Geld wiederbringt?

Danke schon mal :engel:

-- Editiert von JanMiller am 20.04.2016 17:47

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Selbstverständlich ist da schon ein Kaufvertrag zustandegekommen! Der kommt nicht erst dann zustande wenn du an der Haustüre bezahlt hättest!

Zitat:
Sind mit Lieferkosten Anfahrtspauschale und Einbaukosten gemeint? Wenn ja, dann musste ich die bezahlen
Diese kannst du zurückverlangen und dir auch auszahlen lassen!

Den Gerätepreis selber, da bist su auf das Wohlwollen des Händlers angewiesen, welches aber wohl nicht vorhanden ist. Wenn er dir diesen als Gutschrift bereitstellt, ist das absolut ok! Der Händler hätte auch sagen können, du musst die Spüle annehmen etc...



0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat:
Ich hab auch schon nach Paragraphen gesucht aber keine gefunden.

Rate mal was der gesuchte § und der Osterhase gemeinsam haben?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Diese kannst du zurückverlangen und dir auch auszahlen lassen!

Und die Rechtsgrundlage dafür wäre?

Der Händler hat aus Kulanz vom Kaufvertrag Abstand genommen wenn der TE eine Gutschrift statt Auszahlung akzeptiert. Und da der Händler das freiwillig macht, kann er auch die Konditionen bestimmen, unter denen er das freiwillig macht.

Die Möglichkeit "ich bekomme die Liefer- und Einbaukosten in bar und nur den Rest als Gutschrift" gibt es nicht, da darauf kein Rechtsanspruch besteht und der Händler dies auch nicht aus Kulanz angeboten hat. Es gibt nur die beiden Optionen Erfüllung des Kaufvertrags oder Annehmen der Angebots des Händlers.

Und selbst wenn man annimmt, dass er diesen Vertragsteil hätte separat kündigen können, so sehe ich nur eine Ersatzpflicht der ersparten Aufwendungen des Händlers und nicht etwa des vollen Betrags.

-- Editiert von JogyB am 20.04.2016 21:18

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JanMiller
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank allen die geantwortet haben!

Dann muss ich wohl warten bis die Geschirrspülmaschine endgültig kaputt geht und den Geldbetrag als "eingefroren" ansehen..

Aus Fehlern lernt man :(
Leider.

Danke nochmal :)

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